Neubau Sport- und Fitnesszentrum
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kelsterbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sport- und Fitnesszentrum
Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt, auf dem Gelände des Sportparks Kelsterbach anstelle der bestehenden Sporthalle mit Aula einen neuen Gebäudekomplex zu realisieren, der eine Dreifach-Sporthalle und ein Fitness-Center umfasst. Es soll ein Gesamtangebot aus Sport-, Fitness-, Wellness- und gesundheitsorientierten Dienstleistungen geben, die über ein digitales System gebucht werden können. Fitness-Center und Sporthalle sind eigentumsrechtlich getrennt, werden aber enge Verflechtungen ausweisen. Es soll gemeinsam genutzte Einrichtungen geben: gemeinsamer Empfangsbereich, teils gemeinsame Umkleiden, gemeinsame Haustechnik mit mindestens klimaneutraler Wärmeversorgung. Die Stadt Kelsterbach sucht ein oder mehrere Partner-Unternehmen, das / die das Gesamtvorhaben gemeinsam mit ihr umsetzt / umsetzen (im Folgenden: das Unternehmen). Die Stadt ist offen dafür, Verträge mit einem oder mehreren Vertragspartnern abzuschließen, sofern die erforderliche Gesamtkoordination gewährleistet ist.
Das Unternehmen soll die Gesamtanlage (Sport- und Fitnesshalle) in Abstimmung mit der Stadt planen und auf dem baureif übergebenen Grundstück errichten. Die Gesamtanlage soll in ein klimaneutrales Nahwärmenetz integriert werden, das derzeit von der Stadt konzipiert wird. Nach ersten planerischen Überlegungen werden die Grundflächen für den Fitnessbereich ca. 1420 qm (UG) und 1450 qm (EG) sowie für den Sporthallenbereich 1950 qm (UG) und 2250 qm (EG) betragen. In der Sporthalle sollen insb. möglich sein: Badminton, Handball, Volleyball, Basketball, Tischtennis, Kampfsport, Turnen. Das Fitness-Center soll möglichst folgende Bereiche abdecken: Fitness- und gesundheitsorientierte Gruppenkurse, individuelles Fitness-Training (klassisches Training, Zirkeltraining, Gymnastik, Training über elektrische Muskelstimulation), Ermöglichung von Physio-Therapieangeboten und ggfs. medizinischer Dienstleistungen durch dritte Dienstleister (z. B. Sportmedizin, Orthopädie), Wellness-Angebote, Getränke-/Snackbar.
Nach Errichtung der Anlagen soll das Unternehmen das Fitness-Center betreiben. Darüber hinaus soll das Unternehmen die Stadt bei der Erstellung eines Angebots- und Nutzungskonzepts für die Sporthalle unterstützen, das insbesondere den Mannschafts- und Vereinssport berücksichtigt, aber auch andere Nutzungen umfassen kann. Ziel ist ein möglichst attraktives Gesamtangebot. Das Unternehmen soll die Inanspruchnahme des Gesamtangebots koordinieren. Dazu soll es ein digitales Buchungssystem einrichten und betreiben.
In wirtschaftlicher Hinsicht soll das Fitness-Center dem Unternehmen und die Sporthalle der Stadt zugeordnet werden. Zur Errichtung des Fitness-Centers wird die Stadt dem Unternehmen ein Erbbaurecht am Baugrundstück mit einer Laufzeit von 50 Jahren einräumen. Das Erbbaurecht soll sich jeweils um 5 Jahre verlängern, wenn nicht eine Partei zuvor kündigt. Bei Erlöschen des Erbbaurechts erhält das Unternehmen eine Entschädigung, deren Höhe im Rahmen der Vergabe zu verhandeln ist. Die Sporthalle soll im Eigentum der Stadt stehen. Soweit bauliche Verbindungen bestehen, sind geeignete Eigentumstrennstellen zu definieren.
Das Gesamtvorhaben (Planung und Bau von Fitness-Center und Sporthalle, Einrichtung des digitalen Buchungssystems) soll möglichst wirtschaftlich realisiert werden. Hinsichtlich der Kostentragung gelten folgende Grundsätzen: Das Unternehmen hat vollständige Transparenz über alle für das Projekt anfallenden Planungs- und Baukosten herzustellen (open book-Prinzip). Die Planungs- und Baukosten werden, soweit möglich, individuell dem Fitness-Center oder der Sporthalle zugeordnet und im Übrigen nach einem sachgerechten Schlüssel aufgeteilt. Das Unternehmen trägt alle auf das Fitness-Center entfallenden Planungs- und Baukosten. Die Stadt erstattet dem Unternehmen die auf die Sporthalle entfallenden Planungs- und Baukosten. Fremdkosten werden in tatsächlicher Höhe, ggfs. zzgl. einer Handling-Fee in zu verhandelnder Höhe in Rechnung gestellt. Für Eigenkosten sind geeignete Ansätze zu verhandeln. Für die in der Betriebsphase anfallenden Kosten gelten die vorgenannten Grundsätze entsprechend: Das Unternehmen trägt die Betriebskosten des Fitness-Centers, die Stadt die Betriebskosten der Sporthalle. Kosten für gemeinsame genutzte Einrichtungen und Leistungen (z. B. Betrieb des digitalen Buchungssystems, Hausmeisterdienste, Reinigung und Wartung) werden sachgerecht zugeteilt. Einzelheiten werden Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein.
