FTTB-Ausbau Stadt Wanfried - Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: BNG-2022-0009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breitband-nordhessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
FTTB-Ausbau Stadt Wanfried - Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes
Die Breitband Nordhessen GmbH beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer (TKU) mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen.
Mit dieser Ausschreibung soll die erforderliche Leistung für den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur sowie die Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Projektgebietes vergeben werden.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten wird. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie weitere vergaberechtliche Vorschriften des förmlichen (EU-) Vergaberechts sind daher nicht unmittelbar anwendbar; die Vergabekammer ist aufgrund der Unterschreitung des maßgeblichen EU-Schwellenwerts folglich nicht zuständig.
Gleichwohl wird ein transparentes, wettbewerbliches Verfahren in Anlehnung an die Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung durchgeführt. Daher erfolgt freiwillig auch eine Bekanntmachung des Verfahrens im EU-Amtsblatt (TED).
Werra-Meißner-Kreis, Stadt Wanfried
Die Breitband Nordhessen GmbH beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer (TKU) mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Mit dieser Ausschreibung soll die erforderliche Leistung für den Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur sowie die Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Projektgebietes vergeben werden. Der Konzessionsnehmer hat die zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Zu diesem Zweck plant der Konzessionsgeber eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die das passive Gigabit-Breitbandnetz pachten und betreiben. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV durchgeführt. Die Durchführung des Projekts im Ganzen und somit auch der Abschluss des Betreiber- und Pachtvertrags stehen unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierbarkeit der Errichtung der passiven Infrastrukturen gesichert sein wird und die Vergabeverfahren zur Beauftragung der erforderlichen Leistungen für Planung und Bau des Breitbandnetzes erfolgreich abgeschlossen sowie die notwendige passive Infrastruktur dann auch tatsächlich errichtet wird. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der maßgebliche EU-Schwellenwert unterschritten wird. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie weitere vergaberechtliche Vorschriften des förmlichen (EU-) Vergaberechts sind daher nicht unmittelbar anwendbar; die Vergabekammer ist aufgrund der Unterschreitung des maßgeblichen EU-Schwellenwerts folglich nicht zuständig. Gleichwohl wird ein transparentes, wettbewerbliches Verfahren in Anlehnung an die Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung durchgeführt. Daher erfolgt freiwillig auch eine Bekanntmachung des Verfahrens im EU-Amtsblatt (TED).
Alle ausführlichen Informationen, Eignungskriterien, Wertungskriterien sowie die mit Angebot einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Übersicht der mit dem (Erst-)Angebot einzureichenden Unterlagen:
Betreffend die Eignung:
- Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Sofern relevant: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderweitiger Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung
- Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG (a.F.) / § 5 TKG (n.F.)
- Sofern relevant: Bietergemeinschaftserklärung/Erklärung aller Bietergemeinschaftspartner gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Sofern relevant: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Sofern relevant: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Vorgaben in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 6)
- Kopie der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021 bzw.- soweit 2021 noch nicht vorliegt 2018, 2019, 2020)
- Kopie der Haftlichtversicherungspolice mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 € (zweifachmaximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden und 3.000.000,00 € (zweifachmaximiert je Versicherungsjahr) für Sachschäden bzw. Bestätigung eines Versicherers, dass im Zuschlagsfalle die entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Inhaltliches Angebot:
- Formblatt "Angebot" (Anlage 7)
- Technisch-wirtschaftliches Angebot (Höhe des monatlichen Pachtentgelts für Privat-kunden und Geschäftskunden, Konzept zur Finanzierung, Implementierungskonzept, Endkundenpreise, Leistungserbringungskonzept, Anmerkungen zum Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4) gemäß den Anforderungen in Ziff. 4 der Vergabeunterlage samt Abhandlung aller Aspekte in der dort genannten Reihenfolge)
- Anlage 3 Produktdatenblatt je abgefragtem Produkt
Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt bzw. zusätzlich auf www.breitbandausschreibungen.de und auf dem Vergabeportal eHAD können interessierte Unternehmen die Vergabeunterlagen unter dem in den Bekanntmachungen genannten Link herunterladen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot über das Bietertool des Vergabeportals eHAD einreichen und sich so als Bieter an dem vorliegenden Verfahren beteiligen.
Zunächst erfolgt eine formale Prüfung des Angebots im Hinblick auf die Einhaltung der Formvorschriften sowie auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. In einem nächsten Schritt wird die Eignung der Bieter durch den Konzessionsgeber überprüft. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der durch die Bieter mit dem (Erst-)Angebot eingereichten Unterlagen gemäß Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage.
Nach Eingang der verbindlichen Angebote erfolgt eine Wertung der Angebote auf Grundlage der in Ziff. 5 e) dd) der Vergabeunterlage niedergelegten Wertungsmatrix. Mit dem Bieter, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist, werden dann konkrete Vertragsverhandlungen über den Zuwendungsvertrag durchgeführt.
Wertung
1. Höhe Pachtzahlung (Max. 40 Punkte)
2. Inbetriebnahmetermin (Max. 20 Punkte)
3. Endkundenprodukte (Max. 20 Punkte)
4. Implementierungskonzept (Max. 10 Punkte)
5. Leistungserbringungskonzept - Betriebs- und Servicekonzept (Max. 10 Punkte)
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Höhe der jährlichen Pachtzahlung) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktegleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 2 (Inbetriebnahmetermin); 3 (Endkundenprodukte); 4 (Implementierungskonzept); 5 (Leistungserbringungskonzept - Betriebs- und Servicekonzept).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Auftrag unserer Gesellschafter wird die Ausschreibung in Anlehnung an § 32 Abs. 1 Nr. 4 KonzVgV wegen schwerwiegender anderer Gründe aufgehoben. Diese liegen darin, dass die Förderfähigkeit des betroffenen Projekts nach derzeitiger Einschätzung der Auftraggeberin nicht festgestellt werden kann und eine Nichtgewährung der Fördermittel zu erwarten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Keine Angabe
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]