TV-Untersuchung 2022 EKVO Referenznummer der Bekanntmachung: SBAL-2022-0027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Arolsen
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 34454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Bad-Arolsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TV-Untersuchung 2022 EKVO
TV-Untersuchung Teil 1 bis Teil 7
Zweckverband Kommunale Betriebe Nordwaldeck
Große Allee 23
34454 Bad Arolsen
Der Zweckverband Kommunale Betriebe Nordwaldeck beabsichtigt, gemäß EKVO die Reinigung und TV-Inspektion (Haltungen, Schächte, Anschlussleitungen) einiger Teile des Kanalnetzes durchführen zu lassen. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Unterhaltsreinigung und TV-Untersuchung von Kanälen in folgendem Umfang:
Teil 1 - TV19- Stadt Bad-Arolsen, Stadtteil Massenhausen: 136 Haltungen; Länge 4.743 m; ca. 174 Schächte
Teil 7 - TV64 - Stadt Volkmarsen, Kernstadt Teil 05: 175 Haltungen; Länge 5.720 m; ca. 234 Schächte
sowie des Verbandssammlers:
Teil 2 - TV39 - Sammler Mengeringhausen - Bad Arolsen: 57 Haltungen; Länge 2.700 m; ca. 60 Schächte
Teil 3 - TV41 - Teil 2 Sammler Helsen - Bad Arolsen: 20 Haltungen; Länge 780 m; ca. 22 Schächte
Teil 4 - TV43 - Sammler 1 Bad Arolsen - Bad Arolsen: 62 Haltungen; Länge 3.090 m; ca. 64 Schächte
Teil 5 - TV46 - Sammler 1 Volkhardinghausen - Landau: 25 Haltungen; Länge 1.156 m; ca. 30 Schächte
Teil 6 - TV47 - Sammler 2 Volkhardinghausen - Landau: 63 Haltungen; Länge 3.192 m; ca. 68 Schächte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen die Bestandteil des Angebotes werden
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit aufgrund kurzfristiger Durchführung der Maßnahme.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)