KHZG – Digitales Medikationsmanagement (AMTS) – FTB 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 6049-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agaplesion.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG – Digitales Medikationsmanagement (AMTS) – FTB 5
Die Auftraggeberin plant die Beschaffung einer Software für das digitale Medikationsmanagement nach FTB 5 gem. KHZG
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftraggeberin ist die AGAPLESION Management- und Beratungsgesellschaft mbH. Sie ist Teil des Gesundheitskonzerns AGAPLESION gAG, die eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen deutschlandweit unter ihrem Dach vereint und über Tochtergesellschaften betreibt.
Die Auftraggeberin koordiniert die Beschaffung dieses Systems für vierzehn konzernverbundene Krankenhäuser, die bundesweit belegen sind. Aufgrund des Auftragsumfangs sind ausschließlich ausgesprochen leistungsfähige Bieter aufgerufen, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Für Bieter gelten dementsprechend erhöhte Mindestanforderungen, um sicherzustellen, dass die Leistung nach den gesetzlichen Anforderungen erfüllt wird und der Bieter den Anforderungen eines Gesundheitskonzerns der vorliegenden Größe gerecht werden kann.
Die Zielsetzung dieses Beschaffungsvorhabens besteht in der Implementierung eines digitalen Medikationsmanagement-Systems einschließlich integrierter Arzneimitteltherapiesicherheitsfunktion (AMTS) für das Krankenhausinformationssystem Orbis (KIS). Dieses enthält Informationen zu sämtlichen arzneibezogenen Behandlungen über den gesamten Behandlungsprozess im Krankenhaus und steht allen, an der Behandlung Beteiligten zur Verfügung (Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV). Die Beschaffung wird gefördert aus Mitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes.
Aufbauend auf dem IST-Stand strebt die Auftraggeberin mit der Beschaffung an, die Binnendigitalisierung voranzutreiben und den Prozess des digitalen Medikationsmanagements als Teil ihrer Digitalisierungsstrategie umfassend abzubilden. Technische Voraussetzung für die effiziente Nutzung ist eine durchgängig digitale Dokumentation (bei Aufnahme, auf Normal- und Intensivstation, in Funktionsbereichen und bei Entlassung, sowie Integration in die digitale Fieberkurve) in interoperablen, also standardisierten, optimal kooperierenden Systemen (z. B. HL7, FHIR). Damit ist auch die ständige Verfügbarkeit der Informationen sichergestellt. Die relevanten Informationen werden bereits vor oder bei Aufnahme in das System eingegeben und sind für alle am Behandlungsprozess Beteiligten in zielgruppenorientierter Aufbereitung ständig verfügbar. Durch automatisierte Überprüfungs- und Warnsysteme sowie durch Anwendung von KI-Technologien (Künstliche Intelligenz) werden Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegekräfte im Anordnungs- und Administrationsprozess unterstützt, unerwünschte Arzneimittelereignisse und Medikationsfehler reduziert. Der angestrebte Umsetzungsstandard ist hierbei der sog. „Closed-Loop-Process“ als höchste Qualität des digitalen Medikationsprozesses (Erfassung mitgebrachter Medikamente oder Allergien in der Anamnese, Verordnung im digitalen Medikationssystem, Übernahme und Prüfung durch den Pharmazeuten, Distribution und Arzneimittelgabe, Umstellung von Hausmedikation auf Klinikmedikation bei Entlassung). Die Dokumentation innerhalb des Prozesses wird mit Scan-Lösungen zur Erfassung der Identität des Personals und des/der Patient*in unterstützt und qualitätsgesichert („Scan for Safety“).
Bieter berücksichtigen bei Ihrem Preisangebot die Schulungs- und Beratungsleistungen, die mit der Implementierung einhergehen. Die anzubietenden Preise ergeben sich aus dem Preisblatt, ANLAGE 02b der Vergabeunterlagen.
Es wird die Lieferung der Software inkl. der gesetzlich geforderten Schulungskonzepte (Medizinprodukt), sowie die Begleitung der Einführung mind. der ersten beiden Einrichtungen erwartet.
