2021-EU.TWL DN500 WI-Waldstr. -Holzstr Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-EU.DN500-WI
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: GROSS-GERAU / DORNHEIM
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hessenwasser.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
2021-EU.TWL DN500 WI-Waldstr. -Holzstr
Die Hessenwasser GmbH & Co. KG (HW) plant die Errichtung einer Trinkwasserverbundleitung DN 500, GGG, PN 10. Sie soll die bestehende Hainerbergleitung DN 500 in der Schiersteiner Straße mit dem Wasserbehälter Carl-von-Linde in der Flachstraße verbinden. Der Anschluss an die Leitung am Wasserbehälter Carl-von-Linde erfolgt in dem vorhandenen Einlaufschacht an die beiden Altleitungen. Hierfür sind teilweise vorhandenen Leitungen/Formstücke zu demontieren und neue Leitungen/Klappen/MID zu installieren. Elektroarbeiten werden bauseits gestellt. Die neu zu bauende Trinkwasserverbundleitung mit einer Länge von ca. 2,4 km verläuft von der Schiersteiner Straße in die Waldstraße, die Holzstraße, sie kreuzt die Dotzheimer Straße, anschließend verläuft sie von der Carl-von-Linde-Straße in die Hollerbornstraße, die Dieselstraße und Flachstraße. Sie wird hauptsächlich in öffentlichen Straßen oder Gehwegen verlegt. Südwestlich des Europakreisels wird sie ca. 140 m im Seitenstreifen der Holzstraße geführt, in der Flachstraße wird die Leitung auf einer Länge von ca. 50 m im Bereich der südlichen Parkplätze des DRK-Grundstücks verlegt. Im Bereich der geplanten Leitungstrasse werden zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen gequert, die bei der Lage der neuen Trinkwasserverbundleitung zu berücksichtigen sind. Teilweise müssen bestehende Leitungen in neuer Trasse umverlegt werden. Der südliche Anbindungspunkt befindet sich auf einer vierspurigen großen Kreuzung Schiersteiner Straße / Waldstraße, ebenso ist die Kreuzung der vierspurigen Dotzheimer Straße mit der Holz- / Carl-von-Linde-Straße zu queren. Die bei der Bauausführung erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen sind Teil der zu erbringenden Leistungen.
65187 Wiesbaden
Der Auftrag besteht im Wesentlichen aus:
a) Lieferung und Verlegung einer Wasserleitung DN 500 von der Kreuzung Wald-/Schiersteiner Straße bis zum Wasserbehälter "Carl von Linde".
b) Der Anschluss der Wasserleitung im Einlaufschacht, einhergehend mit einem Teilweise Umbau der bestehenden Anlage.
c) Nebenleistungen: Koordinierung baubegleitende Vermessungsarbeiten, statische Berechnungen, Ingenieurleistungen im Rahmen der Bauvorbereitung.
Mengen: ca. 2,4 km Rohrleitung DN500 GGG mit Armaturen im innerstädtischen Bereich, einschl. dazugehöriger Tiefbau- und Straßenbauarbeiten, größte Grabentiefe = ca. 5,0 m, ca. 230 m Mitverlegen Trinkwasserleitung DN 150 der ESWE, ca. 2 Entleerungsschächte d = 1500, ca. 2 Be- und Entlüftungsvorrichtungen/Hydranten, Sicherung bzw. Umverlegen von Fremdleitungen, - Kabel, Straßenentwässerungseinrichtungen und Hausanschlüsse entlang der gesamten Trasse, Baum- und -wurzelschutzvorkehrungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen für mindestens 8 Teilabschnitte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben, Nachweise, Erklärungen und sonstige Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen und erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Nachweis (Formblatt) über Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder im Register der Industrie- und Handelskammer des Firmen- oder Wohnsitzes durch Vorlage eines entsprechenden Registerauszugs (nicht älter als 6 Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes;
b) Bestätigung (Formblatt), dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft oder gleichwertigen ausländischen Organisation angemeldet hat;
c) Erklärung zur Zuverlässigkeit (Formblatt):
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt;
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Ausländische Bewerber können anstelle der o. g. Eignungsnachweise vergleichbare Nachweise vorlegen; ggf. in deutscher Übersetzung. Soweit vergleichbare behördliche Bescheinigungen eines EU-Mitgliedstaats für den jeweiligen ausländischen Bewerber nicht erhältlich sind, ist diesem die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gestattet.
