Heinrich-von-Bibra Schule - Neugestaltung Schulhof Planungsleistung nach § 39 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: DL-101-2022-0025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fulda.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heinrich-von-Bibra Schule - Neugestaltung Schulhof Planungsleistung nach § 39 HOAI
Landschaftsarchitektenleistung nach § 39 HOAI 2021
LPH 2-8
Der Magistrat der Stadt Fulda plant die Verlegung des bestehenden Sportplatzes auf das Schulgelände und die Sanierung und Aufwertung des Schulhofes an der Heinrich-von-Bibra
Die Heinrich-von- Bibra Schule, ist eine Realschule der Stadt Fulda und befindet sich an der Ecke Künzeller Straße / Buseckstraße in 36043 Fulda. Die Schule hat aktuell ca. 560 SchülerInnen
Der Sportplatz der Schule, befindet sich gegenüber dem Schulgelände getrennt durch die Buseckstraße.
Das gesamte zu planende Schulgelände, inklusive dem zu verlegenden Sportplatz, umfasst eine Fläche von ca. 12.000m².
Diese Fläche umfasst folgende Kernbereiche:
- Schulpark/Eingangsbereich ca. 2.600m²
- Unterer Schulhof ca. 2.700m²
- Sportanlage inkl. Laufbahnen ca. 6.500m²
Die Amtssprache für das Angebotsverfahren und die gesamte Kommunikation während der Planungsphase und der Baumaßnahme ist Deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]