Digitalisierungsberatung Klinikum Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierungsberatung Klinikum Fulda
Umsetzung des des Digitalisierungsprogramms und des KHZG Portfolios für die Klinikum Fulda gAG
Das Klinikum Fulda (kurz: KFD) und das Klinikum Gersfeld haben insgesamt fünf Anträge für die
vom Krankenhauszukunftsfonds geförderten Fördertatbestände 2, 3 und 9 (kurz: FTB) eingereicht.
Nun müssen mehrere Projekte geplant, entsprechende
Vergabeverfahren durchlaufen und die Implementierungen geleistet werden.
Neben diesen geförderten Vorhaben möchte das Klinikum Fulda auch den Bereich der digitalen
Medikation für die Zukunft neu ausrichten. Hier geht es um das strategische Thema der pharmazeutischen
und logistischen Versorgung umliegender kleinerer Kliniken sowie um die Einführung
von Unit Dose im Klinikum Fulda. Entscheidungen und Rahmenbedingungen für dieses im KHZG
Fördertatbestand 5 zentrierte Handlungsfeld hängen von den anderen Förderprojekten ab.
Zur Realisierung wurden Anfang 2022 mehrere Projekte begründet: Zum einen das Projekt Patientenportal, womit Kerninhalte des FTB 2 umgesetzt werden. Daneben bestehen im Fördertatbestand
3 die Projekte Datenplattform, Einführung eines klinikweiten Bildmanagements
mit Erneuerung des Radiologie-PACS sowie die Digitalisierung der Pathologie. Etwas
zeitversetzt soll auch die Umsetzung der digitalen Medikation und Unit Dose erfolgen. Für
den Fördertatbestand Robotik wurde ebenfalls ein eigenständiges Projekt aufgesetzt. Zur besseren
Steuerung sind auch Vorhaben im Bereich der IT-Infrastruktur und zur Umsetzung
der KHZG Informationssicherheitsmaßnahmen im Programm abgebildet. Als flankierende
Maßnahmen werden ein Programm-Management, die KHZG Standardisierung
und -Nachweisführung, aufgesetzt.
Aus den vorgenannten Projekten und Maßnahmen wurde das Gesamtprogramm Digitalisierung
des Klinikums Fulda gebildet. Für die nächsten drei bis vier Jahre soll es sicherstellen, dass die
dort gebündelten Vorhaben erfolgreich und zielführend umgesetzt werden.
Das vom Digitalprogramm repräsentierte Investitionsvolumen wird in
erheblichem Umfang personelle Ressourcen binden, um es vollständig zu verwirklichen. Zum aktuellen
Zeitpunkt unterliegt der Bedarf an Klinik-eigenen und -externen Ressourcen auch bei transparent
geklärten Zuständigkeiten noch einer mehr der weniger großen Schwankungsbreite, so dass die Einbindung beratender externer Unterstützung notwendig ist, um die Umsetzung der KHZG-Projekte realistisch zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierungsberatung Klinikum Fulda
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 63163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home
Über dieses Portal können Sie nicht nur die Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung einsehen, sondern auch Ihre Angebote zu den Verfahren unkompliziert elektronisch bearbeiten und abgeben.
Beachten Sie aber bitte: Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote müssen Sie sich über das Portal registrieren, da wir ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zulassen.
Die Registrierung und der Zugang sind kostenfrei!
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.