EÜ Frankfurter Landstraße Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37202
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Baustahl 230 to, Stahlbeton 6.700 m³, Erdaushub 39.100 m³, Herstellung Straße/Wege 11.000 m², Entsorgung 63.000 to, Wasserdichter Verbau Sundwände 1.400 m², Wasserdichter Verbau überschnittene Bohrpfahlwand 1.130 m², Anker Verpressanker 3900m (240 Stück), Mikroverpresspfähle 5600 m (420 Stück).
Wasserdichter Verbau Unterwasserbetonsohle 5.000 m³.
Stahlbetontrog ca. 3.920 m², WIB Platte 220 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
-keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verö;ffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Mö;glichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Verö;ffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
-keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
EÜ Frankfurter Landstraße Hanau
Baustahl 230 to, Stahlbeton 6.700 m³, Erdaushub 39.100 m³, Herstellung Straße/Wege 11.000 m², Entsorgung 63.000 to, Wasserdichter Verbau Sundwände 1.400 m², Wasserdichter Verbau überschnittene Bohrpfahlwand 1.130 m², Anker Verpressanker 3900m (240 Stück), Mikroverpresspfähle 5600 m (420 Stück).
Wasserdichter Verbau Unterwasserbetonsohle 5.000 m³.
Stahlbetontrog ca. 3.920 m², WIB Platte 220 m²
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
NT49: Organisation und Durchführung der ordnungsgemäßen Transport- und Entsorgungsleistungen der zurück gebauten LWL-Kabel F 6560 IKI, km 14,6+38 bis km 18,8+30 inkl. der vorhandenen Kabelpluslängen, F6505 Vodafone, km 15,7+19 bis km 17,7+68 inkl. der vorhandenen Kabelpluslängen und F 6524 DB, von km 16,1+63 bis km 18,0+64 inkl. der vorhandenen Kabelpluslängen. Hierzu sind Vorleistungen nach Vorgaben des Entsorgungsunternehmens in Bezug auf das zu entsorgenden Material (Glasfaser-Kabel mit Metall-Bestandteilen = Sondermüll / gemischte Bau- und Abbruchabfälle AVV 17 04 09) und die zu entsorgenden Kabelreste (Länge max. 2,50 m bzw. Kabelring mit max. 2,00 m Durchmesser) durchzuführen.
Um die vorhandenen, bereits jetzt schon ausgelasteten Kabelführungssysteme nicht unnötig mit außer Betrieb befindlichen Kabel zu belegen, wurde der Rückbau und die Entsorgung der abgeschalteten LWL-Kabel F 6505 Vodafone, F6524 DB und F6560 IKI zwischen km 14,6+38 und km 18,8+30 in den jeweiligen Neuverlegungsbereichen erforderlich.