2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
52 - Die Erhöhung der Schachtgröße an der Q9c von KS16.38 von Gr. V auf Gr.VI ist zur Unterbringung aller notwendigen Kabel geboten.Die Q10a und Q10b ist ebenfalls mit einer geänderten Anzahl von Rohren herzustellen, um die notwendigen Trassen durchführen zu können. Ferner ist die Speiseleitung zwischen Mast 71 bis 94 am Boden zu verlegen, da die örtliche Lage keine andere Lösung zulässt. Hierfür sind zusätzliche Kabeltröge notwendig. Ferner muss die Bestandsquerung KS 10.08 und KS10.06 mit einer Betonummantelung ertüchtigt werden. Grund sind die notwendigen Anforderungen gem. der Ril. Weiter sind die Q10c und KK a30 in ihrer Dimensionierung zu erhöhen, damit die erforderlichen Trassen anschließend verlegt werden können und genug Platz vorhanden ist. Zudem ist im Bereich der C10a eine zusätzliche Trasse herzustellen, um die Q5 und A36b anzuschließen. Auch ist im Bereich des Objekt V weitere Kabeltröge vorzusehen.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
52 - Die Erhöhung der Schachtgröße an der Q9c von KS16.38 von Gr. V auf Gr.VI ist zur Unterbringung aller notwendigen Kabel geboten.Die Q10a und Q10b ist ebenfalls mit einer geänderten Anzahl von Rohren herzustellen, um die notwendigen Trassen durchführen zu können. Ferner ist die Speiseleitung zwischen Mast 71 bis 94 am Boden zu verlegen, da die örtliche Lage keine andere Lösung zulässt. Hierfür sind zusätzliche Kabeltröge notwendig. Ferner muss die Bestandsquerung KS 10.08 und KS10.06 mit einer Betonummantelung ertüchtigt werden. Grund sind die notwendigen Anforderungen gem. der Ril. Weiter sind die Q10c und KK a30 in ihrer Dimensionierung zu erhöhen, damit die erforderlichen Trassen anschließend verlegt werden können und genug Platz vorhanden ist. Zudem ist im Bereich der C10a eine zusätzliche Trasse herzustellen, um die Q5 und A36b anzuschließen. Auch ist im Bereich des Objekt V weitere Kabeltröge vorzusehen.
Die Leistung kann nur durch das gebundene Unternehmen erbracht werden, da die ARGE VE10 bereits die Kabeltiefbauarbeiten durchführt. Einzelne Planungsaufgaben können nicht herausgelöst und getrennt vergeben werden.Einzelne Teile der Planung u sind nicht herauslösbar und können aufgrund von Gewährleistungsfragen nur gesamthaft vergeben werden. Zudem gibt es auch bei der Ausführung der Leistung eine Gewährleistungsabhängigkeit zwischen der Kabelverlegung und der Sicherung des alten Erdkabels im selben Bereich. Hier könnten entstehende Schäden an dem Kabel nicht konkret einer Teilmaßnahme zugeordnet werden