Beschaffung von IT-Racks, Rack-Infrastruktur und Unterstützungsleistungen in diesem Umfeld Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0033
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von IT-Racks, Rack-Infrastruktur und Unterstützungsleistungen in diesem Umfeld
Beschaffung von IT-Racks, Rack-Infrastruktur und Unterstützungsleistungen in diesem Umfeld
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Die HZD beabsichtigt ihre RZ-Räume mit weiteren Racks auszustatten, bzw. zu modernisieren oder neu auszustatten. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere RZ-Räume angemietet werden. Der Ort dieser zusätzlichen RZ-Räume ist noch nicht bekannt. Daher ist von deutschlandweiten Standorten der RZ-Räume auszugehen.
In allen Rechenzentren und Räumen der HZD kann es zum Aufbau/Abruf einer verschieden hohen Anzahl von IT-Racks kommen. Die Ausführung geht von Einzelracks bis zu Kaltgängen in 3er oder 5er Blöcken. Die genaue Art und Anzahl der Abrufe richtet sich nach den Erfordernissen der HZD.
Die Racks (19" Standard-Racks) werden mit Stromverteilerschienen ausgestattet. Außerdem werden die Racks an das vorhandene elektronische Zugangskontrollsystem (ZKS) angeschlossen.
Es besteht für den Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung.
Die Systemkomponenten des elektronischen Zugangskontrollsystems (ZKS) müssen zu dem bereits in der HZD genutzten System der Fa. Primion (Prime Web Systemen V 8.0) kompatibel sein, und in dieses eingebunden werden.
Die Systemkomponenten der Sprechanlage müssen zu dem bereits in der HZD genutzten System der Fa. Schneider Intercom GE800 kompatibel sein, und in dieses eingebunden werden.
Die Systemkomponenten der Videoanlage müssen zu dem bereits in der HZD genutzten System der Fa. Senstar Symphony 7 kompatibel sein, und in dieses eingebunden werden.
Die zu beschaffenden Racks werden in der Regel in zwei Reihen als Kaltgangeinhausung aufgestellt. In Ausnahmefällen können auch "halbe" Kaltgänge aufgestellt werden, also mit nur einer Rack-Reihe, wobei die zweite Kaltgangseite durch die Wand des RZ-Raumes gebildet wird.
Evtl. ist auch die Lieferung von Einzelracks notwendig.
Die Racks werden in der Regel jeweils in Dreier.- oder Fünfergruppen aufgestellt. Innerhalb der Gruppe werden keine Seiten- bzw. Schottwände eingebaut. Die Gruppen hingegen werden zueinander durch Schottwände abgetrennt. Die ZKS Ansteuerung erfolgt Gruppenweise durch einen Kartenleser auf der Warm.- und Kaltgangseite. In Einzelfällen stellen auch Einzelracks eine Zugangskontroll-Einheit dar. In diesem Fall wird auch das Einzelrack mit Seiten- bzw. Schottwänden ausgestattet.
Die Racks werden in der Regel mit je zwei Stromschienen (Stromversorgung, Anschlüsse C13/C19, Kommunikationsmodul und Temperatursensoren bzw. Kombisensoren (Temperatur, Luftfeuchte) ausgestattet. In Einzelfällen werden z.B. Racks für passive Komponenten nicht mit Stromschienen ausgestattet.
Die Racks sind mit einer Zutrittskontrolle (ZKS) zu erweitern. Jeweils drei bzw. fünf Racks bilden eine ZKS-Einheit. Ein Leser an der Fronttür (Kaltgang) gibt die Verriegelung für die Fronttüren der Rackgruppe frei. Ein Leser an der rückseitigen Tür (Warmgang) gibt die Türen der Gruppe auf dieser Seite frei. In Ausnahmefällen können auch Einzelracks mit Zugangskontrollsystem ausgestattet werden.
Der Aufbau aller ausgeschriebenen Komponenten hat nach Vorgabe des Auftraggebers zu erfolgen.
Bei der Lieferung der Racks ist mit Wartezeiten für Anmeldungen und Verzögerungen durch eine Schleuse zu rechnen.
Die Einbringung der Racks kann durch den laufenden Betrieb erschwert werden.
