VDE 8 MzG / D-Takt Erfurt: Machbarkeitsstudie, Betriebliche Aufgabenstellung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57245
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8 MzG / D-Takt Erfurt: Machbarkeitsstudie, Betriebliche Aufgabenstellung
VDE 8 MzG / D-Takt Erfurt: Machbarkeitsstudie, Betriebliche Aufgabenstellung
Erfurt
VDE 8 MzG / D-Takt Erfurt: Machbarkeitsstudie, Betriebliche Aufgabenstellung
Zuschlagskriterium: 80 % Honorar (übertragene und optionale Leistungen): Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
20 % Querschnittswert aller Stundensätze gemäß Vertrag § 9.4: Das Angebot mit dem niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Querschnittswertes aller Stundensätze erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert.
Entsprechende Erklärungen/ Nachweise zu den gekennzeichneten Kriterien sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein Teilnahmeantrag/ Angebot eingegangen ist, der/ das den Bedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.