Out of Home Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA58755
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Out of Home
Druck, Distribution und Beschaffung von out of home Produkten: Großflächenplakaten, City Light Postern, Megalight Postern und Plakaten DIN A0.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Outofhome-Produkte, die in Form von Großflächenplakaten, City-Light-Plakaten und Mega-Light-Plakaten und DIN-A0-Plakaten angefragt werden können (siehe hierzu auch die Leistungsbeschreibung). Die Anfrage erfolgt unregelmäßig und in unterschiedlicher Ausprägung. Der Druck kann je nach Auflagenhöhe sowohl im Offsetdruck- als auch im Digitaldruckverfahren erfolgen. Als Vorlage für die Herstellung werden druckfähige Daten in pdf-Form seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Die Verpackung erfolgt entweder in Paketen oder auf Paletten. Für die Paketverteilung ist DHL als Dienstleister vorgegeben. Alternativ zur direkten Paketdistribution kann die Auslieferung auch per Spedition an eine oder mehrere Stellen bundesweit erfolgen. Die Vergabe erfolgt in einem Los.
Der Vertrag kann jeweils zwei Mal um ein Jahr verlängert werden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Nur diejenigen Teilnahmeanträge von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften, die die in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen und gegen die keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 f GWB vorliegen, kommen in die weitere Auswahl.
Gehen mehr Anträge ein als Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen und erfüllen all diese Anbieter die Anforderungen der Teilnahme, so werden die Teilnahmeanträge der geeigneten und zuverlässigen Bewerber hinsichtlich der entsprechenden Merkmalsausprägung bzw. der genannten Anforderungen gemäß der genannten Kriterien bewertet und in ein Ranking überführt
Es werden die Besten der geeigneten und zuverlässigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Wichtig: Wer sich bewerben will, muss sich rechtzeitig bei der Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen dies mindestens 10 Tage vorm Einreichen bzw. Hochladen der Dateien und tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe zu tun.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind von Ihnen die Teilnahmekriterien in der Excel-Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen. Dafür ist die Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ von Ihnen vollständig auszufüllen und sämtliche erforderlichen Anlagen sind beizulegen. Eine Veränderung oder Nichtverwenden der „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ sowie die Abgabe falscher Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Siehe hierzu alle Angaben unter III.1.1).
Wer sich bewerben will (einen Teilnahmeantrag abgeben möchte), muss sich rechtzeitig bei der Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen dies mindestens 10 Tage vor Einreichen bzw. Hochladen der Dateien und tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe bzw. Abgabe des Teilnahmeantrags zu der Vergabe zu tun.
Es sind von Ihnen die Teilnahmekriterien in der Excel-Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) zu erfüllen. Dafür ist die Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ von Ihnen vollständig auszufüllen und sämtliche erforderlichen Anlagen sind beizulegen. Eine Veränderung oder Nichtverwenden der „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“ sowie die Abgabe falscher Angaben kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Reaktionszeit nach Anfrage beträgt max. 24 h.
Die Herstellung erfolgt in Eigenproduktion Druck.
Die Lieferzeit beträgt 5-7 AT ab Datenfreigabe (Versandzeit 1-2 AT und Produktionszeit 5 AT)
Hierbei sind redundante Maschinen und backup-Lösungen im Havariefall sicher zu stellen
Die Qualifikation der Mitarbeiter entspricht dem einer ausgebildeten Fachkraft im Bereich Druck
Es sind zwingend die auf dem Bieterportal vorliegenden Muster (zur Bietereigenerklärung, Vertraulichkeit und die Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag, der Vertrag und Anlagen und weitere dort hinterlegte Vorlagen und Muster) zu verwenden. Eine Verwendung anderer Muster oder die Änderung der Muster kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese können zum Ausschluss führen.
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht gefordert, jedoch gilt – sofern Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben wollen – folgende Anforderung:
Die Beteiligten einer Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung abgeben und einen Bevollmächtigten nennen, der allein berechtigt ist Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. Handlungen vor- und entgegen zu nehmen.
Bei Bietergemeinschaften sind alle Mitglieder zur Kenntnis zu geben. Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die jeweiligen Mitglieder sind nachzuweisen. Es dürfen keine Ausschlussgründe im Sinne §§ 123 f GWB vorliegen. Ansonsten kann dies zum Ausschluss der gesamten Gemeinschaft führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, inkl. aller erforderlichen Anlagen, auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahmeanträge ist zwingend die Exceltabelle (Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“) des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden die Teilnahmeanträge keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber stellt diese Exceltabelle auf dessen Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal jedem Bewerber zum Download zur Verfügung. Es ist nicht ausreichend auf dem Bieterportal nur Dateien zu hinterlegen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend bis zum Ende einer Buchung durchzuführen, sofern man sich an der Vergabe beteiligen will.
Der Bewerber hat, durch Ankreuzen im Teilnahmeantrag (Datei „Ausfüllhilfe zum
In Einzelfällen wird der Auftraggeber zur Feststellung des wirtschaftlicheren Vertrages einen nachgelagerten Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern durchführen.
Die auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal veröffentlichten Anlagen sind wie folgt strukturiert:
— Anlagen mit der Kennung „A“ sind bereits für den Teilnahmewettbewerb relevant,
— Anlagen mit der Kennung „B“ sind erst für die Angebotsabgabe relevant,
— Anlagen ohne Kennung „A“ oder „B“ sind allgemeingültig und für beide Phasen relevant (Teilnahmewettbewerbs- und Angebotsphase).
Information zum finalen Verhandlungsprozess:
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische“ Beschaffungsauktionen einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Zielpreise vorgeben. Der Auftraggeber behält sich auch vor, in diesem Zusammenhang einem Bieter ein „Erstangebotsrecht“ einzuräumen. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung, per Telefon oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld zur weiteren Konkretisierung geeignete Regeln festlegen und diese rechtzeitig allen verbliebenen Bietern kommunizieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.