Auf die in Abschnitt VI.3) gestellten Anforderungen wird verwiesen.
Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen und Formblättern zu entnehmen.
Die gemäß III.1.1) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor.
Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern.
Angaben, Nachweise, Erklärungen und sonstige Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden
müssen und erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; nur zur Information (Formblatt);
b) Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal; nur zur Information (Formblatt);
c) Eigenerklärung zum Versicherungsschutz mit den im Formblatt geforderten Deckungssummen
Auf die in Abschnitt VI.3) gestellten Anforderungen wird verwiesen.
Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen und Formblättern zu entnehmen.
Die gemäß III.1.2) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen.
Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Für die Berücksichtigung zur Angebotsaufforderung kommen nur Bewerber in Frage, die nachweisbar vergleichbare Arbeiten nach Art und Umfang bereits durchgeführt haben und die folgenden Nachweise und Unterlagen für die Beurteilung der Eignung vorlegen können:
a) Nachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten 7 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Der Bewerber hat zu den u. g. Anforderungsprofilen R1 bis R4 eine vergleichbare Referenz mit folgenden Angaben vorzulegen (Formblatt):
- kurze Beschreibung der Leistung, aus der insbesondere die Erfüllung der beschriebenen Anforderung hervorgeht
- Auftragswert (mindestens 60 % des Gesamtauftragswerts des Projekts müssen von dem jeweiligen Bewerber ausgeführt worden sein)
- Ausführungszeitraum sowie Ort der Bauleistung
- Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten
R1: Trinkwasser-Leitungsprojekt größer/gleich 1 km Länge mit Leitungen aus GGG größer/gleich DN 500
R2: Trinkwasser-Leitungsprojekt im innerstädtischen Bereich unter befestigten Flächen größer/gleich DN 400 in einer Länge größer/gleich 500 m
R3: Leitungsprojekt größer/gleich DN 200 mit Querung von mindestens 4-spuriger Straße inkl. Entwässerungs-, Trinkwasser-, Gas- oder Stromleitungen
R4: Leitungsprojekt unter besonderer Beachtung von Baumschutzmaßnahmen
b) Qualifizierung des Personals und Betriebsorganisation (Formblatt), wie sie zur Zertifizierung im DVGW-Arbeitsblatt GW 301, W1 ge beschrieben ist. Die Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DVGW- GW 301 W1 ge ersetzt die Vorlage umfangreicher Nachweise für die Unternehmensprüfung mit betrieblichem Managementsystem, Fachgespräche mit verantwortlicher Fachaufsicht sowie Schweißaufsicht, Baustellen- und Betriebsbesichtigung, die Prüfungsnachweise für den Zertifizierer und die Experten des Zertifizierers.
Das DVGW-Arbeitsblatt GW 301 ist kostenpflichtig abrufbar unter der Internet-Adresse: www.dvgw.de
Weitere Qualifizierungen des Personals sind erforderlich hinsichtlich Verkehrsregelung MVAS und Schweißer mit Prüfung entsprechend DVS 1148 (Schweißraupen mit zugfester Verbindung).
c) Eigenerklärung (Formblatt), dass im Auftragsfall für die zu vergebende Leistung qualifiziertes Personal eingesetzt wird, welches bereits Projekte ausgeführt hat, die den Anforderungen R1 bis R4 entsprechen.
d) Falls der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft, muss er für diesen die entsprechenden Zertifizierungen/Referenzen einreichen. Die Nachunternehmer mit dem vorgesehenen Leistungsbereich sind in das Formblatt "Nachunternehmerverzeichnis" einzutragen. Der AG behält sich vor, entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Nachunternehmer im Zuge der Angebotsaufforderung zu verlangen.
Die gemäß III.1.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, Erklärungen, Bescheinigungen und sonstigen Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen.
Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindestens 2 Referenzen mit Bezug zu separaten Leitungsprojekten sind vorzulegen.
