UHR August-Jaspert-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2022-00081
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
UHR August-Jaspert-Schule
Unterhaltsreinigung 3.875,65 m² + Grundreinigung 15.502,60 m², + Schulhof Reinigung 4395 m², Reinigungsfachkraft auf Stundenbasis. Stundenkontigent für Sonderreinigungen, Stundenkontigent für Corona Pandemie
August-Jaspert-Schule, Harheimer Weg 16, 60437 Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung 3.875,65 m² + Grundreinigung 15.502,60 m², + Schulhof Reinigung 4395 m², Reinigungsfachkraft auf Stundenbasis. Stundenkontigent für Sonderreinigungen, Stundenkontigent für Corona Pandemie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der Handwerksrolle
(nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist). Bei ausländischen Bewerbern Unterlagen
gemäß § 44 Abs. 1 VgV.
2.1 Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal 5 Mio.€ p.a. x 2, Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden 5 Mio € p.a. x 2, und Schlüsselschäden 100.000€ p.a. x2, sowie Umwelthaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden pauschal 5 Mio. € je Schadenfall gemäß 9.2.9 der besonderen Vertragsbedingungen. Sollten diese Mindestdeckungssummen nicht nachgewiesen werden können, ist eine Erklärung der Versicherung auf Erhöhung bis zu den geforderten Summen im Zuschlagsfall vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
2.2 Umsatzhöhe der letzten zwei Geschäftsjahre im Bereich der ausgeschriebenen Reinigungsleistungen.
3.1 Mindestens zwei Referenzen von in der Art mit den
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Objekten
(Schule/Universität). Jede der zwei Referenzen muss
mindestens eine Gesamtgröße von 8000 m² aufweisen,
beiliegendes Formblatt ("Anlage 3.1 der Bieter-Checkliste") ist
zwingend auszufüllen.
3.2 Darstellung der Arbeitsorganisation (Objektübernahme und
-vorbereitung, Reinigungsplan, Arbeitskleidung,
Geräteausstattung, Chemie, ggf. mit Bilddarstellung)
3.3 Aktuelle Anzahl Mitarbeiter /Mitarbeiter innen
(Sozialversicherungspflichtig /Gerinfügigbeschäftigte) im
Bereich der ausgeschriebenen Reinigungsleistungen
3.4 Qualitätsbeauftragter /Qualitätsbeauftragte Ihres
Unternehmens (Name /Qualifikation)
3.5 Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur
Qualitätssicherung hinsichtlich Dokumentation und
unangemeldeter Qualitätskontrollen
- In welcher Form und in welchen Abständen erfolgen
unangemeldete Qualitätskontrollen (vgl. BVB 9.2.7.)?
- Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern
vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden
einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen
vorzulegen.
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und
Angebotsabgabe unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle
geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von
der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum
Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die
Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden
demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen
zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
- Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes bezüglich
sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten.
- Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes
Reinigungsfachkraft bezüglich sozialversicherungspflichtigen
und geringfügigen Beschäftigten.
- Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Objektleiter
bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen
Beschäftigten.
- Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter
bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen
Beschäftigten.
- Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Reinigungsfachkraft
bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten.
- beigefügtes Formular Kriterien Unterweisung UVV (vollständig ausgefüllt)
-beigefügtes Formular 1577 OFD Hessen.pdf (vollständig ausgefüllt)
- beigefügte Formulare Bestätigung der Objektbesichtigung,
- gültiges ISO 9000x-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis.
Weitere erforderliche Angaben:
Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis
Frankfurt)?
- Wenn ja, Adresse angeben
- Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
- Vorhandene Geräteausstattung
Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns
gültige, Tariflohn anzugeben.
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums "Preis" wird wie folgt vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis, aller wertbaren Angebote
erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu
ins Verhältnis gesetzt.
2. Erläuterung zum Kriterium Qualität:
Zur Bemessung der Qualität wird der Mittelwert der angebotenen Wochenstunden aller wertbaren und zugelassenen Angebote der Bieter, welche aus dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen ermittelt.
Dabei finden Angebote die mehr als 30 Prozent über oder unter den durchschnittlich angebotenen Wochenstunden und dem errechneten Wochendurchschnitt der Stunden aus der Kalkulation und Kostenschätzung des Auftraggebers abweichen keine Anwendung.
Diese Angebote mit dieser abweichenden Stundenzahl von mehr als 30 Prozent nach oben oder unten, werden aus dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen fliesen jedoch nicht mit in die Berechnung der Stundenzahl mit ein. Mit einfließen wird anstatt der vom Auftraggeber nicht berücksichtigten Stundenzahl der Angebote, die wie oben erwähnt mehr als 30 Prozent abweichen, die vom Auftraggeber kalkulierte und ermittelte Stundenzahl.
Diese Kalkulation des Auftraggebers orientiert sich bei der Ermittlung der Wochenstunden an Leistungs- sowie Kennwertzahlen unabhängiger Institutionen wie der Innung des Gebäudereinigungshandwerk Hessen, sowie den Vorgaben der RAL und dem FIGR.
Weiterhin finden unter Berücksichtigung der Objekte von Alter und Zustand und der vor Ort gegebenen Begebenheiten, z.B. Anzahl der Gebäudeteile, Erreichbarkeit dieser und Versorgung durch Energie von Strom und Wasserversorgung, Frequentierung und Belegungsgrad der Gebäude sowie der Anzahl der Reinigungskammern etc.
Ebenso wurde die Kalkulation mit Einsatz von technischen Hilfsmittel eruiert in Form von Schrubb oder Scheuersaugautomaten, dort wo diese sinnvoll eingesetzt werden können.
Flächen im Aufmaß, wo diese zwingend zum Einsatz kommen sollen sind dort dann auch deklariert. Jedoch bleibt es dem Bieter frei in seiner Kalkulation auch nur mit manueller Gerätschaft ohne eine Art Technik /Automation zu kalkulieren.
Alle Grundlagen die für eine individuelle Kalkulation von Leistungswerten erheblich ist.
Alle angebotenen Wochenstundensätze ab dem "Mittelwert" und darüber hinaus erhalten die volle Punktzahl von 30. Unterhalb des Mittelwertes erfolgt eine lineare Reduzierung der Punktzahl, die bei einer Unterschreitung dieses Wertes um 20% bei der Punktzahl 1 endet.
Jeglicher Schriftwechsel hat ausnahmslos über den
Vergabemanager zu erfolgen. (Fragen, Rügen und weiteres)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
5.Nach § 26 Abs. 6 UVgO sind alle Aufgaben bei der Leistungserbringung unmittelbar vom Auftragnehmer auszuführen.