KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI04481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 816 QS - Umlagerung Ausbruchmaterial aus der Herstellung der Querschläge
Durch den Verdacht auf PFC-Belastungen muss das Ausbruchmaterial der Querschläge nach Maßgabe des Landratsamtes Rastatt auf asphaltierten Zwichenlagerflächen gelagert und beprobt werden. Diese stehen nur an der BE Nord zur Verfügung. Unbelastetes Ausbruchmaterial welches auf der Baustelle wieder eingebaut werden soll, wird dann im Bereich der BE Nord auf unbefestigten Flächen zwischengelagert. Die Umlagerung wird erforderlich, weil die Kapazität der asphaltierten Flächen
sehr begrenzt ist. Der Verdacht auf PFC-Belastungen ist ursächlich für die erhöhten Anforderungen an die Zwischenlagerflächen. PFC-Belastungen wurden erst nach Baubeginn im Zuge der Aushubarbeiten im Baufeld Süd festgestellt. Zusätzliche Maßnahmen zur Zwischenlagerung, Beprobung, Umlagerung, Wiedereinbau oder
Verwertung/Entsorgung erfolgen zur Sicherstellung eines störungsfreien Bauablaufs komplett im Verantwortungsbereich der ARGE.