Leipzig Hbf, Verfüllung U-Bahntunnel, km 0,550 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56784
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Leipzig Hbf, Verfüllung U-Bahntunnel, km 0,550
Los 1 - Bautechnische Leistungen
- Verfüllung des alten U-Bahntunnels,
- vorhandene Tunnelanlage teilweise freilegen,
- Sicherungsmaßnahmen für anschließende Verfüllung/
Bohrungen durch die Tunneldecke/ Errichtung von bautechnologisch bedingenden Zwischenwänden/
ca. 25.000 m³ Flüssigboden nach festgelegter Rezeptur herstellen, über Pumpen und Mischanlagen in
bestehende Tunnelanlage einbringen/ Bahnsteiganlage abbrechen und regelkonform wiederherstellen,
- vereinzelte Zugänge und Aufbauten im und am Tunnel zurückbauen und entsorgen
Los 2 - Ausrüstungstechnische Leistungen
- Rückbau Pumpenanlage,
- Rückbau Beleuchtungsanlagen,
- Rückbau Beschallungsanlage, Schalt- und Abklemmarbeiten an Schalt- und Außenguss-Verteilerschränken,
- Neubau Beleuchtungsmast,
- Kabelkanäle und Kabelschächte öffnen und schließen,
- Rückbau TK-Kabel, Verteilerschrank und Sprechstelle
Bautechnische Leistungen
Leipzig Hbf
Ausführung der bautechnischen Leistungen zur Verfüllung des U-Bahntunnels
Ausrüstungstechnische Leistungen
Leipzig Hbf
Ausführung der ausrüstungstechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der Verfüllung des U-Bahntunnels
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bautechnische Leistungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausrüstungstechnische Leistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. LOGIC Logistic Engineering GmbH, Wurzner Straße 139, 04318 Leipzig
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Nachweis einer anerkannten Qualifikation für die Anwendung des Flüssigbodenverfahrens durch den Bieter oder einen vom Bieter über die Dauer der Baumaßnahme gebundenen Fachmann auf diesem Gebiet. Eine anerkannte Qualifikation stellt der Ausbildungsnachweis eines geprüften Gütesicherungsbeauftragten nach RAL GZ 07 in Verbindung mit dem Nachweis der Gütesicherung an mindestens 3 vergleichbaren Flüssigbodenbaustellen dar. Der Bieter hat die Ergebnisse der Gütesicherung dieser 3 Flüssigbodenbaustellen in Form der Prüfberichte der Eigenüberwachung und der Fremdüberwachung mit dem Angebot in prüfbarer Form vorzulegen. Als gleichwertig gilt ein Nachweis einer solchen Ausbildung, die mindestens den fachlichen Inhalten der RAL Registrierung 508 gleich- oder höherwertig entspricht und ebenfalls mit den Ergebnissen der Qualitätssicherung dreier vorheriger Baustellen des Bieters oder des von ihm vertraglich gebundenen Fachmanns in der vorgenannten Form mit dem Angebot abzugeben sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der vermittelten fachlichen Inhalte ist vom Bieter zu erbringen und mit dem Angebot prüfbar vorzulegen. Die Prüfung der Nachweise der Güte- bzw. Qualitätssicherung erfolgt durch den Bauherrn.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.