DB Sektorenkoppler Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59441
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
DB Sektorenkoppler
Beschaffung eines DB Sektorenkoppler, welcher die Energieversorgung von 400 V und 50 Hz Verbrauchern aus dem 15 kV und 16,7 Hz Bahnstromnetz ermöglicht. Für zukünftige Anwendungen soll auch die Rückspeisung von regenerativ erzeugter oder bereits gespeicherter Energie ins Bahnstromnetz möglich sein. Der Hersteller hat den DB Sektorenkoppler in Containerbauweise zu produzieren, vollständig mit allen Komponenten auszurüsten und auf die Baustelle zu liefern. Die Komponenten müssen transportsicher montiert sein.
Dieser DB Sektorenkoppler soll als Erstanlage die Grundlage für weitere Einsatzzwecke/-orte bilden.
Die DB Energie beabsichtigt die Anlage zu Beginn des 2.Halbjahres 2023 in Betrieb zu nehmen.
Der Lieferumfang inkl. detaillierter Funktionsbeschreibung ergibt sich aus der noch zu erstellenden Ausschreibungsunterlage. Die Anlage soll für die Speisung in das und aus dem 1~, 15 kV, 16,7 Hz System ausgelegt sein. Den Interessenten werden die Technischen Netzanschlussbedingungen Bahn 16,7 Hz 110-kV-Bahnstromleitungsnetz und 15-kV-Oberleitungsnetz der DB Energie GmbH sowie die Anforderungen der anzuschließenden 400 V, 50 Hz Verbraucher zur Verfügung gestellt.
Elektrische Leistung des DB Sektorenkoppler:
— 1 x 800 kVA;
Der DB Sektorenkoppler besteht aus folgenden Hauptkomponenten:
— 1 x 15 kV-Schaltanlage (Eingangsschaltanlage) mit Leistungsschalter;
—— 1~, 16,7 Hz, Um = 24 kV.
— 1 x 800 kVA Transformator
—— 16,7 Hz, OS 15 kV auf eine geeignete US
— Umrichtermodule
—— 16,7 Hz auf 50 Hz und 50 Hz auf 16,7 Hz, 4-Quadranten-Betrieb
——Kühlung der Umrichtermodule entsprechend Kühllastberechnung
— 1 x 0,4 kV-Schaltanlage (Ausgangsschaltanlage) mit zwei bis vier Sicherungslasttrennschaltleisten Größe NH2 und zwei bis vier in Größe NH00 (in Abhängigkeit des Platzbedarfs);
— 1 x Eigenbedarfsanlage (AC & DC) einschließlich Batterieanlage (USV), Ladegleichrichter und NSHV,
— Stationsleittechnik für alle Anlagenbestandteile und Netzqualitätsüberwachung;
— Schutztechnik 50 Hz, Transformator und 16,7 Hz;
— Gebäudekörper in Containerbauweise (beispielhafte Modulanzahl und -aufteilung)
—— 1 x Stationsmodul;
—— 1 x Umrichter/Trafomodul;
—— 1 x Übergaberaum.
Für die Planung und Ausführung der Anlagen sind u. a. klemmengenaue Schaltungsbücher und Pflichtenhefte für die Komponenten/Anwendungen/Systeme zu erstellen, sowie Zulassungsverfahren/Typfreigabeverfahren nach der DB Energie SMS-VA 09 inkl. Gutachterbauftragungen durchzuführen.
Es sind ein Kompatibilitätsnachweis (simulativ und messtechnisch) zur Einhaltung der Netzanschlussbedingungen Bahn 16,7Hz zu erbringen und ein anlagenübergreifendes Schutzkonzept (einschl. Berechnungen und Einstellwerte) zu erstellen.
Die allumfängliche Inbetriebnahme der primär- und sekundärtechnischen Komponenten und Systeme gehört zum Lieferumfang und obliegt dem Auftragnehmer dieses Vertrages.
Ergänzung zu II.1.1): Der Auftraggeber behält sich vor, optional weitere Sektorenkoppler anzufragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- ausgefüllte Bietereigenerklärung
- ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft
Falls Sie als Bieter noch nicht als DB Lieferant gelistet sind, bitten wir zusätzlich um Einreichung folgender Unterlagen:
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (s. Lieferantenselbstauskunft)
- Darstellung von Referenzen (s. Lieferantenselbstauskunft)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Q1-Zertifizierung der DB AG oder Nachweis über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
- DB Zulassungen der Komponenten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.