Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabeln (Konzern-Rahmenverträge) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58928
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabeln (Konzern-Rahmenverträge)
Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabeln (Konzern-Rahmenverträge); Standardsignalkabel, Balisenkabel, kombinierte Signalkabel, PZB-Kabel, Streckenfernmeldekabel, Bahnhofsfernmeldekabel, Lichtwellenleiter, Schienefußkabel - alle Kabel nach entsprechenden DB-Lastenheften
adrig verseilte Signalkabel nach LH 416.0113 V2.1 und 416.0114 V2.1
bundesweit
adrig verseilte Signalkabel nach LH 416.0113 V2.1 und 416.0114 V2.1
1+1
Die Schätzmenge für das Los 1 beträgt 4.060 Kilometer.
Die Höchstmenge für das Los 1 beträgt 5.280 Kilometer.
sternviererverseilte Signalkabel nach LH 416.0115 V1.1
bundesweit
sternviererverseilte Signalkabel nach LH 416.0115 V1.1
1+1
Die Schätzmenge für Los 2 beträgt 4.580 Kilometer.
Die Höchstmenge für das Los 2 beträgt 5.960 Kilometer.
Balisenkabel nach LH 416.0120 V0.4
bundesweit
Balisenkabel nach LH 416.0120 V0.4
1+1
Die Schätzmenge für Los 3 beträgt 20 Kilometer.
Die Höchstmenge für Los 3 beträgt 30 Kilometer.
kombinierte Signalkabel nach LH 416.0118 V1.0
bundesweit
kombinierte Signalkabel nach LH 416.0118 V1.0
1+1
Die Schätzmenge für Los 4 beträgt 110 Kilometer.
Die Höchstmenge für Los 4 beträgt 140 Kilometer.
Sonderkabel LST nach 416.0101 V1.1, 416.0111 V1.4, 416.0117 V1.0, 416.0119 V0.1, 416.0121 V0.1 und Dlk 1_013_168y A2
bundesweit
Sonderkabel LST nach 416.0101 V1.1, 416.0111 V1.4, 416.0117 V1.0, 416.0119 V0.1, 416.0121 V0.1 und Dlk 1_013_168y A2
1+1
Die Schätzmenge für Los 5 beträgt 2.370 Kilometer.
Die Höchstmenge für Los 5 beträgt 3.080 Kilometer.
Telekommunikationskabel (Kupfer) nach LH 416.0530 V1.1
bundesweit
Telekommunikationskabel (Kupfer) nach LH 416.0530 V1.1
1+1
Die Schätzmenge für Los 6 beträgt 650 Kilometer.
Die Höchstmenge für Los 6 beträgt 840 Kilometer.
Bahnhofsfernmeldekabel nach LH 416.0531 V1.0
bundesweit
Bahnhofsfernmeldekabel nach LH 416.0531 V1.0
1+1
Die Schätzmenge für Los 7 beträgt 360 Kilometer.
Die Höchstmenge für Los 7 beträgt 460 Kilometer.
Lichwellenleiter-Außenkabel nach LH416.0505 V2.0
bundesweit
Lichwellenleiter-Außenkabel nach LH416.0505 V2.0
1+1
Die Schätzmenge für Los 8 beträgt 3.040 Kilometer.
Die Höchstmenge für Los 8 beträgt 3.950 Kilometer.
Schienenfußkabel (Kupfer und LWL) nach 416.0520 und 416.0510 V1.1
bundesweit
Schienenfußkabel (Kupfer und LWL) nach 416.0520 und 416.0510 V1.1
1+1
Die Schätzmenge für Los 9 beträgt 160 Kilometer.
Die Höchstmenge für Los 9 beträgt 200 Kilometer.
Energiekabel > 1kV nach einschlägiger VDE-Norm
bundesweit
Energiekabel > 1kV nach einschlägiger VDE-Norm
1+1
Die Schätzmenge für Los 10 beträgt 189 Kilometer.
