OObjektplanungsleistungen für Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Ersatzneubau einer Multifunktionssporthalle in Lahntal-Goßfelden Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahntal
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35094
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahntal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagament.de
Abschnitt II: Gegenstand
OObjektplanungsleistungen für Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Ersatzneubau einer Multifunktionssporthalle in Lahntal-Goßfelden
Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1-9 (stufenweise) für den Ersatzneubau einer Multifunktionssporthalle in Goßfelden
Siegener Straße, 35094 Lahntal-Goßfelden
Die Gemeinde Lahntal liegt im Bundesland Hessen und ist annähernd zentral im Landkreis Marburg-Biedenkopf gelegen und nordwestlich unmittelbar angrenzend an das Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg. Insgesamt umfasst das Gemeindegebiet eine Fläche von etwa 40,5 km². Der Verwaltungssitz befindet sich im Ortsteil Sterzhausen. Zum Stand 30.06.2021 sind 7.065 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Lahntal gemeldet.
Die Gemeinde wurde mit Zuwendungsbescheid im November 2021 in das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" aufgenommen und erhält eine nicht rückzahlbare Zuwendung für die Maßnahme "Ersatzneubau einer Multifunktionssporthalle in Goßfelden".
Bei dem Projekt handelt sich um eine Ersatzbaumaßnahme für zwei nicht wirtschaftlich sanierungsfähige 1-Feld-Sporthallen in den Ortsteilen Sterzhausen und Goßfelden der Gemeinde Lahntal.
Der Ersatzneubau, der mit einem zusätzlichen Sportfeld (somit als 3-Feld-Halle) realisiert werden soll, wird als Multifunktionssporthalle sowohl für den Schul- und Vereinssport, als auch für kulturelle Veranstaltungen und sonstige Großveranstaltungen der Gemeinde genutzt. Zugleich soll im Hinblick auf die Förderziele im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" durch die neue Sportstätte der Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger aller sieben Ortsteile nachhaltig gesteigert, erweitert und auf heutigem Niveau gesichert werden.
Das vorgesehene Planungsfeld für den Ersatzneubau befindet sich im Ortsteil Goßfelden und liegt zwischen der Bundesfernstraße (Siegener Straße - B62) und der Bahnlinie 2870 - Kreuztal - Cölbe der Kurhessenbahn. Für den entsprechenden Bereich wird gegenwärtig auf Veranlassung der Gemeinde Lahntal der Bebauungsplan unter "Hinterm Biegen / Sporthalle" entwickelt.
Besonderen Stellenwert hat für die Gemeinde Lahntal dabei, dass in dem Ersatzneubau ein Turnierbetrieb unter Beteiligung von Zuschauern möglich sein soll. Bislang fehlten hierzu die Möglichkeiten, was gerade in der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine vermisst wurde. Der Ersatzneubau soll weiterhin den Hallenbedarf für den Schulsport der Wichtelhäuser Schule Sterzhausen und der Otto-Ubbelohde Grundschule in Goßfelden abdecken (Schullastträger Landkreis Marburg-Biedenkopf). Die Grundschulen nutzten bislang die beiden Bestandshallen im jeweiligen Ort. Zusätzlich wird der Ersatzneubau für sonstige Großveranstaltungen der Region im Marburger Land zur Verfügung stehen.
Im Vorfeld der baulichen Umsetzung der gegenständlichen Ersatzneubaumaßnahme ist ein Teil-Rückbau der bestehenden 1-Feld-Halle "Haus am Wollenberg" im Ortsteil Sterzhausen umzusetzen. Der kombinierte Baukörper beinhaltet einen Sporthallen- und einen Bürgerhausbereich. Nach dem Teil-Rückbau des Sporthallenbereichs soll das verbleibende Bürgerhaus zu einem eigenständigen Funktionsgebäude ohne sportliche Nutzung umgebaut werden. Dieser Umbau ist nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme.
Die zweite 1-Feld-Halle im Ortsteil Goßfelden (Lahnfelshalle) soll im direkten zeitlichen Anschluss an die Inbetriebnahme der gegenständlichen Multifunktionssporthalle vollständig zurückgebaut werden. Die objektplanerische Begleitung dieser beiden Rückbaumaßnahmen ist Bestandteil der gegenständlichen Leistungsbeschreibung und vom Zuschlagsbieter zu erbringen.
Konkret werden mit dem Vorhaben folgende Ziele verfolgt:
Förderung sozialer Integration durch erweiterte Sport- und Kulturangebote für alle, sowie die Verfestigung eines sozialen Treffpunktes,
Nachhaltige Verbesserung der Sport- und Kultureinrichtung unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Nutzbarkeit,
Erweiterung der Nutzergruppen durch Schaffung durchgehender Barrierefreiheit nach aktuellen Standards,
Errichtung eines neuen Gebäudes unter Berücksichtigung von besonderen konzeptionellen und baulichen Qualitätsansprüchen,
Unterstützung der Umwelt- und Klimaschutzziele durch den Ersatzbau und den hiesigen Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Versorgung des Gebäudes, Herstellung des Gebäudes im Passivhausstandard
Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~12 %,
Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~44 %,
Fachlicher Lebenslauf der vorgesehenen Projektbearbeiter mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, 33 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~6 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~5 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der zum Download bereitgestellt ist.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 3 - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 9 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des Projektverantwortlichen zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) - Anlage 1
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) - Anlage 2a
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) - Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 3
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) - Anlage 4
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft - Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Objektplanungsleistungen für Gebäude) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) - Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Objektplanungsleistungen - Anlage 5:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie,
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
- Projektbezeichnung und Ort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Art des Auftraggebers,
- Ausführungszeitraum,
- erbrachte Leistungsphasen,
- Art der Maßnahme,
- Nutzungsart,
- Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
- Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Architekt/Ingenieur mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Referenzprojekt aus dem Bereich öffentliches Gebäude mit einer Versammlungsstätte (>200 Personen) in den letzten 5 Jahren.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.04.2016 berechtigt sind. Ist
in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach der Hessischen Bauordnung (HBO) bauvorlagenberechtigt sein.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im "Bewerbungsformular" enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen.
Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.