Wiesbaden Congress & Marketing GmbH – Dienstleistungskonzession Gastronomie im RheinMain CongressCenter (RMCC)
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH – Dienstleistungskonzession Gastronomie im RheinMain CongressCenter (RMCC)
Dienstleistungskonzession Gastronomie im RheinMain CongressCenter (RMCC)
RheinMain CongressCenter (RMCC), Friedrich-Ebert-Allee 1, 65185 Wiesbaden
Gegenstand der Konzession ist die gastronomische Bewirtschaftung des RheinMain CongressCenters (RMCC), Friedrich-Ebert-Allee 1,65185 Wiesbaden. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage eines Dienstleistungskonzessionsvertrages mit einer Grundlaufzeit von 7 Jahren. Der Konzessionsgeber hat die Option, das Vertragsverhältnis um weitere 3 Jahre zu verlängern.
Das RMCC ist ein 2018 neu errichtetes Kongress- und Veranstaltungszentrum im Herzen Wiesbadens. Neben weiteren Einrichtungen in Wiesbaden ist das RMCC Austragungsort zahl-reicher bundesweit bekannter Veranstaltungen und Tagungen zu übernehmen. Im Rahmen des Pachtvertrages übernimmt der Konzessionsnehmer die Bewirtschaftung sämtlicher Veranstaltungen/Tagungen; dies umfasst insbesondere auch die Bedienung von Gästen sowie die Ausgabe und das Servieren von Speisen und Getränken während der gesamten Vertragslaufzeit.
Dem Konzessionsnehmer werden von dem Konzessionsgeber allein die Räumlichkeiten und Flächen zur Verfügung gestellt. Die Ausstattung ist vom Konzessionsnehmer zu stellen.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
- Kriterium: Pacht (30 %), aufgeteilt in: Höhe Mindestpacht für Restaurant (2,5 %), Höhe Umsatzpacht Restaurant, Höhe Umsatzpacht für zur Nutzung überlassene Veranstaltungsflächen (Catering) (25 %)
- Kriterium: Güte und Qualität des Gastronomiekonzepts (Restaurant) (15 %)
- Kriterium: Catering-Konzept in Bezug auf die verschiedenen Veranstaltungsformate unter Beachtung des Vertriebskonzepts des RMCC (z. B. Hybrid-Konzepte, Flying-Buffet etc., Marketing-Konzept, Sonderveranstaltungen) (15 %)
- Kriterium: Personalkonzept (5 %)
- Kriterium: Lebensmittelkonzept (10 %)
- Kriterium: Umfassendes Nachhaltigkeitskonzept (20 %)
- Kriterium: Qualifikation und Erfahrung des benannten Führungspersonals bzw. einzelner Fachkräfte (5 %)
Bei dem unter Ziffer II.2.7) angegebenen Wert handelt es sich um die Grundlaufzeit des Vertrages. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage eines Dienstleistungskonzessionsvertrages mit einer Grundlaufzeit von 7 Jahren. Der Konzessionsgeber hat die Option, das Vertragsverhältnis um weitere 3 Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Eigenerklärung zu Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
(1) Nachweis einer für die Erfüllung der mit der verfahrensgegenständlichen Konzession verbundenen Leistungen ausreichenden Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, oder einer entsprechenden Bankerklärung in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 6 Geschäftsjahren.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 6 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (getrennt nach Catering und Gastro).
(4) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungs-summe je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bewerber/ Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Erklärung über das in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers zusätzlich gegliedert nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich (Leitung, Gastronomie, Service, Lieferung, Sonstige).
(2) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten sechs Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Bereich der gastronomischen Versorgung von Kultur-, Kongress-, Gala- und Messeveranstaltungen. Anzugeben sind dabei insbesondere - je Projekt/je Referenz - Projektbezeichnung, Tätigkeit/Aufgabenstellung, Beschreibung der Einrichtung und des Veranstaltungsportfolios, Beschreibung des verfolgten Bewirtschaftungskonzeptes und Darlegung der Leistungsvielfalt, Beschreibung des Leistungsumfangs (Besucherzahlen), Beschreibung zeitkritischer Leistungen, Projektbeginn und -abschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bestenauslese)
1. Geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer:
min. 3 bis max. 5
2. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sowie der Feststellung der materiellen Eignung für eine Anzahl an Bewerbern, die die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen übersteigt, durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
II. Verfahren
Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" nach § 12 KonzVgV geführt. Es wird in Anlehnung an § 17 VgV geführt. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren geschätzter Vertragswert oberhalb des maßgeblichen EU-Schwellenwerts liegt.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV analog vor, etwaige Verhandlungen mit den Bietern in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber nach § 17 Abs. 11 VgV analog aber auch das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der jeweiligen ersten Angebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlung besteht demnach nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt / Deutschland
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).