Hessen Mobil CDE-PMS Referenznummer der Bekanntmachung: Q3-VG-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mobil.hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbk-anwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hessen Mobil CDE-PMS
Hessen Mobil beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung eines Comon Data Environment (CDE) mit Planungsmanagementsystem (PMS) für einzelne BIM-Projekte.
Hessen Mobil
Straßen und Verkehrsmanagement
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden
Hessen Mobil verfolgt mit diesem Vergabeverfahren zur Beschaffung einer gemeinsamen Datenumgebung (Common Data Environment - CDE) einschließlich eines Dokumenten- und Planungsmanagementsystems (PMS) zur Durchführung von einzelnen Bauprojekten mit der Building Information Modeling (BIM) - Methode.
Dazu soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, aus der Einzelabrufe für einzelne BIM-Verfahren vorgenommen werden können. Der Mindestabruf beträgt 4 BIM Verfahren. Voraussichtlich ist eine Abrufmenge von 10 BIM-Projekten zu erwarten.
Auswahlkriterien zur Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Referenzen
2. CDE-PMS des Bewerbers mit höchstem Bauvolumen
Die Einzelheiten der Auswertung und der Ermittlung der Gesamtauswertungspunkte ergeben sich aus dem Dokument T01-V1_HessMobil_CDE-PMS-Teilnahmeantrag, im Anschluss an Ziff. 9.3.
Die Rahmenvereinbarung kann durch Hessen Mobil zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
1. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 9 ff. VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen
lassen.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle in einem Fragen-Antworten-Journal zu beachten. Berücksichtigen Sie daher vor der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebots den aktuellen Stand der Unterlagen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3).
6. Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote nach Durchführung des Assessments (Teststellung) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV, siehe auch Kap. 1.1 der Ausschreibungsbestimmungen in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Dok. T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den Auftragsunterlagen:
(1) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 GWB vorliegen
(2) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
(3) Erklärungen des Unternehmens über das Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen
(4) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen (§ 47 VgV) müssen eigene Angaben nach Maßgabe des Dokuments T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag vorlegen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung
einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Gemäß Dok. T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den Auftragsunterlagen:
(1) Unternehmensumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen zu (1) nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen (§ 47 VgV) müssen eigene Angaben nach Maßgabe des Dokuments T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag vorlegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Unternehmensumsatz in den Jahren 2018, 2019 und 2020 betrug mindestens 1.000.000 €.
Gemäß Dok. T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den Auftragsunterlagen:
(1) Nachweis der Zertifizierung zur Informationssicherheit nach DIN-ISO/IEC 27001 für die im Leistungsbereich eingesetzten Rechenzentren
(2) Angabe Anzahl Mitarbeiter in den Jahren 2019, 2020, 2021
(3) Abgabe von Referenzen (Auswahlkriterium, Bewertung gem. Darstellung in Dok. T01-V1_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den Auftragsunterlagen)
(4) Angabe Höchstes Bauvolumen eines mit einer CDE-PMS unterstützen BIM-Projekts (Auswahlkriterium, Bewertung gem. Darstellung in Dok. T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den
Auftragsunterlagen) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekt gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach Maßgabe des Dokuments T01_HessMobl_CDE-PMS_Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die für den Nachweis der Eignung erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Mindestanforderungen:
Zu (1):
Nachweis der Zertifizierung zur Informationssicherheit nach DIN-ISO/IEC 27001für die im Leistungsbereich eingesetzten Rechenzentren.
Zu (2)
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die Bereitstellung eines CDE-PMS für ein BIM-Projekt im Leistungsbereich der Ausschreibung (gemäß Leistungsbeschreibung, B02_HessMobil_CDE-PMS_LB, in den Auftragsunterlagen) zum Gegenstand haben.
Die Bedingungen für die Auftragsdurchführung ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung im angepassten EVB-IT-Service-Vertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit von 4 Jahren zzgl. der beiden jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen soll es Hessen Mobil ermöglichen, zunächst anhand eines CDE-PMS-Systems, Erfahrungen zu sammeln, diese zu vertiefen und die damit verbundenen neuen Arbeitsprozesse zu vereinheitlichen und in der Planungstätigkeit von Hessen Mobil auszubreiten. Hierfür bedarf es hinsichtlich der IT-Serviceleistungen eines Auftragnehmers eine längerfristige Kontinuität.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Dok. T01-V1_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag sind mit den Auftragsunterlagen ergänzend einzureichen:
(1) Vertraulichkeitserklärung
(2) Erklärung zu Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Die Erklärungen zu (1) und (2) sind zusätzlich von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe gesondert abzugeben und als Anlage dem
Teilnahmeantrag beizufügen. Das Anlagenverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen. Die Erklärung ist gegebenenfalls zur Angebotsabgabe zu aktualisieren.
Auf die Zusätzlichen Angaben in Ziff. II.2.14 der Bekanntmachung wird ausdrücklich verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]