81284496-Projektsteuerung zur Modernisierung von Haus 1 Campus Kottenforst in Bonn-Röttgen Referenznummer der Bekanntmachung: 81284496
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81284496-Projektsteuerung zur Modernisierung von Haus 1 Campus Kottenforst in Bonn-Röttgen
Die GIZ als AG beabsichtigt für die Modernisierung von Haus 1 (BW1) des Campus Kottenforst in Bonn-Röttgen ca. 60 Gästezimmer und den Empfangsbereich zu modernisieren, die Barrierefreiheit zu erhöhen und den Verbrauch umweltschädlicher Energien zu reduzieren. Für die Realisierung der Modernisierung wird nun die Projektsteuerung für drei Planungspakete vergeben.
Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) In der Wehrhecke 1 53125 Bonn
Die GIZ als AG beabsichtigt für die Modernisierung von Haus 1 (BW1) des Campus Kottenforst ca. 60 Gästezimmer und den Empfangsbereich zu modernisieren, die Barrierefreiheit zu erhöhen und den Verbrauch umweltschädlicher Energien zu reduzieren. Für die Realisierung der Modernisierung wird nun die Projektsteuerung für drei Planungspakete vergeben.
Leistungsort: Campus Kottenforst, In der Wehrhecke 1, 53125 Bonn-Röttgen.
Am Campus Kottenforst besitzt die AG mehrere Gebäude, die für die Nutzung durch die Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) der GIZ bereits um- oder neu gebaut wurden. So wurden in Haus 1 (BW1) im Zeitraum 2016-2018 bereits folgende umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Das Hauptgebäude Haus 1 ist die erste Anlaufstelle für die Gäste. Im Erdgeschoss des Haupthauses befinden sich der Empfang, der größte Veranstaltungsraum (ca. 261 m2), zwei weitere Veranstaltungsräume (jeweils ca. 128 m2), der Foyer-Bereich mit der Foyer-Bar sowie das Restaurant mit Terrasse, der angeschlossenen Küche, Spülküche und einem Teil der Lager- sowie Kühlräume. Zudem gibt es im Untergeschoss noch eine Kegelbahn und den Schlosskeller, ein Veranstaltungsraum mit Bar und Theke, der u.a. für gesellige Abende der Gäste nach Rücksprache mit der GIZ genutzt werden kann. Zudem sind in zwei Flügeln des Haupthauses die 63 Gästezimmer, vier Familienwohnungen sowie Büroräume für die Beschäftigten untergebracht.
Seit 2018 ist der Campus Kottenforst nach EMAS zertifiziert, regelmäßig findet ein Überwachungsaudit durch einen unabhängigen Umweltgutachter statt. Entsprechend gibt es auch für den Campus Kottenforst ein standortspezifisches Umweltprogramm.
Mit der Maßnahme will die GIZ das Gebäude BW1 modernisieren und damit neben der Aufwertung der Gästezimmer und der Modernisierung des Empfangsbereichs sowie einer energetischen Sanierung des Gebäudes auch einen wirksamen Beitrag zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele sowie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen des Klimaschutzes und allen Dimensionen der Nachhaltigkeit gerecht werden.
- Planungspaket I:
a. Zimmerrenovierung von ca. 63 Zimmern (Elektriker-, Tischler- und Malerleistungen) Bauausführung abschnittsweise im laufenden Betrieb, so dass ständig mindestens 36 Zimmer vollständig nutzbar sind. Das Konzept zur abschnittsweisen Ausführung ist durch den GP zu entwickeln. Die Möblierung nach den vorliegenden Planunterlagen wird durch die GIZ durchgeführt (keine Überprüfung der Wirksamkeit erforderlich)
b. Fenstererneuerung der Zimmer im Erdgeschoss (zwei Flure) mit Lüftung (Fensterklappen oder Einzelraumlüftung)
c. Umbau eines Bestandszimmers in ein barrierefreies Zimmer mit Durchbruch in ein benachbartes Zimmer als Begleitzimmer in einem der Erdgeschossflure (Abbau, Versetzen und Ausbau eines neuen rollstuhlgerechten Badezimmers, Wiederherstellen des Zimmers mit allen Türen, Anschlüssen und Oberflächen)
- Planungspaket II:
a. Herstellung der Barrierefreiheit im EG-Flur zum barrierefreien Zimmer
b. Bau einer selbst befahrbaren Rollstuhlrampe nach DIN 18040-1 im Foyer-Bereich mit barrierefreier Zugangstür für den o.g. barrierefreien Flur
c. Neugestaltung des Foyer-Bereichs im EG mit:
i. Umbau des Podestes inkl. Kamin und Esse und dessen Zugang
ii. Umbau der "Kaffeeecke" im Foyer incl. Installationen, ggfls. mit Entfernung einer Rampe
iii. Neuplanung und Gestaltung der Rezeption barrierefrei und den aktuellen technischen Anforderungen entsprechend
iv. Gebäudesicherung, z.B. barrierefreier Zugang, Zutrittskontrollen, GLT Anpassungen
d. Ersatz des vorhandenen Aufzugs durch einen neuen barrierefreien Aufzug nach DIN 18040-1, DIN EN 81-70, 4 Haltepunkte
- Planungspaket III:
a. Bau einer großflächigen Fotovoltaikanlage (ggfs. mit Speicher)
b. Fenstererneuerung der Zimmer in den Obergeschossen mit Lüftung (Fensterklappen oder Einzelraumlüftung) (1. Stockwerk und Dachgeschoss), je nach investiver Eignung
c. Bau von Fahrradladestationen zur Eigenverwendung des produzierten Stroms
d. Energetische Ertüchtigung des Dachs (sofern kosteneffizient)
e. Energetische Ertüchtigung der Außenwände (sofern kosteneffizient)
f. Prüfung des Brandschutzes des Sportraumes, des "Schlosskellers" und Kegelbahn, sowie Erneuerung der Beleuchtung
Grundlage der Leistung der Projektsteuerung ist die AHO 2020.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate) oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung gem. Ziff. 2 für sämtliche Nachunternehmer/ Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
4. Bietergemeinschaftserklärung (falls zutreffend).
5. Verpflichtungserklärung oder vergleichbarer Nachweis, wonach die Kapazitäten der Nachunternehmer zur Verfügung stehen (im Falle der Eignungsleihe)
1. Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.)
2. Angabe der Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres
Zu 1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.) mindestens: EUR 400.000,00
Zu 2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 5 Personen
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindesthonorarvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
2. Nachweis von Referenzprojekten im Fachgebiet "Vergleichbare Projektsteuerungsleistung für einen Projektsteuerungsauftrag welcher mind. die Leistungsphasen 3-8 beinhaltete"
Zu 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindesthonorarvolumen von [Betrag gelöscht] EUR
Zu 2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet "Vergleichbare Projektsteuerungsleistung für einen Projektsteuerungsauftrag welcher mind. die Leistungsphasen 3-8 beinhaltete" in den letzten 5 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YJG0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.