Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes in Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: Dialyse 10/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes in Hessen
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
PHV-Dialysezentrum Schotten, Wetterauer Platz 1, 63679 Schotten - Anzahl der Gesamtfahrten 2020/2021 (12 Monate): 2.370
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Bewerbungsbedingungen
2a) Internistische Praxis&Dialysezentrum Rüsselsheim, August-Bebel-Straße 52, 65428 Rüsselsheim 2b) GPR Klinikum Rüsselsheim, August-Bebel-Str. 5 Anzahl der Gesamtfahrten2020/2021(12 Monate): 10.543
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Bewerbungsbedingungen
PHV-Dialysezentrum Limburg, Im Großen Rohr 14, 65549 Limburg an der Lahn - Anzahl der Gesamtfahrten 2020/2021 (12 Monate): 6.889
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Bewerbungsbedingungen
PHV-Dialysezentrum Weilburg, Am Steinbühl 4, 35781 Weilburg - Anzahl der Gesamtfahrten 2020/2021 (12 Monate): 3.784
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Bewerbungsbedingungen
PHV-Dialysezentrum Bad Camberg, Obertorstraße 101, 65520 Bad Camberg - Anzahl der Gesamtfahrten 2020/2021 (12 Monate): 1.319
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Bewerbungsbedingungen
PHV-Dialysezentrum Bad Homburg, Zeppelinstraße 32, 61352 Bad Homburg vor der Höhe- Anzahl der Gesamtfahrten 2020/2021 (12 Monate): 9.474
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Bewerbungsbedingungen
KfH-Nierenzentrum, In d. Hub 3, 61231 Bad Nauheim - Anzahl der Gesamtfahrten 2020/2021 (12 Monate): 7.556
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Bewerbungsbedingungen
KfH-Nierenzentrum, Kronberger Str. 36 B, 65812 Bad Soden am Taunus - Anzahl der Gesamtfahrten 2020/2021 (12 Monate): 3.494
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus Bewerbungsbedingungen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen). Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
siehe Bewerbungsbedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Vorliegen einer Genehmigungsurkunde für den Taxi-/ Mietwagenbereich (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen oder Teil IV A der EEE, soweit diese verwendet wird.). Sofern die Genehmigungsurkunde nicht über den Vertragsbeginn reicht, hat der Bieter/ die Bieterin dies zusätzlich in der Eigenerklärung nach Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen zu erklären.
- Eigenerklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1 der Bewerbungsbedingungen oder Teil III der EEE, sofern diese verwendet wird)
- Eigenerklärung 5. Sanktionspaket (Anlage 3.4 der Bewerbungsbedingungen)
- Eigenerklärung zum allgemeinen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen oder Teil IV B, Ziffer 1a der EEE, sofern diese verwendet wird)
- Eigenerklärung zum spezifischen Umsatz im Taxi-/Mietwagenbereich des Jahres 2020 (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen oder Teil IV B der EEE, sofern diese verwendet wird.)
- Als Mindeststandard für den allgemeinen Umsatz fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2018 bis 2020 in gleicher Höhe der eigenen Wertungssumme des eingereichten Angebotes liegt (vgl. Bewerbungsbedingungen 4.1) und erachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung dieses Auftrages als geeignet. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar (s. auch Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung).
- Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass bereits im Jahr 2020 ein spezifischer Umsatz in Höhe von 50% der eigenen Wertungssumme in diesem Bereich erzielt wurde. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des spezifischen Umsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar.
Eigenerklärung, dass die Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der jeweils gültigen Fassung innerhalb ihres/seines Geltungsbereiches während der Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) eingehalten werden (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen)
- Eigenerklärung, dass während der Vertragslaufzeit eingesetzten Mitarbeiter über einen gültigen Personenbeförderungsschein verfügen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen).
- Eigenerklärung, dass für den Zeitraum des Vertrages die erforderliche Anzahl an Fahrzeugen und Mitarbeitern für das Gebietslos, für welches der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin den Zuschlag erhält, bereitgehalten werden, um die Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin ohne Versorgungslücke sicherstellen zu können (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen)
- Eigenerklärung, dass alle 3 Transportarten (Segment Liegend/Tragestuhl; Segment Rollstuhl; Segment Sitzend) während der Vertragslaufzeit bedient werden können (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z.B. " Fragen stellen"). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie "Leistungsbeschreibung" zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie" Anschreiben" zu finden ist.
(2) Eignungsleihe: Ein Bieter/ eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 5 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
(3) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig akzeptiert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12.1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4 b-e der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
(4) Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat der Bieter/ die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen oder - soweit eine EEE verwendet wird - in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 6 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSR845
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag desZugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigtist (...).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen §134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion (...).