FSQ Wasserrechtlicher Fachbeitrag Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58931
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
FSQ Wasserrechtlicher Fachbeitrag
FSQ Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Fehmarnsund
Fehmarnsundquerung Wasserrechtlicher Fachbeitrag - übertragene Leistungen
Fehmarnsundquerung Wasserrechtlicher Fachbeitrag - optionale Leistungen
CEF
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB (gem. Anlage 01 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 02 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 03 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 04 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Der Bewerber hat seine Eignung nachzuweisen, in dem er mind. ein bis max. drei Referenzprojekte unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens oder in einer Bietergemeinschaft benennt, welche die unten aufgeführten Kriterien erfüllen.
Wird eines der unten ausgeführten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Zu jedem Referenzprojekt ist der Name des Auftraggebers (AG) inkl. Ansprechpartner und Kontaktdatenanzugeben. Zudem sind Beginn und Ende der Leistung anzugeben. Als nachvollziehbarer Beleg des Bezugs des Referenzprojektes zur hier ausgeschrieben Leistung ist neben der Bezeichnung des Referenzprojektes eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung anzugeben.
1. Für Eisenbahn- und/ oder Straßeninfrastrukturunternehmen
2. Das Gutachten muss bis zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit (z.B. PFV o.ä.) bei der zuständigen Behörde erbracht worden (abgeschlossen) sein
3. Mindestens ein Referenzprojekt mit einem Planungshonorar größer [Betrag gelöscht] EUR aus den letzten 8 Jahren (2014ff) mit Nachweis einer Referenz der Leistung
a. Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Eine Vorlage für die einzureichenden Referenzbescheinigungen bzw. Eigenerklärungen ist als Anlage beizufügen (gem. Anlage 05 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Qualifikation des Projektteams
Qualifikationsanforderung an den vorgesehenen Fachplaner (FP):
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing./Dipl.- Biologe (FH) oder vergleichbar, Master
2. Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Umweltplanung mit Schwerpunkt Wasserrecht
3. Angabe von einer vergleichbaren Leistung innerhalb der letzten zehn Jahre (2012ff), in denen er/sie bei der Durchführung von Umweltleistungen mit Schwerpunkt Wasserrecht bei Infrastrukturprojekten (Straße/Schiene) tätig war. Die Leistung muss sich auf ein Projekt mit einem Planungshonorar von mindestens [Betrag gelöscht] EUR beziehen.
a. Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft wird im Auftragsfall den nachfolgend benannten Mitarbeiter einsetzen und versichert, dass dieser im Auftragsfall bis zum Vertragsende zur Verfügung stehen wird. Der Austausch des Mitarbeiters ist nur bei krankheitsbedingten längerfristigen Ausfällen und Kündigung des Mitarbeiters möglich. Falls dies eintritt ist ein geeigneter Ersatz zu stellen und vom AG zu bestätigen.
Kurzlebenslauf und beruflicher Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) des vorgesehenen FP ist als Anlagen beizufügen.(gem. Anlage 06 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte, Qualifikation
Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte aus den Jahren 2018 ff.
Bei Bietergemeinschaften sowie bei vorgesehenem Einsatz von Nachunternehmern ist dies getrennt aufzuführen.(gem. Anlage 07 des Dokumentes 22FEI58931_02 Teilnahme-Antrag_wasserechtlicher_Fachbeitrag)
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.