Geringfügige Mängel, welche die Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigen sowie das Ausstehen unwesentlicher Teillieferungen oder geringfügiger Leistungen des AN, verhindern die Abnahme nicht.
Fehlerklassen
a) Fehlerklasse 1: Fehler, die zur Folge haben, dass die DV/IT-Lösung, bzw. ein Softwaremodul, eine sich aus dem Vertragsgegenstand ergebende Aufgabenstellung nicht erfüllt. Die zweckmäßige Nutzung („wirtschaftlich sinnvolle Nutzung") ist durch solche Fehler nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt bzw. behindert.
b) Fehlerklasse 2: Alle syntaktischen und logischen Fehler eines Programms/ Moduls, sofern der Verwendungszweck wesentlich beeinträchtigt ist. Die zweckmäßige Nutzung ist aber nicht so weit beeinträchtigt, dass die Funktionsprüfung nicht doch durchgeführt werden kann. Diese Fehler sind abnahmehindernd, sie müssen während der vereinbarten Dauer der Funktionsprüfung behoben werden.
c) Fehlerklasse 3: Fehler, durch die die zweckmäßige Nutzung nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt ist.
Fehler der Klasse 1 und der Klasse 2 sind abnahmehindernd. Sie müssen während der Dauer der Funktionsprüfung (die sich dadurch eventuell verlängert) behoben werden. Fehler der Klasse 3 werden im Rahmen der Gewährleistung (bzw. Pflegevereinbarung) und nach einem gemeinsam abgestimmten Zeitplan behoben. Hinweise, Verbesserungsvorschläge und Wünsche des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer soweit möglich, jedoch, ohne jegliche rechtliche Verpflichtung, ggf. im Rahmen neuer Releases und Versionen berücksichtigt. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht. Diese Fehlerklassen gelten für die gesamte Projektlaufzeit.
Wartungsleistungen
Wartungsleistungen werden mit einer Laufzeit von mind. 36 Monaten beauftragt (Im Sinne des KHZG-Förderzeitraums). Die Häufigkeit der Wartung orientiert sich an den quartalsmäßigen Updateplanungen und werden dementsprechend beauftragt.
Lieferung
Die Software ist an die Auftraggeberin zu liefern. Eine Verteilung auf die einzelnen Krankenhäuser wird von ihr koordiniert.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung der Bieter nach den zuvor skizzierten Merkmalen weitere Nachforschungen anzustellen und entsprechende Angaben nachzufordern. Bieter, die die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittlerer Jahresumsatz
- Mittlerer Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre: EUR 100 Mio. netto
- Referenzen
- Mitarbeiteranzahl
• Nachweis von insgesamt 20 Referenzprojekten (Installationen eines digitalen Medikationsmanagements inkl. Interaktionscheck) mit folgenden Merkmalen:
Installation im KIS ORBIS (jede Referenz) verteilt auf Krankenhäuser jeder Größe:
• mind. zwei Referenzen mit der vorgenannten Leistung für Klinikverbünde,
• mind. zwei Referenzen mit der vorgenannten Leistung für Universitätskliniken,
• mind. fünf Referenzen mit der vorgenannten Leistung für mittlere Krankenhäuser (Bettenanzahl: bis 400) und
• mind. fünf Referenzen mit der vorgenannten Leistung für kleine Kran-kenhäuser (Bettenanzahl: bis 150)
inkl. der Vollintegration in die digitale Fieberkurve (KURV)/Patient Chart des KIS ORBIS ohne Subsystem/Fremdaufruf sowie die Anbindung des Medikationskataloges an die Materialwirtschaft, die in das KIS Orbis integriert ist, und deren automatischen Transfers an die jeweiligen Mandanten. Die übrigen sechs Referenzen müssen die Leistungsanforderung erfüllen, sich aber nicht auf eine bestimmte Krankenhausgröße beziehen.
• Angestellte Mitarbeiter: mind. 1000 (Eigenerklärung ausreichend).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.