FBQ Gutachterleistungen für Baugrund + Bohrüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30312
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
FBQ Gutachterleistungen für Baugrund + Bohrüberwachung
FBQ Gutachterleistungen für Baugrund + Bohrüberwachung;
Erstellung von geotechnischen Berichten sowie Bau-/ Bohrüberwachung für Bauobjekte, zu denen ergänzende
bzw. vollständige Erkundungen durchgeführt werden, Organisation der Baugrunderkundung für alle Bauobjekte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
FBQ Gutachterleistungen für Baugrund + Bohrüberwachung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
FBQ Gutachterleistungen für Baugrund + Bohrüberwachung;
Erstellung von geotechnischen Berichten sowie Bau-/ Bohrüberwachung für Bauobjekte, zu denen ergänzende
bzw. vollständige Erkundungen durchgeführt werden, Organisation der Baugrunderkundung für alle Bauobjekte.
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
NT 8 Durchführung von Triaxialversuchen
Durchführung von Triaxialversuchen und Auswertungen
Im Zuge der Baugrunderkundungen im Bereich Großenbrode sind Torfniederungen angetroffen. Die Durchführung der Untersuchung und der Laborversuche der Bodenproben aus den organischen Böden und weichen mineralischen Böden sind für die Erstellung des Gutachten zwingend notwendig. Diese Untersuchungen sind seitens der Aufsichtsbehörde gefordert. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in Gutachten, mit deren Erstellung der AN beauftragt ist, zu berücksichtigen. Aufgrund der Verantwortlichkeitsüberschneidungungen hinsichtlich Planungsparameter ist ein Wechsel des Auftragnehmers mit Risiken verbunden und nicht sinnvoll