Bauüberwachungsleistungen für Vorabmaßnahmen 2020 bis 2024 ABS Hanau (HU)-Gelnhausen(GN) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39046
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Vorabmaßnahmen 2020 bis 2024 ABS Hanau (HU)-Gelnhausen(GN)
Gelnhausen, Langenselbold, Wirtheim, Lieblos
Die umweltfachliche Bauüberwachung Allgemein & Naturschutz sowie Landschaftsbau umfasst die Bauausführung zur Baufeldfreimachung (Aktivitätszeit der Reptilien) und Errichtung der Modulgebäude ESTW-UZ Gelnhausen inklusive ESTW-A Langenselbold, Wirtheim und Lieblos (Vergrämung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gelnhausen, Langenselbold, Wirtheim, Lieblos
Die umweltfachliche Bauüberwachung Allgemein & Naturschutz sowie Landschaftsbau umfasst die Bauausführung zur Baufeldfreimachung (Aktivitätszeit der Reptilien) und Errichtung der Modulgebäude ESTW-UZ Gelnhausen inklusive ESTW-A Langenselbold, Wirtheim und Lieblos (Vergrämung).
Nachtrag 01: Zusätzliche Leistungen der umweltfachlichen Bauüberwachung (uBÜ) - Beratung, Koordinierung
Im Rahmen der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zur umweltfachlichen Bauüberwachung uBÜ) werden zusätzliche Leistungen, u.a. Konzeption und Begleitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Beratung zu Bodenschutz und Koordinierung von Pflegearbeiten erforderlich. Die Leistungen sind mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Leistungsbildern nicht abgedeckt - aufgrund der Funktion als uBÜ aus technischen Gesichtspunkten nur durch den bereits auf der Baustelle tätigen AN zu erbringen.