Beschaffung einer cloudbasierten Video-Collaboration Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0016
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 068-180615)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer cloudbasierten Video-Collaboration Lösung
Beschaffung einer cloudbasierten "Video-Collaboration" Lösung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mitseinem Angebot vorzulegen.Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der gefordertenForm abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedemUnterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.(Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB")Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mitseinem Angebot einzureichen.Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Beigeplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in dererforderlichen Form vorzulegen.(Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB")Wirtschaftlichkeitsprüfung/ZuschlagskriterienBei der Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird folgende Gewichtung festgelegt:Preis Leistung90% 10%Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,9 + Leistungspunkte × 0,1Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit dem niedrigerenAngebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.Preis (90%)Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt.Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigsteAngebotspreis die maximale Punktzahl (60), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalteneine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigstenAngebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolationerhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die Nachkommastellen werden ab- bzw. aufgerundet.Leistung - Kriterienkatalog (10%)Die erreichte Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog"), wobei maximal60 Punkte erreicht werden können.Im Kriterienkatalog sind die Fragen jeweils mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten und werden entsprechend dendort angegebenen Bewertungen bepunktet.
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mitseinem Angebot vorzulegen.Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der gefordertenForm abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedemUnterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.(Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB")Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mitseinem Angebot einzureichen.Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Beigeplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in dererforderlichen Form vorzulegen.(Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB")Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")Wirtschaftlichkeitsprüfung/ZuschlagskriterienBei der Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird folgende Gewichtung festgelegt:Preis Leistung90% 10%Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird:Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,9 + Leistungspunkte × 0,1Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit dem niedrigerenAngebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.Preis (90%)Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt.Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigsteAngebotspreis die maximale Punktzahl (60), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalteneine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigstenAngebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolationerhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die Nachkommastellen werden ab- bzw. aufgerundet.Leistung - Kriterienkatalog (10%)Die erreichte Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog"), wobei maximal60 Punkte erreicht werden können.Im Kriterienkatalog sind die Fragen jeweils mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten und werden entsprechend dendort angegebenen Bewertungen bepunktet.