Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Fulda-Gläserzell Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2022 I
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abwasserverband-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Fulda-Gläserzell
Laden, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm, gütegesichert nach QLA, polymerkonditioniert mit ca. 28% TR, aus einem Zwischenlager in Fulda mit 4.150 Mg/a über eine Laufzeit von 24 Monaten (insgesamt 8.300 Mg)
Klärschlammzwischenlager Münsterfeld, Rittlehnstraße,36041 Fulda
Laden, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm.
Vertragsverlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Fulda-Gläserzell
Nationale Identifikationsnummer: DE313367238
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der §160 Abs. (3) GWB enthält eine Ausschlussfrist für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens.
Hiernach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]