Die Höchstmenge für Los 10 beträgt 246 Kilometer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wenn der Bieter nicht bei der DB als Lieferant gelistet ist (keine Kreditorennummer und/oder kein Q1-Zertifikat vorweisen kann) müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- ausgefüllte Bietereigenerklärung
- ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
- Erklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (ggf. in der Lieferantenselbstauskunft)
- Darstellung von Referenzen (ggf. in der Lieferantenselbstauskunft)
- Nachweis über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
Für die Lose 1 bis einschließlich 5 gilt:
Verfahren zur Erlangung und Aufrechterhaltung einer VDE-Reg.-Nr. für Signalkabel:
Die in den Lastenheften beschriebenen Signalkabel unterliegen der Typprüfpflicht. Die Typprüfung gilt als nachgewiesen, wenn durch das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut (nachfolgend VDE genannt) die Genehmigung zur Führung eines VDE-Zeichens oder einer VDE-Reg.-Nr. erteilt wurde. Dies wird durch einen entsprechenden Ausweis bestätigt. Der Hersteller setzt sich direkt mit dem VDE in Verbindung und gibt die entsprechende Typprüfung unter Anerkennung der Prüfordnung des VDE in Auftrag. Erst nach Erteilung des VDE-Zeichens bzw. der VDE-Reg.-Nr. kann der Kabeltyp zugelassen werden. Darüber hinaus behält sich die DB AG vor, mit dem VDE eine Vereinbarung zu treffen, die den Umfang und die Art der Fertigungsüberwachung nach der Erteilung der entsprechenden Zulassung im Einzelnen regelt. Die Kosten einer derartigen Überwachung werden nach Aufwand berechnet und dem Hersteller direkt vom VDE in Rechnung gestellt.
Fertigungsüberwachung
Bei jeder Fertigung von Signalkabeln nach Lastenheft muss der Hersteller den VDE über den Fertigungsumfang und über die zu fertigenden Typen, mindestens monatlich, informieren. Aus diesem Fertigungsumfang sucht der VDE entsprechend repräsentative Muster aus. Diese sind vom Hersteller an den VDE zu übergeben. Auf Wunsch des Herstellers können auch Prüfungen direkt im Herstellerwerk unter der Aufsicht eines Mitarbeiters des VDE durchgeführt werden. Nach Abschluss der Prüfungen (Umfang und Art der Prüfungen werden vom VDE festgelegt) erhalten der Hersteller und die DB AG einen Ergebnisbericht bzw. die Bestätigung, dass alle geprüften Anforderungen erfüllt wurden. Die Gültigkeit der Genehmigung zur Führung einer VDE-Reg.-Nr. ist auf 3 Jahre begrenzt. Nach 3 Jahren ist eine erneute Typprüfung erforderlich, deren Umfang sich nach den Ergebnissen der laufenden Fertigungsüberwachung richtet. Die Anzahl der pro Jahr zu prüfenden Muster richtet sich nach dem jeweiligen Lieferumfang. Die Kosten einer derartigen Überwachung werden nach Aufwand berechnet und dem Hersteller vom VDE direkt in Rechnung gestellt.
Für die Lose 6 bis einschließlich 9 gilt:
Die Herstellung darf ausschließlich auf Grundlage der technischen Lastenhefte der DB Netz AG erfolgen. Der Bieter muss je technischem Lastenheft eine Bauartprüfung be-standen haben. Grundsätzlich ist die Bauartprüfung von externen, unabhängigen Prüfla-boren durchzuführen. Alternativ kann der Kabelhersteller die Bauartprüfung unter Beteili-gung des Prüflabors oder der freigebenden Stelle der DB Netz AG in eigenen Prüfstätten durchführen. Die Prüflabore müssen durch eine nationale Akkreditierungsstelle auf Grund-lage der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein. Es muss einen Akkreditierungsbereich für die in diesem Dokument geforderten Prüfungen aufweisen. Bei allen Prüfungen sind die Eigenschaften bei der Kabeltemperatur + 23 ± 5 °C nachzuweisen. Die Prüfergebnis-se können vom Hersteller selbst, oder von verschiedenen, akkreditierten Prüflaboren stammen. Der Kabelhersteller wählt die entsprechenden Prüflabore aus. Der technisch zuständige Bereich der DB Netz AG erteilt seine Zustimmung zu den ausgewählten Prüflaboren oder stimmt der Prüfung des Herstellers zu. Der Kabelhersteller beauftragt das Prüflabor. Die Einzelergebnisse sind der DB Netz zur Verfügung zur stellen. Eine Zu-sammenfassung der Ergebnisse ist in deutscher Sprache zu übergeben.
Für Los 10 gilt: Es darf ausschließlich auf Grundlage der einschlägigen VDE-Normen gefertigt werden. Der Nachweis ist über entsprechende Datenblätter zu erbringen.
kein
s. Allgemeine Einkaufsbedingungen der DB AG
s. III.1.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.