KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI30927
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA, PfA 8.5 bis 8.9, Planungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
gesamthafte Planungen der Infrastrukturobjekte im Projektbereich Karlsruhe-Basel, Planfeststellungsabschnitte 8.5 bis 8.9
LÄA 20-89 Nach der vertraglich geschuldeten Durchsicht und Verifizierung der übergebenen bzw. vorliegenden Daten und der anschließenden Identifikation von notwendig werdenden Maßnahmen wurde erkannt, dass zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen nicht alle benötigten Unterlagen bzw. Informationen zum Gewerk Elektrische Energieanlagen (EEA) von den in der Planung betroffenen Haltepunkten und Bahnhöfen vorliegen. Dies betrifft die Bestandsunterlagen des Gewerks EEA für die Anteile DB Energie sowie DB Station und Service.
Dies hat zur Folge, dass die Planungsgemeinschaft die benötigten Informationen der betroffenen Stationen jeweilig durch Recherche sowie Begehungen vor Ort ermitteln und aufnehmen muss. Diese Informationen müssen dann im Nachgang mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen erarbeitet und zusammengeführt werden. Um die Leistungen vertragsgerecht auszuführen und so den werkvertraglich geschuldeten Erfolg sicherzustellen, sind die in den Anlagen beschriebenen zusätzliche Leistungen erforderlich.
Durch die bereits stattgefundene Befassung der Planungsgemeinschaft mit den Bestandsdaten/-grundlagen ist diese
besonders qualifiziert, die noch für die Planung des Projektes benötigten Informationen zu sammeln, zu erarbeiten um anschließend diese, in der bereits erarbeiteten Planung im Bereich der Technischen Streckenausrüstung berücksichtigen zu können. Somit kann sichergestellt werden, dass keine bereits vorhandenen Informationen nochmals abgefragt, recherchiert oder vor Ort aufgenommen werden. Das Risiko der doppelten Bearbeitung wird damit wesentlich reduziert. Bei Einbindung Dritter entstehen in diesem Fall überflüssige Schnittstellen welche voraussichtlich Qualitätsverluste sowie eine Vielzahl von zusätzlichen Prüfschleifen mit sich ziehen. Die zusätzlichen Schnittstellen und entstehenden Prüfschleifen würden das Projekt enorm verzögern. Eine Verzögerung des Projektes, Doppel- / Nacharbeit sowie zusätzliche Prüfläufe und Abstimmungsrunden ziehen höhere Kosten für das Projekt nach sich weshalb ein AN Wechsel als nicht wirtschaftlich angesehen wird.
Um die zusätzlichen Leistungen zu erbringen, muss der AN die vorliegenden Unterlagen sichten, prüfen und daraus die fehlenden Unterlagen definieren. Nachfolgend muss der AN die benötigten Unterlagen aus dem Gewerk EEA vor Ort zusammentragen und aufnehmen. Zusätzlich sind die neu gewonnenen Daten in die bereits erstellte Planung der Technischen Streckenausrüstung zu integrieren und zu berücksichtigen. Diese Vorgänge würden bei der Hinzunahme eines neuen AN der bisher nicht mit dem Projekt befasst ist nicht nur zu terminlichen Verzögerungen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten welche durch Einarbeitung ins Projekt/ Vorhaben entstehen mit sich ziehen. Des Weiteren entstehen durch eine Hinzunahme von Dritten weitere Schnittstellen, welche ebenfalls zusätzliche Abstimmungsrunden sowieTerminverzögerungen mit dem AG und der Planungsgemeinschaft mit sich bringen. Diese zusätzlichen Schnittstellen bergen ein hohes Risiko an Qualitätsverlust und führen unbestritten zu Mehrkosten bei der Planungsgemeinschaft.
Es handelt sich um eine zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges erforderliche zusätzliche Leistung, ein Wechsel des AN ist aus wirtschaflichen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Voraussetzungen für eine Vergabe als Nachtrag an den aktuellen AN sind somit gegeben, die Leistung kann angeordnet werden.