Erziehungsberatungsstelle Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 173-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-180b70cedfe-79cbd857c710735d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erziehungsberatungsstelle

Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 173-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einrichtung und Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle im Werra-Meißner-Kreis

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Hauptort der Ausführung:

37269 Eschwege

37213 Witzenhausen

37235 Hessisch Lichtenau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Konzeption, die Einrichtung und der Betrieb einer Erziehungsberatungsstelle im Werra-Meißner-Kreis.

Die Erziehungsberatung ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe gem. §§ 27, 28 SGB VIII. Gesetzliche Grundlagen für die Aufgabenerledigung sind §§ 8 (3), 8 a, 16 (2), 17, 18, 36a (2), 37 (2), 41, 86, 91, 98ff SGB VIII.

Der Zugang zur Erziehungsberatung ist niedrigschwellig zu gestalten und bedarf keiner Antragstellung. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Mitarbeiter, die mit der Erziehungsberatung beauftragt sind, unterliegen der Schweigepflicht. Bei der Aufgabenerledigung finden die Datenschutzbestimmungen des SGB VIII (§§ 61 ff) Anwendung.

Die genaue Aufgabenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden, welche zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber maximal zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn aus seiner Sicht der Bedarf dazu besteht.

Eine Verlängerung des Vertrages wird spätestens 30 Tage vor dem regulären Vertragsende schriftlich zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart.

Zu weiteren Informationen verweisen wir auf B 2.2.3 der Leistungsbeschreibung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung muss eine Bieter als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) anerkannt sein bzw. eine solche Anerkennung muss angestrebt sein. Dies ist dann der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe notwendige Maßnahmen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bereits eingeleitet sind oder spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eingeleitet ‎werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Jahresumsatz in den Vordrucken D.3 in der Anlage 007b_Teil D und D 3.1 in der Anlage 007b_Teil D zu machen. Ein bestimmter Mindestjahresumsatz wird nicht gefordert. Darüber hinaus ist dem Angebot der Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung beizufügen. Insofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Benennung von 2 vergleichbaren Referenzen, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Kalenderjahre sein dürfen (Vordruck D.3.1 in der Anlage 007b_Teil D).

Vergleichbar sind Tätigkeiten, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erbracht wurden. Als Referenzen können auch vergleichbare Tätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern benannt werden, die für die Umsetzung der Maßnahme vorgesehen sind, wenn der Bieter selbst keine ausreichenden Erfahrungen in diesem Bereich vorweisen kann.

Darüber hinaus kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters nur dann abschließend bestätigt werden, wenn die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Umsetzung der Maßnahme betraut werden, über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (siehe dazu ‎unter Punkt B 2.3 "Qualifikation des Personals" der Leistungsbeschreibung). Die Qualifikation des für die Umsetzung der Maßnahme vorgesehenen Personal ist im Vordruck D.3.1 (Personaleinsatz) in der Anlage 007b_Teil D anzugeben. Der Nachweis der Qualifikation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Der künftige Auftragnehmer muss gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Sollte es nicht zu einer Vertragsverlängerung kommen, so kann ab dem Jahr 2025 voraussichtlich mit einer erneuten Bekanntmachung gerechnet werden.

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160

Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem

unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung

zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die

Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der

Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf

elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der

Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2

GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner

voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße

innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit

die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den

Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,

Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).

Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten

Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022

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