ESTW Maßnahme "Duisburg Hbf, 2. Baustufe", Oberleitungsabeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26903
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Maßnahme "Duisburg Hbf, 2. Baustufe", Oberleitungsabeiten
Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Essen West
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Essen
Oberleitungsarbeiten
Mit dem Einbau der Flankenschutzweiche W489 musste auch die Überspannung des Flankenschutzgleises hergestellt werden.
Die Übespannung dient dafür, dass bei einem Havariefall der Stromabnehmer das querende Quertragwerk nicht beschädigt/abreißt. Zur Zeit ist die Flankenschutzweiche befristet nicht in Funktion und stillgelegt, da die Überspannung noch nicht realiseirt ist. Die urprüngliche Planung sah die Gründung des Abspannmastes in der Nähe des Brückenbauwerkes vor. Diese Grüdnung bedarf einer UIG. Da dieser UIG keine tragfähigen Begründungen und Berechnungen, sowie Statiken des Brückenbauwerkes beigelegt werden konnten wurde diese versagt. Somit haben wir die Planungen angepasst und eine Lösung zur Herstellung des regelkonformen Zustandes gefunden. (Los 3 MKA 15_5)
Im Rahmen der Planprüfung 2.Bestelländerung Oberleitung wurde der unvorhergesehene Sachverhalt einer unternehmensinternen Genehmigung für das Sonderfundament 127-3cn auferlegt. Auf Grund fehlender begründeten und belastbaren Unterlagen wurde die UIG versagt. Somit muss eine neue Variante geplant, geprüft und später erbaut werden.