Kaltgang
IT-Racks
19" Serverschrank 46HE
Stabiles Universalgestell aus Aluminiumprofilen mit umlaufenden T-Nuten für die Befestigung von Schrankteilen, Kabelführungen, Kabelmanagement, Schienen, Streben und sonstigem Zubehör, im Bedarfsfall demontierbar
4 Stück tiefenverstellbare vertikale Lochrasterprofile für den Einbau von Standard-19"-Komponenten nach IEC 297-3 wie folgt:
• quadratische bzw. rechteckige Lochung für Käfigmuttern M6
• Nummerierung der Höheneinheiten inklusive Barcode EAN128 (vorne und hinten)
• fester 19" Einbau frontseitig und rückseitig möglich
• Abstand frontseitig in 120 mm Schranktiefe ab vorderer Tür Innenseite, variabel bis 200 mm Schranktiefe
• Abstand rückseitig in 320 mm Schranktiefe ab rückseitiger Tür Innenseite, variabel von 80mm bis 3600 mm Schranktiefe
• Deckel mit 2 Kabeldurchführungen, abgedeckt mit Schiebeplatten oder Bürstenleisten
• Kabeleinführung durch den Boden
• Türen einflügelig vorne und hinten wie folgt:
o Tür mit umlaufender Dichtung
o großflächig perforiert mit Luftdurchlass von mindestens 80%
o Mehrpunktverriegelung
o Öffnungswinkel mindestens 130°
o Vorbereitung für den Einbau eines elektromechanischen Schwenkhebelgriffs PZ-Lochung für die Aufnahme von (Halb-)Schließzylindern (Europäische Profilzylinder)
o Anschlagwechsel möglich
o Werkzeug los demontierbar
o Leitungsführungskanal im oder auf dem Rahmen bis zum Schwenkhebel für ZKS
• Nivellierfüße zum Ausgleich von Bodenunebenheiten
• 4 Multifunktionsstreben für Kabelabfang und universelle Montagemöglichkeit z.B. rechts bei 10 und 31 HE, links bei 12 und 33 HE, jeweils bezogen auf die Mitte der Multifunktionsstrebe.
• Türen und Verkleidungsteile aus Stahlblech verzinkt
• Kupfererdungsschiene Abmessung z.B. 9x9mm mit Haltern und 20 Anschlussklemmen. Einbau unten über die gesamte Rack-Breite.
• Schrankerdung nach IEC 60950
• Statische Zuladung gesamter Schrank mindestens 8.000 N (800 kg)
• Ausführung ohne Seitenwände
• Einbauhöhe: mindestens 46 Höheneinheiten (HE)
• Einbautiefe: mindestens 740 mm
• Schrankabmessungen außen: Breite 800 mm, Tiefe 1200 mm, max. Höhe 2300 mm Lieferung und Montage nach Vorgaben des AG
• Inklusive Anschluss an örtlich vorhandenen Potentialausgleich nach DIN EN 50310
• Material/Oberfläche der Aluminiumprofile und -gussteile: Alu blank Material/Oberfläche der Stahlblechteile: lackiert bzw. pulverbeschichtet Farbe neutrale RAL-Farbe (vorzugsweise RAL 7021 schwarzgrau); 19" Lochrasterprofile verzinkt.
Stromverteilerschiene (PDU)
Kompakte Stromverteilung zum Einsatz in IT-Server und Netzwerkschränken.
Metall-Gehäuse mit fest montierten Ausgangssteckplätzen je nach Typ IEC 60320/C13 bzw. IEC 60320/C19 sowie Farblich markiert Sicherungsstromkreise mit 6 Sicherungen für die Ausgangssteckplätze.
Anschlusskabel min. 3m, 5 Adern, Typ H05-VV, min. 4mm².
Anschlussstecker IEC 60309 / CEE 32A (3L+N+PE, 6h).
Leistung bis zu 22KW.
Mess- und Schaltfunktion zur Strom- &Leistungsüberwachung je Ausgangssteckplatz.
Netzwerkschnittstellen mit integrierten Webserver für Fernzugriff und eine Datenübertragung über diverse Protokolle.
Die Verbrauchsparameter können über SNMP, OPC-UA, Modbus/TCP an eine DCIM Software weitergeleitet werden.
Zur Überwachung der Umgebungsparameter können bis zu 3 Sensoren (z.B.: Temperatur/ Feuchte) angeschlossen werden.
Allstromsensitiven Differenzstrommessung (RCM Typ B).
