Bauüberwachungsleistung ESTW Obere Lahn Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58645
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistung ESTW Obere Lahn
Die DB Netz AG plant den Streckenabschnitt Albshausen (a) – Eschhofen (a) der Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz mit elektronischer Stellwerkstechnik ausrüsten.
Im Zusammenhang damit beabsichtigt die DB Station & Service AG den Umbau und die Modernisierung von 10 Verkehrsstationen in diesem Streckenabschnitt.
Maßnahmen der DB Energie GmbH sind die Erneuerung aller VNB-Stromanschlüsse.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU ( OB/KIB )
Die DB Netz AG plant den Streckenabschnitt Albshausen (a) – Eschhofen (a) der Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz mit elektronischer Stellwerkstechnik ausrüsten. Der Projekt- und Planungsbereich betrifft die Strecke 3710 zwischen Wetzlar und Limburg. Der Bedienplatz des Stellwerks befindet sich im vorhandenen Stellwerk in Diez und gehört ebenso zum Planungsbereich. Das Lahntal ist in vielen Bereichen eng und aufgrund der Topographie verlaufen die Straßen/Wege zwischen den einzelnen Baustellen vielfach nicht bahnparallel.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (Leit-und Sicherungstechnik)
Die DB Netz AG plant den Streckenabschnitt Albshausen (a) – Eschhofen (a) der Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz mit elektronischer Stellwerkstechnik ausrüsten. Der Projekt- und Planungsbereich betrifft die Strecke 3710 zwischen Wetzlar und Limburg. Der Bedienplatz des Stellwerks befindet sich im vorhandenen Stellwerk in Diez und gehört ebenso zum Planungsbereich. Das Lahntal ist in vielen Bereichen eng und aufgrund der Topographie verlaufen die Straßen/Wege zwischen den einzelnen Baustellen vielfach nicht bahnparallel.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (Elektrische Energieanlagen)
Die DB Netz AG plant den Streckenabschnitt Albshausen (a) – Eschhofen (a) der Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz mit elektronischer Stellwerkstechnik ausrüsten. Der Projekt- und Planungsbereich betrifft die Strecke 3710 zwischen Wetzlar und Limburg. Der Bedienplatz des Stellwerks befindet sich im vorhandenen Stellwerk in Diez und gehört ebenso zum Planungsbereich. Das Lahntal ist in vielen Bereichen eng und aufgrund der Topographie verlaufen die Straßen/Wege zwischen den einzelnen Baustellen vielfach nicht bahnparallel.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU-STE (TK)
Die DB Netz AG plant den Streckenabschnitt Albshausen (a) – Eschhofen (a) der Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz mit elektronischer Stellwerkstechnik ausrüsten. Der Projekt- und Planungsbereich betrifft die Strecke 3710 zwischen Wetzlar und Limburg. Der Bedienplatz des Stellwerks befindet sich im vorhandenen Stellwerk in Diez und gehört ebenso zum Planungsbereich. Das Lahntal ist in vielen Bereichen eng und aufgrund der Topographie verlaufen die Straßen/Wege zwischen den einzelnen Baustellen vielfach nicht bahnparallel.
Umweltfachliche Bauüberwachung
Die DB Netz AG plant den Streckenabschnitt Albshausen (a) – Eschhofen (a) der Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz mit elektronischer Stellwerkstechnik ausrüsten. Der Projekt- und Planungsbereich betrifft die Strecke 3710 zwischen Wetzlar und Limburg. Der Bedienplatz des Stellwerks befindet sich im vorhandenen Stellwerk in Diez und gehört ebenso zum Planungsbereich. Das Lahntal ist in vielen Bereichen eng und aufgrund der Topographie verlaufen die Straßen/Wege zwischen den einzelnen Baustellen vielfach nicht bahnparallel.
Die DB Netz AG plant den Streckenabschnitt Albshausen (a) – Eschhofen (a) der Strecke 3710 Wetzlar – Koblenz mit elektronischer Stellwerkstechnik ausrüsten. Der Projekt- und Planungsbereich betrifft die Strecke 3710 zwischen Wetzlar und Limburg. Der Bedienplatz des Stellwerks befindet sich im vorhandenen Stellwerk in Diez und gehört ebenso zum Planungsbereich. Das Lahntal ist in vielen Bereichen eng und aufgrund der Topographie verlaufen die Straßen/Wege zwischen den einzelnen Baustellen vielfach nicht bahnparallel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bitte verwenden Sie die Datei 22FEI57868_Teilnahmeantrag, diese liege den Angebotsunterlagen bei
1.) Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Nachweis min. 1 persönlichen Referenz des leitenden Personals zur gewerkeübergreifenden Durchführung einer Strecken-ESTW-Maßnahme mit bau- und ausrüstungstechnischen Anteilen mit einem Gesamtwertumfang von 25 Mio. EURO als leitender Bauüberwacher mit Nennung Ansprechpartner beim AG incl. Telefonnummern
Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angabe von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte /ausgeführte Leistungsphase, Bauvolumen.
Nachweis min. 1 persönlichen Referenz des leitenden Personals zur gewerkeübergreifenden Durchführung von mind. 5 Bahnsteigmaßnahmen als leitender Bauüberwacher mit Nennung Ansprechpartner beim AG incl. Telefonnummern. Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angabe von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte /ausgeführte Leistungsphase, Bauvolumen.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Sicherheiten gemäß Vertragsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
- WSP Infrastructure Engineering GmbH, Rudower Chaussee 12 F, 12489 Berlin
- ISB Rhein/Main GmbH, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt/Main
- ISB Dresden GmbH, Heidelberger Str. 14, 01189 Dresden
- SWECO GmbH, Hanauer Landstraße 135-137, 60314 Frankfurt am Main
- Hasselmann & Müller Planungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 1-3, 56068 Koblenz
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.