Teilnetz Warnow II - EMU Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEF50182
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnetz Warnow II - EMU
Beschaffung von bis zu 23 elektrischen Schienenfahrzeugen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von bis zu 23 neuen elektrischen Fahrzeugen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr einschließlich der Ersatzteile für Verkehre der Verkehrsausschreibung Teilnetz Warnow II - EMU. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Ein von dem Aufgabenträger vorgegebenes Finanzierungsmodell kann Anwendung finden.
Es werden insbesondere für die Qualitätsüberwachung und -begleitung durch den Auftraggeber zusätzliche vom Auftragnehmer zu erfüllenden Anforderungen vorgesehen, je nachdem ob der Auftragnehmer ein neu entwickeltes Fahrzeug anbietet oder ein Fahrzeug aufgrund einer bestehenden Plattform gegebenenfalls mit wesentlichen Änderungen. Näheres ergibt sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Zusätzlich ermöglicht der Auftraggeber den Bietern, ein vom Auftraggeber vorgegebenes Finanzierungsmodell in Anspruch zu nehmen.
Der Auftraggeber geht derzeit von einer Inbetriebnahme des Netzes zum Fahrplanwechsel Dezember 2024 aus.
Die Bekanntmachung bzw. die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilnetz Warnow II - EMU
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde kein bzw. kein gültiges Angebot abgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.