Rahmenvereinbarung über Errichtung und Betrieb von weiteren öffentlichen WLAN-Hotspots in ganz Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2022-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Errichtung und Betrieb von weiteren öffentlichen WLAN-Hotspots in ganz Hessen
Die ekom21 ist das größte kommunale IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen und zählt zu den drei größten BSI-zertifizierten kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen in Deutschland.
Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören rund 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung über die Errichtung und den Betrieb kommunaler Public-WLAN Infrastrukturen (WLAN-Hotspots) aus, über den die hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden sowie weitere kommunale Einrichtungen Einzelvertragsleistungen abrufen können.
Die bestehende Rahmenvereinbarung läuft spätestens mit Wirksamwerden dieser Rahmenvereinbarung aus, hierbei handelt es sich um eine Folgeausschreibung. Mit diesem Vergabeverfahren sollen neue WLAN-Hotspots bestellt werden können. Insbesondere sollen auch Hotspots aus dem hessischen Förderprogramm über diese Rahmenvereinbarung bestellt werden können.
Bezugsberechtigte sind neben der ekom21 ihre Verbandsmitglieder, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Hessen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit.
Dieses Vergabeverfahren umfasst WLAN-Hotspots in öffentlichen Einrichtungen, einschließlich deren Planung, Einrichtung, Betrieb inkl. Überwachung und Übernahme der Providerrolle durch den Auftragnehmer. In den Vergabeunterlagen werden die dazu zwingend notwendigen und optionalen Leistungen beschrieben.
Durch den Abschluss einer landesweiten, für alle kommunalen Einrichtungen geöffneten Rahmenvereinbarung sollen für die Kommunen attraktive Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb der WLAN-Infrastrukturen geschaffen werden.
Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen sodann die Bezugsberechtigten Einzelaufträge in Form einzelner oder mehrerer WLAN-Hotspots sowie einmalig zur selben Zeit auch in Form von hierfür erforderlichen zentralen Services vergeben können.
Bezugsberechtigt zum Einzelabruf aus dieser Rahmenvereinbarung sind neben der ekom21 sämtliche weitere sämtliche unter Abschnitt II.1.4) der Bekanntmachung genannte Stellen in Hessen.
Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist die ekom21. Vertragspartner der im Wege der Einzelabrufe abzuschließenden Verträge sind jeweils und alleine die abrufenden Bezugsberechtigten. Die Laufzeiten der Einzelaufträge können die Dauer der Rahmenvereinbarung übersteigen.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung (vgl. Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung) veranschlagt der Auftraggeber eine Gesamtmenge der WLAN-Hotspots von insgesamt 5.000 Stück. Die veranschlagte Gesamtmenge basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Nähere Angaben finden Sie in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmal (1) um bis zu zwölf (12) Monate zu verlängern.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer verlangen, dass dieser seine Leistungen gemäß der Rahmenvereinbarung trotz deren Beendigung für eine bis zu zwölfmonatige Übergangszeit ganz oder in Teilen weiter erbringt. Während des Übergangszeitraums gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einschließlich der Regelungen zur Vergütung fort.
Vergleichbarkeit der Referenzen.
Die Vergabestelle erwartet mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen pro Bewerber. Das stellt eine Mindestanforderung für die Eignung dar.
Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens zwei (2) Referenzen ausgegangen. Das heißt, wird nur eine Referenz abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein.
Für Einzelheiten siehe Erfassungsformular - Referenzerfassung und Teil B Nummer 5.2 der Bewerbungsbedingungen.
Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen,
— die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des veranschlagten Gesamtwerts,
— die dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines jedes Kalenderjahres,
— zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (Fortsetzungsoption); vgl. dazu auch Abschnitt II.2.7) der Bekanntmachung.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen (insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.
3. Eigenerklärung zur Meldepflicht nach § 5 TKG.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.).
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die
Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen, dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
Zu III.1.2.2) - Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung, dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Soweit sich aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine gültige und ungekündigte Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter als sechs Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu III.1.2.3) - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz:
Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen].
2. Nennung von vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Leistungsgegenstandes und aller in dem Erfassungsformular - Referenzerfassung genannten Anforderungen. Bitte geben Sie ferner Auftragsvolumen, Dauer, Beginn und Ende des Vertrages und Namen eines Ansprechpartners.
3. Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten Bereich angewendet werden [Erklärung zu Datenschutz und IT-Sicherheit].
4. Beschreibung der eigenen, im Unternehmen für die ausschreibungsrelevanten Bereiche angewendeten Maßnahmen zur Qualitätssicherung [Erklärung zur Qualitätssicherung]
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu III.1.3.2) - Eigenerklärung Referenzleistungen:
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzleistungen einzureichen. Diese müssen dem Auftragsgegenstand in Bezug auf die genannten Bereiche nahekommen oder ähneln. Weitere Anforderungen sind dem Erfassungsformular - Referenzerfassung zu entnehmen.
Zu III.1.3.4) - Eigenerklärung zur Qualitätssicherung:
Die Beschreibung muss den Rückschluss darauf ermöglichen, dass ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet ist und angewendet wird. Bei Vorhandensein einer Zertifizierung über ein eingerichtetes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) kann anstelle der Beschreibung als Beleg ein von einer zugelassenen Akkreditierungsstelle ausgestelltes, gültiges Zertifikat eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S.338) mit dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im
EU-Ausland erbringen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Unter anderem endet die aktuelle Rahmenvereinbarung am 31.08.2022. Eine reibungslose Folgevereinbarung muss sichergestellt werden. Es liegt eine hinreichende begründete Dringlichkeit gemäß § 17 Abs. 3 VgV vor.
Aus technischer Sicht besteht ein besonderes Bedürfnis zur mittel- und langfristigen Kontinuität an die über die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu beschaffenden Leistungen. Zudem entstehen aufgrund der Komplexität der Projektierung sowie mit Rücksicht auf die flächendeckende Verteilung für den späteren Auftragnehmer erhöhte Transitions-, Migrations- und Betriebsaufwände.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs können längstens bis zum 31.05.2022, 10.00 Uhr, gestellt werden.
2. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Dies ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Interessenten dürfen daher zunächst ausschließlich den Teilnahmeantrag einreichen. Angebote dürfen ausschließlich diejenigen Unternehmen einreichen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausdrücklich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bieter). Die ekom21 behält sich vor, mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle eventuellen Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, zu verhandeln. Es liegt jedoch im alleinigen Ermessen der ekom21, ob und inwieweit sie über die eingereichten Angebote verhandelt. Für ekom21 besteht daher keine Verpflichtung, Verhandlungen zu führen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass
— sich die ekom21 ausdrücklich das Recht vorbehalten hat, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (Abschnitt IV.1.5 der Auftragsbekanntmachung),
— die bis zum Schlusstermin für die Einreichung des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellten angebotsrelevanten Unterlagen nur dem voraussichtlichen Stand entsprechen, d. h. noch jederzeit Änderungen erfahren können.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.