19FEI41080 / ABS Hanau-Gelnhausen: Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41080
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
19FEI41080 / ABS Hanau-Gelnhausen: Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
ABS Hanau-Gelnhausen inkl. ESTW Gelnhausen: Modulvertrag ESTW Gelnhausen & Langenselbold
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
19FEI41080 / ABS Hanau-Gelnhausen: Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
ABS Hanau-Gelnhausen inkl. ESTW Gelnhausen: Modulvertrag ESTW Gelnhausen & Langenselbold
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Kabelschächte ESTW Gelnhausen
Die Herstellung der Baugrube und des Planung für die Modulstellung wurde seitens des Tiefbau-ANs ausgeführt. Aufgrund des dabei erfolgten Bodenaustauschs konnten keine tiefen Kabeleinführschächte zum Einsatz kommen. Stattdessen wurden Schächte von geringerer Höhe verbaut
Die Kabeleinführschächte sind, unabhängig der Höhenmaße, Teil des Modulvertrages und somit vereinbarter Vertragsinhalt des AN LST. Da die benötigten Kabelschächte grundsätzlich "on Demant" gefertigt werden, sind sie nicht kurzfristig verfügbar. Ein Wechsel des Schieferanten hätte somit die baubetrieblich und baulogistisch eingetaktete Anlieferung & Stellung der Schwäche und des Modulgebäudes gefährdet