240. Vergleichende Prüfung "Gesundheitswesen - Kliniken II" bei 8 hessischen Körperschaften Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.22.01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rechnungshof.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1808ec10d84-44efda2ad8b192ba
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Öffentliche Finanzkontrolle

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

240. Vergleichende Prüfung "Gesundheitswesen - Kliniken II" bei 8 hessischen Körperschaften

Referenznummer der Bekanntmachung: K.80.22.01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79212100 Buchprüfung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag wird zu einem Festpreis von [Betrag gelöscht] EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen [Betrag gelöscht] EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) [Betrag gelöscht] EUR.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die 240. Vergleichende Prüfung "Gesundheitswesen - Kliniken II" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).

Ein Schwerpunkt der Prüfung ist die Nachschau zur 168. Vergleichenden Prüfung "Gesundheitswesen-Kliniken". Feststellungen und Empfehlungen der 168. Vergleichenden Prüfung sind mit dem Stand zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen abzugleichen.

Die Prüfung soll zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Kliniken untersuchen. Anschließend sollen die Kliniken analysiert werden hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation, Wirtschaftlichkeit ausgewählter Klinikbereiche und Wirtschaftseinheiten, Analyse und Bewertung des Anlagevermögens. Dabei sind Empfehlungen hinsichtlich der Schwerpunktbildung bei medizinischen Leistungen sowie Ergebnisverbesserungspotenziale abzuleiten.

Außerdem wird der Auftragnehmer die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage und auf die medizinische Versorgung analysieren (Auslastung Intensivbetten, Verschiebung notwendiger Operationen, Ausgleichszahlungen, Wirtschaftlichkeit Impf-/Testangebote der Krankenhäuser). Prüfungsinhalt ist des Weiteren die Sicherstellung der vorgeschriebenen personellen Besetzung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der einrichtungsbezogenen Impflicht (Personalschlüssel).

Der Auftragnehmer wird außerdem die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.

Acht kommunale Körperschaften sollen - jeweils mit ihren Kliniken vergleichend geprüft werden: Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis. Die örtlichen Erhebungen finden zum einen bei den genannten kommunalen Trägern der Kliniken und zum anderen bei den Kliniken selbst statt.

Zur Bearbeitung des Auftrags sind neben allgemeinen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung erforderlich. Zudem bedarf es einschlägiger Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin und des Gesundheitswesens.

Prüfungsgegenstand: 6 Städte und 2 Landkreise, die vergleichend zu prüfen sind: Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Kassel, Offenbach am Main und Landeshauptstadt Wiesbaden sowie Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis - jeweils mit ihren Kliniken (bzw. den Kliniken der Gesundheit Nordhessen Holding AG in Kassel und Bad Arolsen).

Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsorganisation / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Prüfungsqualität / Gewichtung: 25,00
Preis - Gewichtung: 0,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber nach Abschluss der örtlichen Erhebungen die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen für drei Körperschaften vor. Diese enthalten alle Sachverhalte, Grunddaten und Bewertungen der Vergleichenden Prüfung. Nach Vorlage dieser Prüfungsfeststellungen entscheidet der Auftraggeber innerhalb einer Frist von drei Monaten, ob das Prüfungsziel erreicht und die Prüfung fortgesetzt wird (Option).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftrag wird zu einem Festpreis vergeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder andere geeignete Dritten nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG. Ist der Bewerber zu einer solchen Eintragung nicht verpflichtet, ist dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung nachzuweisen. Die erforderliche Zulassung/Eintragung (Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berufs- oder Handelsregister) ist durch Kopie nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 6.000.000 € (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)

oder

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 6.000.000 € durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).

Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:

• Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder vergleichbare Tätigkeitsbereiche in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4, 45 Abs.5 VgV (Bewertungsfaktor 1). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Millionen Euro im Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle die volle Punktzahl erreicht wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl. §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).

Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:

• Referenzliste (siehe Vordruck) mit wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private), Ansprechpartner/E-Mail, Erbringungszeitpunkt, Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden können, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1).

• Name, berufliche Qualifikation und Erfahrung der gesamtverantwortlichen Person (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 3).

• Namen, berufliche Qualifikation und Erfahrung (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) der Projektleiter, der stellvertretenden Projektleiter sowie des Qualitätsmanagers (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 5).

• Namen, berufliche Qualifikation, Erfahrung und geplanter Aufgabenbereich der anderen Personen, die die Leistung erbringen sollen (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 4). Ausgenommen hiervon sind die Prüfungsassistenten, diese müssen erst im Verhandlungsverfahren benannt werden und werden daher für die Auswahl nicht bewertet.

• Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV, Bewertungsfaktor 2).

• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1).

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit - Ziffer II.2.4 - (Vordruck "Erklärung / Versicherung") gefordert. Eine Unbefangenheit muss bei mindestens 8 Körperschaften (Kommunen mit ihren Kliniken) vorliegen (§ 12 HRHG analog).

Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen gebeten (siehe Formblatt).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/07/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung "Nachunternehmer") beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.

Es wird um Angabe einer verbindlichen E-Mail-Adresse gebeten.

Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.

Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer I.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind: Angebotsaufforderung mit Anlagen

Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Zudem wird eine Eigenerklärung über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" gefordert.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregistern anfordern wird. Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung die Abfrage von Sperren nach dem Gemeinsamen Runderlass "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" getätigt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.

Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts 2023 und 2024.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/05/2022

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