RV für Konstruktionsleistung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 42/50087150
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV für Konstruktionsleistung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung 2022-2024
Beschaffen werden soll eine temporäre Bereitstellung von Konstruktionsleistungen im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜ).
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Ziel ist die temporäre Bereitstellung von Konstruktionsleistungen im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜ) zur Unterstützung des Auftraggebers in den Bereichen mechanische Konstruktion von Komponenten, der Erstellung von 3D-Modellen sowie Montage- und Schnittstellenzeichnungen zur Unterstützung und Vorbereitung der Integration einzelner Abschnitte der Beschleunigeranlage in die Gebäude.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit maximal 3 Rahmenvertragspartner im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) für eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet zunächst nach einer Laufzeit von 2 Jahren am 31.08.2024 oder nach Erreichen des maximalen Vergabevolumens. Der Vertrag kann optional 2x um weiter 12 Monate verlängert werden.
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet zunächst nach einer Laufzeit von 2 Jahren am 31.08.2024 oder nach Erreichen des maximalen Vergabevolumens. Der Vertrag kann optional 2x um weiter 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
2. Formblatt Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren sowie Umsätze der letzten 3 Jahre.
Diese Formblatt ist Teil der Datei 2. Teilnahmeantrag und Eignungsformblätter.
4. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen
Dieses Formblatt ist Teil der Datei 2- Teilnahmeantrag und Eignungsformblätter.
Einzureichende Unterlagen:
6. Formblatt Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme.
Dieses Formblatt ist Teil der Datei 2- Teilnahmeantrag und Eignungsformblätter.
Einzureichende Unterlagen:
- 3. Formblatt Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Diese Formblatt ist Teil der Datei 2. Teilnahmeantrag und Eignungsformblätter.
Zur Eignungsprüfung durch den Auftragsgeber um die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Bewerbers sicherzustellen, müssen Referenzen entlang der nachfolgend gelisteten Anforderungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
- mind. 1 Referenz zu Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern
- mind. 2 Referenzen in vergleichbaren Projekten im Maschinen- und Anlagenbau von Großanlagen in der Funktion als AÜ, besonders im Hinblick auf
o eine vergleichbare Anzahl der verliehenen MA
o Angaben zu den Profilen und Einsatzbereichen der verliehenen MA, bei denen die Attribute identisch zu denen sind, die in den ausgeschriebenen Anforderungsprofilen und Einsatzbereichen genannt sind.
o Projekte/Einsätze mit vergleichbaren Aufgabenstellungen
o Großprojekte mit Vertrags- und Abrufzeit von mindestens 4 Jahre
o Referenz nicht älter als 6 Jahre
Einzureichende Unterlagen:
1. Formblatt Teilnahmeantrag (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben.
Dieses Formblatt ist Teil der Datei 2. Teilnahmeantrag und Eignungsformblätter mit
- Unternehmensdarstellung
- Referenzen inkl. den o. g. Mindestanforderungen
- Eignung nach §§ 123,124 GWB
- Formblatt Mindestlohngesetz - MiLoG
- Beruftshaftpflicht
- Formblatt Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014
- Ggf. auszufüllende Formblätter: Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und Verfügbarkeitserklärung wenn zutreffend
Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft
Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer unterzeichneten Formblatt Verfügbarkeitserklärung
2. Vereinbarung Auftragsverarbeitung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Datei Anlage 9 AVV
3. Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) der Bundesagentur für Arbeit des Auftragnehmers (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): 02_Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) der Bundesagentur für Arbeit des Auftragnehmers - eine Eigenerklärung diesbezüglich genügt nicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. TEIL - TEILNAHMEPHASE:
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Teilnahmeantrags:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung des Teilnnahmeantrags in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB für den Teilnahmeantrag müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wertung der Eignung des Bewerbers anhand des Teilnahmeantrags inkl. Eignungsformblätter und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) der Bundesagentur für Arbeit des Bewerbers
Weitere wichtige Informationen zur Eignungsprüfung sind bitte dem Abschnitt A Teilnahmewettbewerb (1. Phase) der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabestelle akzeptiert die Abgabe der Teilnahmeanträge allein elektronisch in Textform.
