Fachplaner TA Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplaner TA
TA-Planungsleistungen (ALG 1-8)
Weserstraße in 35394 Gießen
TA-Planungsleistungen (ALG 1-8)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem Vertragsentwurf aufge-führten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
Der Auftragnehmer wird stufenweise beauftragt werden. Zu erbringen sind vom Auf-tragnehmer zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4, die dem Leistungs-bild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI iVm Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3) zu HOAI) zuzuordnen sind. Lediglich optional beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 in jeweils weiteren Leistungsstufen.
Optional sind überdies folgende Besonderen Leistungen vorgesehen:
LP 2:
- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
LP 3:
- Fortschreiben von Raumbüchern
LP 6:
- Erarbeitung der Wartungsplanung und- Organisation
LP 7:
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LP 8:
- Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, An-sichten) bis zum Bestand
LP 9:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
1. Die Bieter haben für die letzten drei abgeschlossenen Jahre (2019, 2020, 2021) den jeweiligen Jahresumsatz anzugeben.
2. Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Zu 1. Dieser muss mindestens 300.000,00 € pro Jahr betragen.
Zu 2. Mindestdeckungssumme von
- Personenschäden: je Schadensfall 3,0 Mio. €
- Sachschäden/Vermögensschäden: je Schadensfall 3,0 Mio. €
je mit zweifacher Maximierung pro Jahr.
1. Die Bieter haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vorzulegen. Gegenstand der Referenzen sind TA-Planungsleistungen für gemischt genutzte Immobilien oder vergleichbarer Bauwerke öffentlicher oder privater Auftraggeber. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) abgeschlossen worden sein. Folgende Mindestangaben sind zu machen:
- Bezeichnung des Bauvorhabens mit Bauort
- Auftraggeber
- Angabe zur öffentlichen Förderung
- Bauzeit und Zeitpunkt der Fertigstellung
- Gesamtsumme der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276
- Kurzbeschreibung der Maßnahme mit Angabe der Bruttogeschossfläche (BGF)
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Zu 1. Mindestanforderung an die Eignung sind drei Referenzen.
Zu 3. Der Auftraggeber fordert mindestens eine Führungskraft, zwei Projektleiter und drei festangestellte Mitarbeiter.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.