VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41549
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung
1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³;
— PSS 1 260 m³;
— Erdeinbau 560 m³;
— Gleiseinbau 2 560 m;
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück;
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m;
— Signalgründung 30 Stück;
— Kabelverlegung 53 300 m;
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m;
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück;
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2;
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VDE8.11 ABS Nürnberg-Ebensfeld, IBN – Fürther Bogen mit Interimslösung - 1.Vergabeeinheit: Leistungspaket 1; Leistungspaket 2-Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3; Leistungspaket 3
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
90766 Fürth
— ca. Aushub 2 510 m³,
— PSS 1260 m³; Erdeinbau 560 m³,
— Gleiseinbau 2 560 m,
— Weicheneinbau 7 Stück, Weichenrückbau 3 Stück,
— Errichtung Kabelgefäßsystem 1 800 m,
— Signalgründung 30 Stück,
— LSW inkl. Rammrohgründung 1 100 m,
— SiA inkl. Bohrpfahlgründung 10 Stück,
— modularer Bahnsteig inkl. Ausstattung 980 m2,
— Errichtung Weichenheizstationen 2 Stück
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Z1500.1.2
Das Bau-Soll beinhaltet die Gleis- und Tiefbauarbeiten im Fürther Bogen. Die Mehrkostenanzeige 054 ist zweigeteilt: zum einen beinhaltet sie die zusätzlich erforderlichen Leistungen zum RüLü der Weiche 981, welche im Rahmen der Anordnung Z.1500.1.2 AO0012 bereits angeordnet wurden, zum anderen beinhaltet sie den Ausbau der Baugleissperre, deren Einbau für den Bauzustand zwischen der Totalsperrung im September 2021 und der Totalsperrung im April 2022 erforderlich wurde. Die eingebaute Baugleissperre verhindert das versehentliche Fahren von Zugfahrten aus der Fernbahn in das Baugleis sowie von Baufahrzeugen in die Fernbahn. Ab der Totalsperrung zur Inbetriebnahme im April 2022 ist der Wechel von den Fernbahn- auf die erforderlich wird
Es handelt sich um eine nicht im Hauptvertrag enthaltene Leistung, die für den Endzustand nach Inbetriebnahme zwingend erforderlich ist. Die Vergabe an einen anderen AN würde aufgrund zusätzlicher Aufwendungen für die Vergabe, Koordination, separate Baustelleneinrichtung, Logistik, Maschinen- und Personaleinsatz sowie Einweisung und Sicherung der Beschäftigten zu Mehrkosten führen. Außerdem wäre die zeitliche Abfolge der Arbeiten gefähredet, da die Leistung sowohl zeitlich als auch räumlich im unmittelbaren Bezug zu den Vorgänger- und Folgearbeiten (Schwellenwechsel im Bereich der Baugleissperre, Stopfarbeiten etc.) desselben AN steht.