Barbarossastadt Gelnhausen - Planungsleistungen für die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans Referenznummer der Bekanntmachung: 60180-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gelnhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Barbarossastadt Gelnhausen - Planungsleistungen für die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans
Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die Barbarossastadt Gelnhausen
Die Barbarossastadt Gelnhausen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan nach § 5 BauGB als auch den zugehörigen Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet mit einer Größe von 4519 Hektar neu aufstellen zu lassen.
Gelnhausen besteht neben dem Stadtkern (Stadtteil Mitte) aus den Stadtteilen Hailer, Haitz mit Kaltenborn, Höchst, Meerholz und Roth.
Der gegenwärtig rechtswirksame Flächennutzungsplan als auch der zugehörige Landschaftsplan stammen aus dem Jahr 1993.
Inhalt der Planungen sind Planungsleistungen der Bauleitplanung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gemäß § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2 HOAI sowie des zugehörigen Landschaftsplans gemäß § 23 HOAI i.V.m. Anlage 4 HOAI.
Ergänzend treten besondere Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung, zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung und zur Verfahrensbegleitung gemäß Anlage 9 HOAI hinzu (insbesondere verfahrensbegleitende Leistungen und weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen nach Anlage 9 HOAI).
Darüber hinaus ist die Mitwirkung bei der Einholung der Genehmigung nach § 6 BauGB ebenso Leistungsgegenstand der Beauftragung.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Angaben unter II.2.7) zur Vertragslaufzeit sind allein fiktiver Natur. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften des Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU in Verbindung mit § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR79X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.