KSP-HST Rövershagen Deutschlandtakt, Planung Auflassung höhengleicher Reisendenüberweg Bf. Rövershagen, Lph 3+4, opt. Lph 6+7 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58228
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KSP-HST Rövershagen Deutschlandtakt, Planung Auflassung höhengleicher Reisendenüberweg Bf. Rövershagen, Lph 3+4, opt. Lph 6+7
KSP-HST Rövershagen Deutschlandtakt, Planung Auflassung höhengleicher Reisendenüberweg Bf. Rövershagen, Lph 3+4, opt. Lph 6+7 (urspr. 21FEI56298)
Planungsleistungen für den Umbau des Haltepunktes Rövershagen u Auflassung höhengleicher Reisendenüberweg, Lph 3+4, optional Lph 6+7
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Das EU-Verhandlungsverfahren mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb, Vorgang 21FEI56298, ergab keine Teilnahmeanträge und musste aufgehoben werden. Mit Vorgang 22FEI58228 wurden 8 ausgewählte Bieter (anhand vorhandener Präqualifikation für Bauüberwachung Bahn) und es ging nur das eine Angebot ein, welches nun den Zuschlag erhält.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KSP-HST Rövershagen Deutschlandtakt, Planung Auflassung höhengleicher Reisendenüberweg Bf. Rövershagen, Lph 3+4, opt. Lph 6+7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.