Fußbodenbelagsarbeiten ICE T Werk Krefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59325
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fußbodenbelagsarbeiten ICE T Werk Krefeld
Fußbodenbelagsarbeiten im ICE T der BR 411 1.,411 2. und BR 415
Fußbodenbelagsarbeiten im ICE T der BR 411.1, 411. 2 und BR 415 im Werk Krefeld gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges
- Die Arbeiten sind durch qualifiziertes Personal (Klebpraktiker nach DVS-EWF 3305) auszuführen, als Nachweis sind die entsprechenden DVS-Zeugnisnummern anzugeben
- Elektrofachkraft mit Zulassung für IEC 60449/CENELEC-HD 193-S2 - Niederspannung - Spannungsbereich 2
- ausgefüllte und dem Teilnahmeantrag beigefügte Bietereigenerklärung (Anlage B.2),
- Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen.
Als geeignet gelten Bewerber mit einem Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR /a für vergleichbare Leistungen
1. Der Auftragnehmer muss über eine Zulassung nach DIN 6701 mindestens Klasse A3 verfügen (Hauptfunktion Code: F/D/S und Fertigungsverfahren TK), zusätzlich muss der Bewerber eine Zulassung als beauftragter Dritter nach DIN 6701 nachweisen.
2. Das ausführende klebtechnische Personal muss nach DVS 3305 (EAB) ausgebildet sein, auch für die Ausführung von Klebarbeiten A3 nach DIN 6701, als Nachweise sind die entsprechenden Zeugnisnummern anzugeben (Mindestanzahl: 5).
3. Gestellung/Nachweis einer Klebaufsichtsperson für die auszuführenden Tätigkeiten vor Ort mit der Qualifikation zur Klebfachkraft nach DVS-EWF 3301 (Mindestanzahl:1)
4. Der Bewerber hat eine Elektrofachkraft mit Zulassung für IEC 60449/CENELEC-HD 193-S2 - Niederspannung - Spannungsbereich 2 nachzuweisen (Mindestanzahl: 1.)
5. Angabe/Nachweis von mindestens 2 Referenzen für einschlägige Erfahrungen in Großprojekten an Fahrzeugen/Fahrzeugbau und bei der Instandsetzung von Fahrzeugen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Zeitraum der Leistung, Auftraggeber mit Ansprechpartner.
6. Nachweis eines Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig.
Sämtliche geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren sowie das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Unterlagen die in einer anderen Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
- AVB der DB AG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden.
Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und Dokumentation bereit.
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist interner Leistungserbringer des Deutsche Bahn Konzerns zur Erbringung von Dienstleistungen, z.B. für deren Verkehrsunternehmen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schließt hierfür als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung. Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
Die in den Preisblättern angegebenen Stückzahlen gelten als Höchstmengen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.