Erneuerung der Sicherheitstechnik JVA 1 Frankfurt a. M. Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2022-0822
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Sicherheitstechnik JVA 1 Frankfurt a. M.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 für die Anlagegruppen ALG 3, 4, 5 und 8: "Erneuerung der Sicherheitstechnik" für die Justizvollzugsanstallt Frankfurt am Main l .
Die Justizvolltzugsanstalt Frankfurt am Main l ist eine Vollzugsanstalt höchst möglicher Sicherheit mit einer Belegungsfähigkeit von 564 Haftplätzen und insgesamt rund 310 Bediensteten.
Die Anstalt wurde im Jahr 2011 in Betrieb genommen und die Sicherheitstechnik ist mittlerweile veraltet, oder durch die Hersteller- und Wartungsfirmen abgekündigt. Ein Austausch einzelner Bauteile ist nicht möglich, da diese mit der veralteten Technik nicht mehr kompatibel wären.
Die JVA Frankfurt am Main I stellt zum Zwecke der Untersuchungshaft in der Sicherheitsstufe I höchste Anforderungen an die Ertüchtigung der Sicherheitstechnik. Deshalb sind sämtliche Elemente im Bereich Sicherheit stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Somit sind die bereits vorhandenen sicherheitstechnischen Anlagen im Sinne der jeweiligen Zweckbestimmungen, nach den aktuell geltenden Regeln der Technik unter Berücksichtigung der Baugenehmigungsunterlagen zu erneuern. Dies bedeutet in einzelnen Bereichen eine Umstellung bzw. auch Ergänzung der technischen Anlagen der Anlagengruppen 3, 4, 5 und 8 gem. HOAI 2021 § 53 Abs. 2.
Die sicherheitstechnischen Anlagen sind gegen Neuanlagen unter Sicherstellung der Verfügbarkeit und Kompatibilität der einzelnen Komponenten im laufenden Betrieb zu ersetzen oder zu ertüchtigen.
Im Rahmen der Maßnahmen sind die technischen Einbaumöbel in der Sicherheitszentrale, den Dienstaufsichtsräumen, den Stationsbüros, im Lagezentrum sowie an der Außenpforte den neuen Anlagen anzupassen oder durch neues Mobiliar zu ersetzen.
Randbedingungen
Die Baumaßnahme wird während des laufenden Haftbetriebes umgesetzt. Die dadurch entstehenden Aufwendungen für Wartezeiten, Interimstechnik, etc. sind zu berücksichtigen.
Die Sicherheitszentrale muss an ihrem Standort verbleiben. Die Technik befindet sich im darunterliegenden Kellerraum und ist durch eine Treppe über die Sicherheitszentrale zu erreichen.
Für den Tagesbetrieb ist es zwingend notwendig, jederzeit eine funktionierende Sicherheitszentrale am Standort zur Verfügung zu stellen.
Bei Erneuerung technischer Anlagen, die im laufenden Dienstbetrieb der Anstalt eingebaut werden sollen, ist es unbedingt erforderlich, dass die auszubauende Technik so lange in Betrieb bleibt, bis die neue Technik funktionstüchtig eingebaut ist. Es muss daher vorübergehend dem zusätzlich entstehenden Platzbedarf provisorisch Rechnung getragen werden.
Alle vorhandenen Sicherheitssysteme, die bis dato in der Sicherheitszentrale untergebracht sind, sollen auch dort verbleiben. Bei Erneuerung von Sicherheitssystemen sind alle sicherheitsrelevanten und technischen Bedienteile, Monitore, PC's, etc. gemäß Bestand in der Räumlichkeit unterzubringen.
Eine dauerhafte Verlagerung der Sicherheitszentrale kommt mangels geeigneter Räumlichkeiten nicht in Betracht. Der Technikraum unterhalb der Sicherheitszentrale muss während der Umbaumaßnahme durchweg begeh- und nutzbar sein.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix Stufe 1:
Durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren/entsprechenden Leistungen (Brutto) der letzten drei Jahre: 12,5 %;
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten mit entsprechenden Leistungen betraute Dipl.-Ingenieure, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Jahren: 12,5 %;
Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 25 %): 75 %;
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 2 + 3 gem. HOAI 2021 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 8 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel ein Rechtsanspruch für die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338 (HE 736);
3) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
4) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, jeweils im Versicherungsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2) Mindestanforderung an den Umsatz für entsprechende Leistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §53-56 HOAI 2021: mind. 500.000 € (brutto) / Jahr.
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten sieben Jahren (Beauftragung der Leistung ab 1.1.2015) Erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
Bezeichnung der Referenz
- Nutzung,
- Aufgabenstellung,
- Projektgröße durch Angabe der Gesamtbaukosten (KG 400) und der eigenen Auftragssumme,
- Kosten der KG 400,
- Benennung und Art des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten, öffentlich/privater Auftraggeber) mit Referenzperson des Auftraggebers,
- Projektzeit (Beginn und Ende),
- Durchführung der Arbeiten im laufenden Betrieb,
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften,
- Angabe des Leistungsumfangs nach HOAI mit Benennung der Anlagengruppen
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. drei DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestanforderung an die Anzahl der festangestellten, mit entsprechenden Leistungen im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53- 56 HOAI 2021 betrauten Dipl.-Ingenieure, Master-, Bachelorabsolventen: Mind. 6 Beschäftigte, durchschnittlich in den letzten drei Jahren
Zu 3) Mindestanforderungen an alle Referenzen (Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz):
- Keine Referenz älter als 7 Jahre (Beauftragung der Leistung ab 01.01.2015),
- In allen Referenzen müssen die Anlagegruppen 3, 4, 5 und 8 gemäß § 53 HOAI 2021 ausgeführt worden sein.
Mindestanforderung, die durch die Gesamtheit der eingereichten Referenzen 1-3 erfüllt sein müssen (Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung):
- Bei mindestens einer der drei Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 beauftragt und abgeschlossen sein
- Mindestens eine der drei Referenzen muss im laufenden Betrieb errichtet worden sein
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Für die Ausführung des Auftrags ist eine Sicherheits- bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung der verantwortlichen Personen des Auftragnehmers erforderlich. Die schriftliche Einwilligungserklärung zur Überprüpfung (ZÜP-LBIH-Einverständniserklärung) ist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (EU 734).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (EU 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (EU 742).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen
Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur elektronisch in Textform über die
Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EUSchwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur
Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen. Zur Angebotsabgabe
müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten
und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.