Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0040

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18069d2262f-33cd7acd71a65381
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik)

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72700000 Computernetze
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur für das Land Hessen (Passive Netzwerktechnik)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mainzer Straße 29 

65185 Wiesbaden 

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HZD unterstützt die Hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungs-anwendungen.

Bezugsberechtigte dieser Leistungen außerhalb der Hessischen Landesverwaltung ist

die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO). Ist im nachfolgenden von Dienststellen die

Rede, ist die FITKO stets mitgemeint.

Aufgrund der sich ständig erweiternden und verändernden Anforderungen der Dienststellen des Landes Hessen besteht ein kontinuierlicher Bedarf an Dienstleistungen im Umfeld passiver Netzwerktechnik (Verkabelung), der abzudecken ist.

Auftragsgegetsändliche Leistungen sind:

- Verkabelungsmaßnahmen betreffend die Kommunikationsverkabelung nach

DIN/ EN 50173 und 50174 in den Dienststellen des Landes Hessen,

- Verkabelungsmaßnahmen in Rechenzentren des Landes Hessen nach EN

50600,

- Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld passiver

Netztechnik, dabei insbesondere Prüfarbeiten und Messungen der Kommunikationsinfrastruktur und in den lokalen Datennetzen (LAN),

- Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld Wireless

LAN (drahtloses lokales Funknetz nach Standard der IEEE-802.11-Familie)

insbesondere Ausleuchtungsmessungen.

Zur Deckung der bestehenden Bedarfe schließt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen i.S.d. § 21 Abs. 3 VgV.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2022
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht gemäß Ziffer 24.1 des Rahmenvertrages die Kündigung ausspricht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6) Geschätzter Wert dieser EU-Bekanntmachung: Der geschätzte Auftragswert i.H.v. EUR 4.000.000,00 bildet zugleich den Höchstwert der Leistungen, die über den ausschreibungsgegenständlichen Rahmenvertrag abgerufen werden können. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über getätigte Umsätze: Es sind Angaben über den erzielten Gesamtumsatz und über die Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des hier zur Vergabe anstehenden Auftrags (passive Netztechnik), jeweils netto, aus den vergangenen drei Jahren vorzunehmen. Der Mindestjahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der passiven Netztechnik muss in mindestens einem der letzten drei Geschäftsjahre EUR 500.000 betragen haben. Im Falle der Eignungsleihe addiert die Vergabestelle die Jahresumsätze von mehreren Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder des Bieters und seiner Unterauftragnehmer, sofern sie sich nicht auf dieselben Außenumsätze beziehen (Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung weitere Eignungskriterien", Pos. 2.1 und 2.2).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Das unter III.1.2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Referenzen: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei "A 07 Netzwerktechnik Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:

Art: Durchführung von Verkabelungsmaßnahmen im Bereich EDV- und Netzwerktechnik (Sekundärbereich-Gebäudebackbone sowie Tertiärbereich-Etagenverkabelung)

Umfang: Projektumfang (netto) jedes Referenzprojekts mindestens EUR 50.000

(2) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl / Mindestanzahl der Obermonteure

und Monteure: Es sind Angaben über die Höhe der Beschäftigtenzahl aus den letzten drei Jahren zu machen. Zusätzlich fordert der Auftraggeber die Erklärung, dass dem Unternehmen mindestens zwei Obermonteure und sechs Monteure mit dem jeweils geforderten Ausbildungsstand (siehe Ziffer 6.2 des Rahmenvertrages) für einen Einsatz bei dem Auftraggeber zur Verfügung stehen (Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung weitere Eignungskriterien", Pos. 1.1a - 1.1c sowie 1.2a und 1.2b).

(3) Eigenerklärung zu Zertifizierungen: Die Bieter haben anzugeben, dass sie über folgende Zertifizierungen verfügen:

- Prüfzertifikat Kalibrierung für LWL Messgerät (nicht älter als 2 Jahre ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens)

- Prüfzertifikat Kalibrierung für LAN Messgerät (nicht älter als 2 Jahre ab Bekanntmachun des Vergabeverfahrens)

Prüfzertifikat Kalibrierung für VDE 0100 Messgerät (nicht älter als 2 Jahre ab

Bekanntmachung des Vergabeverfahrens)

Eine Zertifizierung die älter ist als zwei Jahre ab Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens wird von dem Auftraggeber nicht als tauglicher Nachweis der Leistungsfähigkeit angesehen und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung_weitere_Eignungskriterien",

Pos. 1.3 - 1.5).

(4) Angaben zur Anzahl zertifizierter Mitarbeiter: Die Bieter haben anzugeben, wie viele Mitarbeiter über die nachfolgend genannten Zertifizierungen besitzen:

- Zertifizierung für die Befähigung der Ausführung von Brandschottungen (für

mindestens zwei der zum Einsatz kommenden Personen)

- Personenzertifikat LWL-Installation (für mindestens zwei der zum Einsatz

kommenden Personen)

- Personenzertifikat Netzwerk-Installation (für mindestens zwei der zum Einsatz

kommenden Personen)

(Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung_weitere_Eignungskriterien",

Pos. 1.6 - 1.8).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die unter III.1.3) Nr. (1) bis Nr. (4) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen (oder auch nur eine davon) nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1) Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Netzwerktechnik Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

(2) Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/06/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Neben den in den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und III.2.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise haben die Bieter noch folgende Erklärungen einzureichen:

Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Netzwerktechnik Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Netzwerktechnik Eigenerklaerung_Par_124_GWB")

Erklärung Unternehmensdaten: Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Es handelt sich nicht um ein zwingendes Eignungskriterium (Datei "A 04 Netzwerktechnik Erklaerung_Unternehmensdaten).

Im Preisblatt abgefragt Produkte sind ohne Kupferzuschlag

(Kupferbasis) anzugeben. Der angegebene "GF" als auch die "Menge für

Preisangabe" dienen ausschließlich der Berechnung des Gesamtangebotspreises im

Rahmen der Bewertung der Angebote und führen zu keinerlei Abnahmeverpflichtungenseitens des Auftraggebers.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2022

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