EU-P 0251-21BV1 Austausch BMA Service-& Verwaltungsgebäude Flughafen Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0251-21BV1
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0251-21BV1 Austausch BMA Service-& Verwaltungsgebäude Flughafen Frankfurt
Austausch von Brandmeldeanlagen in diversen Service-& Verwaltungsgebäuden auf dem Betriebsgelände des Frankfurter Flughafens.
Es handelt sich um ca. 37 Brandmeldeanlagen verschiedener Größen im Betriebs- und Sicherheitsbereich des Frankfurter Flughafens welche anhand eines Rahmenvertrags über einem Zeitraum von 10 Jahren ausgetauscht werden sollen.
Die Leistungen beinhalten: Demontage der alten Zentralentechnik und Peripherie, Neuinstallation der BMZ und zugehörigen Komponenten, Programmieren der Linien und Komponenten gemäß den Fraport Richtlinien, Inbetriebnahme- und Abnahmeprüfungen und abschließender Dokumentation, zzgl. Inspektions- und Wartungsleistungen im Zuge der Gewährleistung von 4 Jahren
Der Abruf erfolgt pro Anlage auf Basis der Rahmenvertragspreise.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2022
Ausführungsende: ca. 4. Quartal 2031
Die Leistungen befinden sich 12 km südwestlich der Stadt Frankfurt auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt/ Main.
Auf dem Gelände der Fraport AG sind Brandmeldeanlagen unterschiedlicher
Systemlieferanten der Fabrikate Bosch, Hekatron, Esser und Siemens verbaut, welche aufgrund des Anlagenalters und Ersatzteilverfügbarkeit ausgetauscht werden müssen.
Es handelt sich um ca. 37 BMA im Betriebs- und Sicherheitsbereich des Frankfurter Flughafens.
Die Leistungen werden wie folgt angefragt und abgerufen:
- Neuinstallation der Zentralentechnik inkl. Komponenten
- Softwarearbeiten und Programmierung
- Neuninstallation der Peripherie
- Verlegung des Kabel- und Leitungsnetz
- Besondere Leistungen wie Bohrungen oder Durchbrüche in/von Wänden
- Abnahmeprüfungen mit anschließender Dokumentation
- Demontagearbeiten
- Inspektion & Wartung der BMA Rahmenvertrag inkl. Serviceleistungen aufgrund von Anlagenstörungen mit einer Reaktionszeit von 10 Stunden
- Deckenarbeiten
- Brandschutztechnische Arbeiten
- Zulagen für Montagehöhen, sowie Nach- und Sonntagsarbeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-P 0251-21BV1 Austausch BMA Service-& Verwaltungsgebäude Flughafen Frankfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]