Für das Bauvorhaben wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags kann je nach endgültiger Vertragsgestaltung eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich werden (§ 103 Abs. 7 Satz 1 HGO).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszugs, der nicht älter ist als 01.01.2022 (mit der ersten Interessenbekundung noch nicht einzureichen, sondern erst nach Aufforderung zur Interessenbestätigung durch den Auftraggeber).
Das Unternehmen muss in den letzten drei vor Veröffentlichung dieser Vor-Information abgeschlossenen Wirtschaftsjahren im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 15 Millionen Euro brutto erzielt haben. Zum Nachweis ist eine Eigenerklärung über die erzielten Umsätze vorzulegen (mit der ersten Interessenbekundung noch nicht einzureichen, sondern erst nach Aufforderung zur Interessenbestätigung durch den Auftraggeber).
Das Unternehmen muss jeweils mindestens eine Referenz zu folgenden Leistungsbereichen vorlegen:
• Bau einer Sporthalle oder eines Fitness-Centers;
• Planung und Organisation von Fitnessangeboten;
• Einrichtung und Betrieb eines digitalen Buchungssystems für Fitness-Angebote;
• Betrieb eines gesundheitsorientierten Fitness-Centers.
Die in der Referenz angegebene Tätigkeit darf jeweils nicht früher als 2017 abgeschlossen bzw. eingestellt worden sein.
Zum Nachweis ist eine Eigenerklärung vorzulegen (mit der ersten Interessenbekundung noch nicht einzureichen, sondern erst nach Aufforderung zur Interessenbestätigung durch den Auftraggeber).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Insofern Sie an der Erbringung der genannten Leistung interessiert sind, bitten wir um eine Interessenbekundung über den unter Ziffer I.3. genannten Link. Um eine Interessenbekundung einreichen und am weiteren Verfahren teilnehmen zu können (um z. B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Teilnahmeanträge/Angebote abzugeben oder über Änderungen per E-Mail informiert zu werden) ist eine Teilnahme am Verfahren im Vergabeportal dtvp erforderlich. Eine vorherige (kostenfreie) Registrierung ist erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Leider stellt dtvp derzeit kein „Postfach“ für die Abgabe von Interessenbekundungen vor. Die elektronische Interessenbekundung ist daher über das allgemeine Kommunikationstool einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail oder per Post genügt nicht.
Erst für die spätere Übermittlung der Interessenbestätigung ist das Bietertool von dtvp zu nutzen. Hierzu erhalten die Teilnehmer eine ausdrückliche Aufforderung.
DTVP kreiert aus technischen Gründen eine Auftragsbekanntmachung, die eine Frist für die Übermittelung des Teilnahmantrags setzt. Bitte ignorieren sie diese Auftragsbekanntmachung. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich eine Interessenbekundung einzureichen.
Interessenbekundungen sind unter Verwendung des Formblatts Interessenbekundung bis zu dem unter IV.2.2 genannten Datum einzureichen. Verspätete Interessenbekundungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt Kelsterbach wurde bei der Erarbeitung eines Konzepts für eine integrierte Sport- und Fitnesshalle (siehe oben Nr. II.1.4 und II.2.4) von der Terminal for Kids GmbH (TfK) und der Medical Airport Service GmbH (MAS) unterstützt. Die TfK und die MAS sind daran interessiert, das Konzept mit der Stadt als Partner-Unternehmen umzusetzen. Sie haben angekündigt, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen. Die Stadt Kelsterbach wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme von TfK und MAS nicht verzerrt wird. Insbesondere wird sie die am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen in Bezug auf die einschlägigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Einbeziehung des vorbefassten Unternehmens in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens ausgetauscht wurden oder daraus resultieren, informieren und angemessene Fristen für den Eingang der Interessenbestätigungen und der Angebote setzen.
Unter dem folgenden Link sind erste planerische Überlegungen zum dem Projekt abrufbar:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMER8CW/documents
Hinweis: Die Planskizze zum Fitnesscenter geht (noch) davon aus, dass der Heizraum im Untergeschoss des Fitness-Centers erhalten bleiben muss. Diese Prämisse hat sich zwischenzeitlich geändert.
Weitere Informationen werden mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung zur Verfügung gestellt.
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben (§ 12EU Abs. 2 Nr. 1 lit. b) VOB/A).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de