Erziehungsberatungsstelle Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 173-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erziehungsberatungsstelle
Einrichtung und Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle im Werra-Meißner-Kreis
37269 Eschwege
37213 Witzenhausen
37235 Hessisch Lichtenau
Leistungsgegenstand ist die Konzeption, die Einrichtung und der Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle im Werra-Meißner-Kreis.
Die Erziehungsberatung ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe gem. §§ 27, 28 SGB VIII. Gesetzliche Grundlagen für die Aufgabenerledigung sind §§ 8 (3), 8 a, 16 (2), 17, 18, 36a (2), 37 (2), 41, 86, 91, 98ff SGB VIII.
Der Zugang zur Erziehungsberatung ist niedrigschwellig zu gestalten und bedarf keiner Antragstellung. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Mitarbeiter, die mit der Erziehungsberatung beauftragt sind, unterliegen der Schweigepflicht. Bei der Aufgabenerledigung finden die Datenschutzbestimmungen des SGB VIII (§§ 61 ff) Anwendung.
Die genaue Aufgabenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden, welche zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen.
Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber maximal zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn aus seiner Sicht der Bedarf dazu besteht.
Eine Verlängerung des Vertrages wird spätestens 30 Tage vor dem regulären Vertragsende schriftlich zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart.
Zu weiteren Informationen verweisen wir auf B 2.2.3 der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung muss eine Bieter als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) anerkannt sein bzw. eine solche Anerkennung muss angestrebt sein. Dies ist dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe notwendige Maßnahmen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bereits eingeleitet sind oder spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eingeleitet werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Jahresumsatz in den Vordrucken D.3 in der Anlage 007b_Teil D und D 3.1 in der Anlage 007b_Teil D zu machen. Ein bestimmter Mindestjahresumsatz wird nicht gefordert. Darüber hinaus ist dem Angebot der Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung beizufügen. Insofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen wird.
Benennung von 2 vergleichbaren Referenzen, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Kalenderjahre sein dürfen (Vordruck D.3.1 in der Anlage 007b_Teil D).
Vergleichbar sind Tätigkeiten, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Als Referenzen können auch vergleichbare Tätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benannt werden, die für die Umsetzung der Maßnahme vorgesehen sind, wenn der Bieter selbst keine ausreichenden Erfahrungen in diesem Bereich vorweisen kann.
Darüber hinaus kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters nur dann abschließend bestätigt werden, wenn die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Umsetzung der Maßnahme betraut werden, über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (siehe dazu unter Punkt B 2.3 "Qualifikation des Personals" der Leistungsbeschreibung). Die Qualifikation des für die Umsetzung der Maßnahme vorgesehenen Personal ist im Vordruck D.3.1 (Personaleinsatz) in der Anlage 007b_Teil D anzugeben. Der Nachweis der Qualifikation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der künftige Auftragnehmer muss gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollte es nicht zu einer Vertragsverlängerung kommen, so kann ab dem Jahr 2025 voraussichtlich mit einer erneuten Bekanntmachung gerechnet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem
unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung
zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf
elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der
Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2
GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit
die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]