Eingangsspannungsbereich (L1-L2-L3/N/PE): 400 VAC, 50-60Hz
Eingangsstrom: 32A
Anzahl Steckplätze Typ IEC 60320/C13 (gesamt): min. 24
Anzahl Steckplätze Typ IEC 60320/C19 (gesamt): min. 6
Anzahl Schutzschalter: 6 Hydraulisch magnetischer Schutzschalter: 16 A
PDU Material: Aluminium, eloxiert. Farben nach Wahl des Auftraggebers
Messfunktionen: Messung je Ausgang, bzw. Steckplatz
Schaltfunktion: Schalten je Ausgangssteckplatz
Erfasste Werte (pro Phase) und pro Ausgang: Spannung (V), Strom (A), Frequenz (Hz), Wirkleistung (kW), Wirkarbeit (kWh), Scheinarbeit (kVAh), Scheinleistung (kVA), Blindleistung (var), Powerfaktor, THD (Spannung und Strom) bei 3 phasig, Crest-Faktor bei 1-phasig, Neutralleiterstrommessung
Sicherungsüberwachung (bei 32 A)
Differenzstrommessung (RCM): AC + DC (RCM Typ B) min. je PDU (Eingang / je Phase / je Sicherung), 0 mA - 100 mA je RCM, Spannung Messbereich, 90V - 255V, Spannung Auflösung 0,1V,
Strom Messbereich 0 - 32A
Strom Auflösung 0,01A
Messgenauigkeit: 1%
Frei einstellbare Grenzwerte für (Warnung/Alarm) für Spannung, Strom, Leistung; je Ausgangssteckplatz
Netzwerkschnittstellen: 1xRJ45, mit 100/1000 MBit/s
Unterstützte Protokolle: IPv4 / IPv6, integrierter Webserver, HTTP, HTTPS, SSL, SSH, NTP, Telnet, TCP/IP v4 und v6, DHCP, DNS, Syslog, SNMP v1, v2c und v3, Traps, OPC-UA, Modbus/TCP,
FTP/SFTP (Update / Filetransfer), E-Mail-Versand (SMTP)
Nutzerverwaltung, AD Integration inkl. Rechtemanagement
Akustischer Signalgeber
Lieferung und Montage in IT Racks inkl. allem systembedingten Zubehör. Anschluss an die Stromverteilungsschienen im Rechenzentrum (Decke oder Doppelboden).
Stundensatz Projektleitung
Diese Position beinhaltet:
- Projektplanung
- Erstellung der Kundensystemparameter
- Montageplanung mit Verkabelungsschema
- Terminkoordination mit Kunde und Fremdfirmen
- Abnahme
Inbetriebnahme durch Hardware Systemspezialist (je IT-Rack)
Diese Position beinhaltet:
- Anbinden an die Bestandssysteme
- Konfiguration der Steuereinheit
- Konfiguration der Kartenleser
- Konfiguration der Türbeschläge/Schwenkhebel
- Konfiguration der Türkontakte
- Programmieren der Zutrittskontrolle und Überwachungs-Funktionen auf Basis der bestehenden Vorgaben
- Testen der Grundfunktionen für Türen inkl. Visualisierung
- Test aller Systemeinheiten
Stundensatz Inbetriebnahme durch Hardware Systemspezia-list (je Basiseinheit)
Diese Position beinhaltet:
- Anbinden an die Bestandssysteme
- Konfiguration der Basiseinheit
Prozentualanteil Dokumentation
Diese Position beinhaltet das Erstellen einer Dokumentation und Übergabe an den Auftraggeber:
- Erstellung Anlagenschema
- Erstellung Verkabelungsschema Erstellung der Funktionsbeschreibung
- Zusammenstellung der technischen Unterlagen der Systeme
- Erstellen von Strangschemata, Anschlussplänen, Datenblättern und Anleitungen.
- Zweifach digital auf CD als PDF und als AutoCAD Datei (dwg-Format).
Je Abruf wird die Dokumentation anteilig auf den Auftragswert ermittelt.
Stundensatz für nicht vorhersehbare Arbeiten
Für nicht vorhergesehene Arbeiten können separate Stunden berechnet werden. Diese sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Nachweise für Arbeiten sind dem AG am Tag der Durchführung spätestens am nächsten Arbeitstag vorzulegen.
Für eine detaillierte Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit
verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr,
wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Angebotsabgabefrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
a) Lieferung und Aufbau von mindestens 10 Racks in Kaltganganordnung
b) Lieferung und Installation von mindestens 20 Stromverteilschienen (PDU), mit in Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Anfor-derungen.
c) Lieferung, Montage, Installation und Konfiguration von Primion ZKS Sys-temen (inklusive Konfiguration PSM 2200) oder vergleichbaren ZKS Sys-temen für mindestens 10 Racks,
Die Anforderungen unter Buchstabe a), b) und c) können jeweils in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden. In diesem Fall ist ein Referenzvordruck einzureichen.
Die Anforderungen unter Buchstabe a), b) oder c) können auch jeweils in einem separaten Referenzprojekt nachgewiesen werden. Dann sind insgesamt drei Referenzvordrucke einzureichen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Anforderungen unter Buchstabe a) und b), oder die Anforderungen unter Buchstabe a) und c) oder die Anforderungen unter Buchstabe b) und c) in einem Referenzprojekt und die dritte Anforderung in einem separaten Referenzprojekt nachzuweisen. In diesen Fällen sind zwei Referenzvordrucke einzureichen.
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus der Summe der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei: "Preisblatt") ergibt.
Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.