Durchführung Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0184
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung Winterdienst
Durchführung von Winterdienstleistungen - aufgeteilt auf 2 Lose - auf dem Gelände der Hess. Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) in Gießen
Verwaltungsbereich HEAE (RP Gießen)
Regierungspräsidium Gießen (Verwaltungsbereich HEAE)
Lilienthalstr. 2/ Stolzenmorgen
35394 Gießen
Durchführung des Winterdienstes auf einer Fläche von ca. 19.400 m² und 1.120 lfdm auf dem Gelände des Regierungspräsidiums Gießen (Verwaltungsbereich der Hess. Erstaufnahmeeinrichtung) für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte in Gießen.
In der Wintersaison (vom 1.11. eines Jahres bis zum 30.4. des Folgejahres) ist in erforderlichem Umfang Schnee und Eis zu beseitigen sowie bei Glätte zu streuen. Eine ständige Beobachtung des Objekts und der Wettersituation ist zu gewährleisten; die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde.
Die Leistung ist ggf. täglich (auch am Wochenende und Feiertagen) zu erbringen, so dass die Verkehrssicherheit von 5:30 Uhr bis 20:00 Uhr eingehalten wird.
Zum weiteren Leistungsumfang gehört das Bereitstellen von 8 Streugutbehältern inkl. 75 kg Streugut je Behälter, deren regelmäßige Kontrolle sowie eine bedarfsgerechte Nachbefüllung.
Im Weiteren ist am Saisonende der Rollsplit zu beseitigen und im Anschluss zu entsorgen.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Standortbereich/ Flüchtlingsunterkunft HEAE
Standortbereich/ Flüchtlingsunterkunft HEAE
Stolzenmorgen/ Rödgener Str. 91
35394 Gießen
Durchführung des Winterdienstes auf einer Fläche von ca. 42.678 m² auf dem Gelände des Standortbereichs/ der Flüchtlingsunterkunft Gießen für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Mitte in Gießen.
In der Wintersaison (vom 1.11. eines Jahres bis zum 30.4. des Folgejahres) ist in erforderlichem Umfang Schnee und Eis zu beseitigen sowie bei Glätte zu streuen. Eine ständige Beobachtung des Objekts und der Wettersituation ist zu gewährleisten; die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde.
Die Leistung ist ggf. täglich zu erbringen, so dass die Verkehrssicherheit rund um die Uhr (24/7) eingehalten wird.
Zum weiteren Leistungsumfang gehört das Bereitstellen von 20 Streugutbehältern inkl. 75 kg Streugut je Behälter, deren regelmäßige Kontrolle sowie eine bedarfsgerechte Nachbefüllung.
Im Weiteren ist am Saisonende der Rollsplit zu beseitigen und im Anschluss zu entsorgen.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
- eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Winterdienst)
• Umfang (Angabe der Fläche/ laufende Meter)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu
vergebenden Auftrag entspricht.
Für den Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss durch mindestens eine vorgelegte Referenzangabe nachgewiesen werden, dass in der Vergangenheit bereits Leistungen vergleichbar aller nunmehr bebotenen Lose (Gesamtfläche) erbracht wurden! Alternativ kann das Erreichen des Umfangs auch durch Addition von max. 4 Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn die Leistungen im selben Leistungszeitraum (Dauer mind. 2 Jahre) erbracht wurden.
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlandsauf die Ukraine
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot ist, je bebotenem Los, eine vom Auftraggeber (AG) unterschriebene Besichtigungsbescheinigung beizufügen. Im Weiteren muss dem Angebot eine Auflistung der je Los beim gegenständlichen Winterdienst zum Einsatz kommenden Geräte und Maschinen beiliegen.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]