Ausbau und Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn, Vermessung Los 1-4 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59299
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau und Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn, Vermessung Los 1-4
Ausbau und Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn
Vermessungsleistungen der DB Netz Strecken 4330 und 4331 von Radolfzell bis Friedrichshafen Stadt
sowie der Nebenstrecke (Strecke 4330) von Stahringen bis Stockach-Hindelwangen
Lose 1, 2, 3 und 4
Los 1 Radolfzell bis zum Abzweig nördl. von Stahringen (bei km 8,0) und 4330 vom Abzweig nördlich von Stahringen bis zur Losgrenze 2 bei km 13,3 4331
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die planungsbegleitende Vermessung der Strecken und der
Bauwerke und Anlagen zwecks Überprüfung/Anpassung der bestehenden Vermessungsdaten. Die
Vermessung soll im DB Ref2016 Koordinatensystem erfolgen.
Streckenabschnitt von km 13,3 bis km 33,5
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die planungsbegleitende Vermessung der Strecken und der
Bauwerke und Anlagen zwecks Überprüfung/Anpassung der bestehenden Vermessungsdaten. Die
Vermessung soll im DB Ref2016 Koordinatensystem erfolgen.
Streckenabschnitt von km 33,5 bis Friedrichshafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die planungsbegleitende Vermessung der Strecken und der
Bauwerke und Anlagen zwecks Überprüfung/Anpassung der bestehenden Vermessungsdaten. Die
Vermessung soll im DB Ref2016 Koordinatensystem erfolgen.
Abzweig nördlich von Stahringen bei km 8,0 bis km 18,8 (nördlich des neuen Hp Stockach-Hindelwangen)
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die planungsbegleitende Vermessung der Strecken und der
Bauwerke und Anlagen zwecks Überprüfung/Anpassung der bestehenden Vermessungsdaten. Die
Vermessung soll im DB Ref2016 Koordinatensystem erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI59299_Teilnahmeantrag:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die
§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten
Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht
werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI59299_Teilnahmeantrag:
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder
vergleichbar:
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verwenden Sie hierzu die Datei 22FEI59299_Teilnahmeantrag:
Auskunft über die im Auftragsfall mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter. Auch die Mitarbeiter von Nachunternehmern sind namentlich anzugeben.
Bei Zusammenschlüssen mehrerer Bieter sind ebenfalls alle voraussichtlich mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter zu nennen. Folgende
Mindestanforderung an die Anzahl, inklusive der Mitarbeiter von Nachunternehmern, muss erfüllt sein:
1 Projektleiter Vermessung
2 Projektingenieure Vermessung bzw. Vermessungstechniker
Folgende Vorgaben gelten für die einzelnen Berufsgruppen:
Projektleiter: mind. 10 Jahre Berufserfahrung gesamt, innerhalb der letzten 10 Jahre im Bereich der Vermessung. Ein Qualifikationsnachweis für
einen vermessungstechnischen Hochschul-/Fachhochschulabschluss ist vorzulegen.
Projektingenieur/Vermessungstechniker: mind. 3 Jahre Berufserfahrung, innerhalb der letzten 5 Jahre. Ein Qualifikationsnachweis für einen
vermessungstechnischen Hochschul-/Fachhochschulabschluss ist vorzulegen.
Die Berufserfahrung ist durch einen Lebenslauf, durch ein geeignetes Referenzprojekt (Erläuterung siehe weiter unten) oder durch eine
Eigenerklärung nachzuweisen.
In folgender Auflistung ist die vorgesehene Anzahl, der für das Projekt tätigen Mitarbeiter, einzutragen:
Projektleiter ……………………………………………………………………………….
Projektingenieur / Vermessungstechniker……………………………………………………………………………
Erklärung über Referenzprojekte der vorgesehenen Mitarbeiter/ des Unternehmens. Bei einem geeigneten Referenzprojekt handelt es sich um ein
im Bereich Eisenbahninfrastrukturprojekt, möglichst mit vergleichbaren Gegebenheiten (Strecke, Verkehrsstationen, Bahnsteige,
Eisenbahnüberführungen [EÜ], Straßenüberführungen [SÜ], Bahnübergänge [BÜ], Tunnelbauwerke). Als Nachweis der Referenzprojekte sind
folgende Angaben notwendig:
- Name des Referenzprojektes
- Örtlichkeit und Inhalt der einzelnen MaßnahmeLeistungszeitraum
- ca. Projektkosten
- Kontaktdaten eines Ansprechpartners
Folgende Mindestanzahl an Referenzprojekten pro Person ist zu nennen:
Projektleiter / Vermessungsingenieur: mind. 2 Referenzprojekte in der Funktion als Projektleiter in Eisenbahninfrastrukturprojekten
Projektingenieur/Vermessungstechniker: mind. 1 Referenzprojekt in der Funktion als Projektingenieur/Vermessungstechniker in
Eisenbahninfrastrukturprojekten
Für folgende Bereiche/Leistungen sind Erfahrungen durch das Unternehmen nachzuweisen bzw. explizit zu bestätigen:
- Kenntnisse / Anwendungen der DB Richtlinien zu Vermessungsleistungen (u. a. RiL 813, RiL 883, RiL 885)
- Digitales Geländemodell
Für alle angefragten Leistungen und jeden vorgesehenen Mitarbeiter ist gesamthaft die Tabelle in Anlage 1 auszufüllen. Der Leistungszeitraum für
Referenzprojekte liegt zwischen 2012 und 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Verwenden Sie hierzu die Datei Z22FEI59299_Teilnahmeantrag:
a) dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen
Verhaltenskodex, der im
Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt
und sichergestellt hat, dass sich
die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und
Korruptionsgesetze zukommt.
c) dass wir nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sind.
d) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines
mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder
c)irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
e) Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner
Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung
oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und
Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen
sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EUBlocking Verordnung, dass das Unternehmen
auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen
oder britischen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder
mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer
natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die
sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
a) Wir versichern entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner
Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung
oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und
Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird
und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung
der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem,
dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen
Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt
wird oder die sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind
bzw. das Unternehmen keine in Russland
niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder
unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent
der Anteile am Unternehmen hält,- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung
einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von
lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu
vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im
Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die oben
genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen
ansässig ist.
f) ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten
Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind.
Bei Bietergemeinschaften gilt
diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Vössing Ingenieurgesellschft mbH, Generalplaner VP
2. Emch+Berger GmbH, Planungsraumanalyse
3. DB E&C GmbH, Baugrund
4. Baader Konzept GmbH
5. DB Energie GmbH
6. DB Station & Service AG
7. DB Kommunikationstechnik
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom
Auftraggeber beauftragten
Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine
gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
keine Verbundenheit
ja Verbundenheit (falls ja, bitte nachfolgend angeben)
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen je Unternehmen einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.