Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur(Passive Netzwerktechnik)
Rahmenvertrag über Verkabelungsarbeiten und Unterstützungsleistungen im Bereich Netzwerk und IT-Infrastruktur für das Land Hessen (Passive Netzwerktechnik)
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Die HZD unterstützt die Hessische Landesverwaltung bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik. Die Leistungsbreite erstreckt sich vom Betrieb zentraler und dezentraler Rechenzentren über die Ausgestaltung und die kompletten Services für flächendeckende, vernetzte IT-Infrastrukturen bis zur Beratung für strategische und operative Verwaltungs-anwendungen.
Bezugsberechtigte dieser Leistungen außerhalb der Hessischen Landesverwaltung ist
die Föderale IT-Kooperation AöR (FITKO). Ist im nachfolgenden von Dienststellen die
Rede, ist die FITKO stets mitgemeint.
Aufgrund der sich ständig erweiternden und verändernden Anforderungen der Dienststellen des Landes Hessen besteht ein kontinuierlicher Bedarf an Dienstleistungen im Umfeld passiver Netzwerktechnik (Verkabelung), der abzudecken ist.
Auftragsgegetsändliche Leistungen sind:
- Verkabelungsmaßnahmen betreffend die Kommunikationsverkabelung nach
DIN/ EN 50173 und 50174 in den Dienststellen des Landes Hessen,
- Verkabelungsmaßnahmen in Rechenzentren des Landes Hessen nach EN
50600,
- Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld passiver
Netztechnik, dabei insbesondere Prüfarbeiten und Messungen der Kommunikationsinfrastruktur und in den lokalen Datennetzen (LAN),
- Dienstleistungen (Beratung, Planung und Unterstützung) im Umfeld Wireless
LAN (drahtloses lokales Funknetz nach Standard der IEEE-802.11-Familie)
insbesondere Ausleuchtungsmessungen.
Zur Deckung der bestehenden Bedarfe schließt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen i.S.d. § 21 Abs. 3 VgV.
Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht gemäß Ziffer 24.1 des Rahmenvertrages die Kündigung ausspricht.
Zu Abschnitt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert und II.2.6) Geschätzter Wert dieser EU-Bekanntmachung: Der geschätzte Auftragswert i.H.v. EUR 4.000.000,00 bildet zugleich den Höchstwert der Leistungen, die über den ausschreibungsgegenständlichen Rahmenvertrag abgerufen werden können. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über getätigte Umsätze: Es sind Angaben über den erzielten Gesamtumsatz und über die Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des hier zur Vergabe anstehenden Auftrags (passive Netztechnik), jeweils netto, aus den vergangenen drei Jahren vorzunehmen. Der Mindestjahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der passiven Netztechnik muss in mindestens einem der letzten drei Geschäftsjahre EUR 500.000 betragen haben. Im Falle der Eignungsleihe addiert die Vergabestelle die Jahresumsätze von mehreren Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und/oder des Bieters und seiner Unterauftragnehmer, sofern sie sich nicht auf dieselben Außenumsätze beziehen (Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung weitere Eignungskriterien", Pos. 2.1 und 2.2).
Das unter III.1.2) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
(1) Referenzen: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen (Datei "A 07 Netzwerktechnik Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
Art: Durchführung von Verkabelungsmaßnahmen im Bereich EDV- und Netzwerktechnik (Sekundärbereich-Gebäudebackbone sowie Tertiärbereich-Etagenverkabelung)
Umfang: Projektumfang (netto) jedes Referenzprojekts mindestens EUR 50.000
(2) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl / Mindestanzahl der Obermonteure
und Monteure: Es sind Angaben über die Höhe der Beschäftigtenzahl aus den letzten drei Jahren zu machen. Zusätzlich fordert der Auftraggeber die Erklärung, dass dem Unternehmen mindestens zwei Obermonteure und sechs Monteure mit dem jeweils geforderten Ausbildungsstand (siehe Ziffer 6.2 des Rahmenvertrages) für einen Einsatz bei dem Auftraggeber zur Verfügung stehen (Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung weitere Eignungskriterien", Pos. 1.1a - 1.1c sowie 1.2a und 1.2b).
(3) Eigenerklärung zu Zertifizierungen: Die Bieter haben anzugeben, dass sie über folgende Zertifizierungen verfügen:
- Prüfzertifikat Kalibrierung für LWL Messgerät (nicht älter als 2 Jahre ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens)
- Prüfzertifikat Kalibrierung für LAN Messgerät (nicht älter als 2 Jahre ab Bekanntmachun des Vergabeverfahrens)
Prüfzertifikat Kalibrierung für VDE 0100 Messgerät (nicht älter als 2 Jahre ab
Bekanntmachung des Vergabeverfahrens)
Eine Zertifizierung die älter ist als zwei Jahre ab Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens wird von dem Auftraggeber nicht als tauglicher Nachweis der Leistungsfähigkeit angesehen und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung_weitere_Eignungskriterien",
Pos. 1.3 - 1.5).
(4) Angaben zur Anzahl zertifizierter Mitarbeiter: Die Bieter haben anzugeben, wie viele Mitarbeiter über die nachfolgend genannten Zertifizierungen besitzen:
- Zertifizierung für die Befähigung der Ausführung von Brandschottungen (für
mindestens zwei der zum Einsatz kommenden Personen)
- Personenzertifikat LWL-Installation (für mindestens zwei der zum Einsatz
kommenden Personen)
- Personenzertifikat Netzwerk-Installation (für mindestens zwei der zum Einsatz
kommenden Personen)
(Datei "A 08 Netzwerktechnik Eigenerklaerung_weitere_Eignungskriterien",
Pos. 1.6 - 1.8).
Die unter III.1.3) Nr. (1) bis Nr. (4) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen (oder auch nur eine davon) nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
(1) Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Netzwerktechnik Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(2) Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären, dass er sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Neben den in den Abschnitten III.1.2), III.1.3) und III.2.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise haben die Bieter noch folgende Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Netzwerktechnik Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Netzwerktechnik Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Erklärung Unternehmensdaten: Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Es handelt sich nicht um ein zwingendes Eignungskriterium (Datei "A 04 Netzwerktechnik Erklaerung_Unternehmensdaten).
Im Preisblatt abgefragt Produkte sind ohne Kupferzuschlag
(Kupferbasis) anzugeben. Der angegebene "GF" als auch die "Menge für
Preisangabe" dienen ausschließlich der Berechnung des Gesamtangebotspreises im
Rahmen der Bewertung der Angebote und führen zu keinerlei Abnahmeverpflichtungenseitens des Auftraggebers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.