KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52666
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung
Karlsruhe-Basel, Ausbaustrecke PfA 8.5 bis PfA 8.9, Kartierungen
Teningen; Buggingen
Kartierungen im Bereich der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel, PfA 8.5 bis 8.9
Die Vergütungen für die LPh 3 ff. werden ggf. optional angefragt. Weitere Hinweise siehe Ausschreibungsunterlagen.
Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel wird über EU-Mittel kofinanziert. Das Großprojekt ABS/ NBS Karlsruhe-Basel behält sich vor, im Nachgang EU-Mittel aus der Kofinanzierung für diese Maßnahme zu verwenden. Die Kofinanzierung erfolgt über die EU-Vorhaben-Nr./ Entscheidung: 2014-DETM-0094-M.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Kartierung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wird aufgehoben/eingestellt, da keine Angebote abgegeben wurden. Der AG behält sich vor die Maßnahme erneut auszuschreiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.