Zu jedem Anforderungsprofil R1 bis R4 ist mindestens eine (1) Referenz anzugeben.
Eine vorgelegte Referenz kann dabei auch mehrere Anforderungsprofile gleichzeitig abdecken.
Der Teilnahmeantrag ist über den COSINEX Vergabemarkplatz fristgerecht einzureichen. Nach Ende der Teilnahmefrist wird der Vergabemarktplatz für dieses Verfahren geschlossen, so dass eine verspätete Abgabe eine Teilnahmeantrags nicht möglich ist.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben; ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Fragen zur Bekanntmachung und den sonstigen Vergabeunterlagen sind über den COSINEX Vergabemarkplatz einzureichen.
Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch.
Unternehmen können als Bewerber nur an einem Teilnahmeantrag beteiligt sein.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind zum Wettbewerb zugelassen. Eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt) ist einzureichen.
Ein Austausch von benannten Nachunternehmern gemäß III.1.3) d) ist bis zur Angebotsabgabe gestattet, soweit der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung wie der mit Bewerbung um Teilnahme benannte Nachunternehmer verfügt und diese letztgenannte Anforderung mit Angebotsabgabe vollständig nachgewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, für den neuen, bei Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer eine Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zu fordern.
Die Benennung von Nachunternehmern, die nicht zum Zweck des Nachweises der Eignung der Bewerber / der Bewerbergemeinschaften erfolgt und die für die Beurteilung von deren Eignung auch keine wesentliche Bedeutung hat, kann auch erstmalig noch bis zur Zuschlagserteilung erfolgen. Bei Vorliegen von gewichtigen Gründen darf der Auftraggeber jedoch dem Einsatz von Nachunternehmern widersprechen und der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat innerhalb einer angemessenen Frist neue Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung zu benennen.
Nähere Anforderungen sind dem Teilnahmeantrag bzw. den dazugehörigen Unterlagen und Formblättern zu entnehmen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung und/oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung beträgt 10 v. H. der vertraglich vereinbarten Bruttoauftragssumme, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche beträgt 5 v. H. der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme gemäß Vertragsbedingungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG für Verträge über die Ausführung von Bauleistungen.
Zahlungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B und gemäß Vertragsbedingungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG für Verträge über die Ausführung von Bauleistungen.
Bewerbergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter zum Wettbewerb zugelassen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit der Bewerbung um Teilnahme eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt das in Abschnitt III. an Unterlagen, Angaben und Nachweisen Geforderte ebenfalls.
Erforderliche Rechtsform bei der Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischen Recht vergleichbaren Rechtsform, bei der:
- alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und
- ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich als bevollmächtigter Vertreter vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahren uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln.
Die gesamtschuldnerische Haftung bleibt nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt keine Beschränkung der Anzahl der Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wenn die Eignung gemäß der in III.2 geforderten Nachweise und Unterlagen nachgewiesen wird.
Falls sich zu den von Bewerbern bzw. Bietern im Teilnahmeantrag oder im Angebot sowie ggf. auch während des weiteren Verhandlungsverfahrens gemachten Angaben bis zu einer evtl. Vertragsunterzeichnung wesentliche Änderungen ergeben, sind die Bewerber bzw. Bieter verpflichtet, diese dem AG unverzüglich in Schriftform mitzuteilen.
Sämtliche im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gestellten Anforderungen müssen auch während der Durchführung des Auftrags erfüllt sein. Ggf. hat daher im weiteren Verfahren eine entsprechende Aktualisierung der Angaben im Teilnahmewettbewerb bzw. Vorlage aktualisierter Nachweise (Zertifikate etc.) zu erfolgen, sofern die bislang vorliegenden Angaben und Nachweise nicht mehr aktuell sind.
Zum Schutz der Vertraulichkeit sensibler Informationen weißt der Auftraggeber darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird. Der als vertraulich eingestufte Teil der Vergabeunterlagen wird dem Bewerber erst nach Vorlage einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausgehändigt.
Dazu ist das Formblatt (4) "Vertraulichkeitsvereinbarung" von einem bevollmächtigten Vertreters des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtung auch durch die vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft einzusetzenden Nachunternehmer ist sicher zu stellen. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB9YYYD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]