Sollten in der 1. Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) bereits Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers führen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich der Information
Einzureichende Unterlagen:
- 01 Teilnahmeantrag inkl. aller Formblätter
- 02 Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) der Bundesagentur für Arbeit des Auftragnehmers - eine Eigenerklärung diesbezüglich genügt nicht
- 03 Vereinbarung Auftragsdatenverarbeitung (AVV)
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2. TEIL - ANGEBOTSPHASE - dazu wird gesondert aufgefordert nach Abschluss der Teilnahmephase
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsformblatt
- Konzept im Rahmen der Qualifizierung des Anbieters, Anforderungen vgl. Punkt 4.4 der Bewerbungsbedingungen
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Die Angebotswertung erfolgt wie folgt:
Preis: 50%
Leistungskriterien: 50%
Zuschlagskriterum Gesamtangebotspreis:
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Gesamtangebotspreis", welches mit 50 % in die Bewertung einfließt, werden die Preisangaben wie folgt berücksichtigt:
Abgefragte Stundensätze:
Ingenieur Stundensatz EUR (30%)
Techniker Stundensatz EUR (40%)
Technischer Zeichner /Produktdesigner Stundensatz EUR (30%)
Man erwartet aufgrund der finalen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Unterstüt-zungsbereich "Digital Mock-Up und Montagevorbereitung" schwerpunktmäßig mehr Ingenieure und Techniker und im Unterstützungsbereich "Mechanische Kon-struktion schwerpunktmäßig mehr Techniker und Produktdesigner abzurufen. So-mit werden die Stundensätze wie oben gewichtet.
Der Wertungspreis ist gleich die Summe aller gewichteten Stundensätze. Der dar-aus ermittelte Wertungspreis geht zu 50% in die Gesamtwertung ein.
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Die Leistungkriterien unterteilen sich in:
Hauptkriterium - Konzept des Anbieters- 100%
via folgender Unterkriterien:
1.Team des Auftragnehmers zur Auftragsabwicklung in der Abrufphase - 15%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegt, wie er mit dem angebotenen Team die rollierende Abruf-Planung des AG flexibel und effizient umzusetzen gedenkt. Wer sind die direkten Ansprechpartner und wie wird durch die konkret geregelte Vertreterregelung ein Ansprechpartner gewährleistet.
2.Vorgehen und Prozessbeschreibung für nachhaltige Bedarfsabsicherung und Qualitätserfüllung -25%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter darlegt, welche Maßnahmen er ergreift um kurzfristige Abrufhäufungen zeitnah bewältigen zu können.
3.Vorgehen und Prozessbeschreibung bei Personalausfall und notwendiger Ersatzbeschaffung - 25%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter darlegt, wie er kurzfristig und flexibel unerwartete Personalausfälle und Urlaubszeiten mit geeignetem Ersatzpersonal abdeckt. Die Bewertung des Konzepts erfolgt anhand dessen Schlüssigkeit, sowie seiner Möglichkeiten, den Berater schnell und mit möglichst wenig Zeitverlust durch Einarbeitung o.Ä. des (vergleichbar qualifizierten) Stellvertreters einsetzen zu können. Im Idealfall übernimmt eine stellvertretende, gleichermaßen qualifizierte Person die Aufgaben sofort und mit gleichem Kenntnisstand, wie der ausfallende Berater.
4.Sicherstellung von sofortigen Personalbedarf direkt nach Zuschlag - 25%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter belastbar und nachvollziehbar darlegt, wie er sofortige Abrufe gewährleisten kann.
5. Prozessbeschreibung des Reklamationsmanagements - 10%
Positiv bewertet wird, wenn der Bieter darlegt, wie er im Reklamationsfall auf die vom AG vorgebrachten Leistungsmängel einzugehen gedenkt, insbesondere in Bezug auf
- Kommunikation mit dem Auftraggeber
- Umgang mit Beschwerden bezüglich des abgerufenen Personal
- Organisatorischer Ablauf, Eskalationsstufen
GSI wird die Erstangebote auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie auf die Erfüllung eventuell in der Bekanntmachung festgelegter Mindestanforderungen überprüfen. GSI wird überdies die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Preise prüfen und die Angebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) vorläufig bewerten.
Da der Zuschlag nicht bereits auf die Erstangebote erteilt werden wird, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote und eventuelle Folgeangebote mit den Bietern verhandeln (nur nicht über die Mindestbedingungen und die Zuschlagskriterien), je nach Bedarf in einer oder mehreren Runden.
GSI behält sich vor, die Verhandlungen nur mit den drei Bietern zu führen, deren Erstangebote im Rahmen der vorläufigen Bewertung die höchste Punktzahl erhalten haben.
Hinweis: Bitte beachten Sie für ihre Zeitplanung, dass Verhandlungsgespräche geplant sind. Die genaue Terminierung wird Ihnen nach der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs, mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRPG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland