Erstellung Inbetriebnahme-Konzeptionen, Knoten Berlin Südkreuz - Blankenfelde, Bauvorhaben Dresdner Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58676
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung Inbetriebnahme-Konzeptionen, Knoten Berlin Südkreuz - Blankenfelde, Bauvorhaben Dresdner Bahn
Die Erstellung Inbetriebnahme-Konzeptionen, Knoten Berlin Südkreuz - Blankenfelde, Bauvorhaben Dresdner Bahn beinhaltet folgende Leistungen:
- Koordinierungsleistungen
- Baubegleitende Bauphasenplanung
- Erstellung Datenerfassungs- und Änderungsbelege
- Erarbeiten des Grobkonzepts
- Erarbeiten des Feinkonzepts
- Leistungen nach Inbetriebnahme
- Übergabe Unterlagen
Berlin (Schönefeld)
Bei der Dresdner Bahn handelt es sich um den zweigleisigen Wiederaufbau einer gewidmeten Fernbahnstrecke, die durch die Folgen des 2. Weltkrieges und die anschließende Teilung Deutschlands und Berlins teilweise zurückgebaut wurde. Sowohl während der Zeit bis zum 2. Weltkrieg als auch während der deutschen Teilung und danach wurde auf der Dresdner Bahn Mischbetrieb durchgeführt, das heißt; auch S-Bahnen verkehrten auf Fernbahngleisen (Reise- und Güterzuggleisen).
Durch die seit der Wiedervereinigung 1990 eingetretenen politischen Veränderungen und die dadurch mögliche attraktivere Gestaltung sowohl der Fern- als auch der Regional- und S-Bahn-Verbindungen ergibt sich eine Steigerung der Zugzahlen. Diese Steigerung ist sowohl mit ehemals vorhandenen als auch mit den jetzigen Gleisen im Mischbetrieb nicht mehr realisierbar. Ein weiterer Grund für die Trennung der S-Bahn von der Fernbahn sind die verschiedenen Stromsysteme von Fernbahn (15 kV Wechselstrom, Einspeisung über Oberleitung) und S-Bahn (750 V Gleichstrom, Einspeisung über seitliche Stromschiene).
Gegenüber dem Zustand von vor 1946 werden mit dem Wiederaufbau folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
• strikte Trennung von Fern- und S-Bahn,
• Erhöhung der Gleisanzahl auf 4 bzw. 3 Gleise (2 Gleise Fernbahn (Strecke 6135); 2 Gleise S-Bahn bzw. 1 S-Bahn-Gleis ab Lichtenrade
(Strecke 6035)),
• Einrichtung von Oberleitungsanlagen, um den elektrischen Betrieb der Fernbahn zu gewähr-leisten.
Die Baumaßnahmen zum Wiederaufbau der Dresdner Bahn betreffen folgende wesentliche Maß-nahmen:
• Neubau einer zweigleisigen elektrifizierten Fernbahnstrecke mit einer Länge von 16 km
• Neubau von 14 Eisenbahnüberführungen
• Neubau einer Straßenüberführung
• Neubau von 5 Fußgängerunterführungen
• Umbau und Anpassung Haltepunkt Buckower Chaussee mit vier großzügigen und barriere-freien Zugängen
• Neubau des Bf. Lichtenrade mit Mittelbahnsteig mit zwei großzügigen und barrierefreien Zu-gängen
• Neubau des Bf. Blankenfelde mit Seitenbahnsteig Regionalbahn (RB) und Mittelbahnsteig RB und S-Bahn, zwei großzügige und
barrierefreie Zugänge
• Neubau der zweigleisigen Nord-Ost-Kurve und Einbindung in den Berliner Außenring
• Neubau von 2 ESTW-A Fernbahn einschließlich ETCS
• Errichtung von Schallschutzwänden auf ca. 65% der Strecke beiderseits, zwischen den Glei-sen entlang ca. 60% der Strecke
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung Inbetriebnahme-Konzeptionen, Knoten Berlin Südkreuz - Blankenfelde, Bauvorhaben Dresdner Bahn beinhaltet folgende Leistungen:
- Koordinierungsleistungen
- Baubegleitende Bauphasenplanung
- Erstellung Datenerfassungs- und Änderungsbelege
- Erarbeiten des Grobkonzepts
- Erarbeiten des Feinkonzepts
- Leistungen nach Inbetriebnahme
- Übergabe Unterlagen
zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter und Projektleitung mit objektbezogener Eignung
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH (Bauüberwachung)
2. Henry Witt KG Elektroanlagen (Baufirma)
3. Hentschke Bau GmbH (Baufirma)
4. Wittfeld/ Eiffage (Baufirmen)
5. Johann Bunte Bauunternehmung (Baufirma)
6. Spitzke SE (Baufirma)
7. Strabag AG / Strabag Rail GmbH (Baufirmen)
8. DB Bahnbaugruppe
9. BahSIG Bahn-Signalbau GmbH
10. Siemens Mobility GmbH
11. Rail Power Systems (RPS) (Baubüro)
12. PIB-IGS GmbH (Bauüberwachung)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.