BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45125
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost
BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost
Dresden
Leistungen gemäß II.1.4 mit folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke;
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung;
— Technische Streckenausrüstung;
— Technische Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Sachsenmagistrale, Restmaßnahmen, Teil Dresden Hbf – Freital Ost Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45125
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
Zusätzliche Planungsleistungen für Erweiterung Planungsumgriff um 4 Teilbereiche (Anschluß DH, DA Abf, Nebenanlagen/Abstellgleise und BÜ Felsenkeller bei km 3,8)
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Teilbereiche zum Anschluß des Hauptbahnhofes Dresden (Strecke 6258 im Bereich von ca. km 0,450 bis km 0,7), des Abstellbahnhofes Dresden Altstadt, der Nebenanlagen (Abstellgleise 36-38, 45, 47-50) sowie der Bahnübergang Felsenkeller bei km 3,8 (Strecke 6258) waren bisher nicht Bestandteil des Planungsumgriffes und Planungsauftrages gem. Grundvertrag. Mit fortgeschrittenem Projektstand wird die gewerkeübergreifende Planung mit Einbeziehung dieser Teilbereiche erforderlich, um das Projektziel zu erreichen. Umfangreiche Gleislage- und Gradientenwechselwirkungen aus der Trassierung Strecke 6258 sowie Wechselwirkungen in der Leit- und Sicherungstechnik, der Verkehrsanlage, dem KIB sowie der Bautechnologie zwischen den bereits beauftragten Planungsobjekten und neuen Objekten/Anlagen in benannten Teilbereichen ergeben sich. Eine losgelöste Planung vom ursprünglichen Projektauftrag ist nicht möglich.
Die zusätzlichen Teilbereiche u. d. damit im Zusammenhang stehenden Planungsinhalte wirken unmittelbar in die beauftragten Planungsteile (u.a. Gradiente, Gleislage, techn. Ausrüstung, LST, VA, KIB, Bautechnologie) und führen zu ständigen Wechselwirkung in der Planung. Eine Trennung der Planungen würde zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Findung einer genehmigungsfähigen, richtlinienkonformen u. gesamtwirtschaftlichen Variante führen und den Abschluss der Lph 1/2 und somit den geplanten Baubeginn verzögern. Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen im Schnittstellenbereich ließen sich nicht mehr zweifelsfrei zuordnen. Im Falle eines Wechsel des AN entsteht ein enormer Mehraufwand für die iterative Zusammenführung der Planungen, da sich diese in allen Gewerken gegenseitig bedingen und somit permanente Wechselwirkungen entstehen. Bei Beauftragung eines weiteren AN würden Teilleistungen doppelt zu erbringen und zu vergüten sein (z.B. Grundlagenermittlung).