Hessen Mobil CDE-PMS Referenznummer der Bekanntmachung: Q3-VG-2022-0002

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mobil.hessen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ebfed4322-4305ecd56aaa02f7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbk-anwaelte.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hessen Mobil CDE-PMS

Referenznummer der Bekanntmachung: Q3-VG-2022-0002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72312100 Datenaufbereitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hessen Mobil beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung eines Comon Data Environment (CDE) mit Planungsmanagementsystem (PMS) für einzelne BIM-Projekte.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72314000 Datenerhebung und -zusammentragung
72316000 Datenanalyse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hessen Mobil

Straßen und Verkehrsmanagement

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hessen Mobil verfolgt mit diesem Vergabeverfahren zur Beschaffung einer gemeinsamen Datenumgebung (Common Data Environment - CDE) einschließlich eines Dokumenten- und Planungsmanagementsystems (PMS) zur Durchführung von einzelnen Bauprojekten mit der Building Information Modeling (BIM) - Methode.

Dazu soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, aus der Einzelabrufe für einzelne BIM-Verfahren vorgenommen werden können. Der Mindestabruf beträgt 4 BIM Verfahren. Voraussichtlich ist eine Abrufmenge von 10 BIM-Projekten zu erwarten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Auswahlkriterien zur Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:

1. Referenzen

2. CDE-PMS des Bewerbers mit höchstem Bauvolumen

Die Einzelheiten der Auswertung und der Ermittlung der Gesamtauswertungspunkte ergeben sich aus dem Dokument T01-V1_HessMobil_CDE-PMS-Teilnahmeantrag, im Anschluss an Ziff. 9.3.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung kann durch Hessen Mobil zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.

2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht

berücksichtigt.

3. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.

4. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 9 ff. VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen

lassen.

5. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen.

Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle in einem Fragen-Antworten-Journal zu beachten. Berücksichtigen Sie daher vor der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebots den aktuellen Stand der Unterlagen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3).

6. Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

7. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote nach Durchführung des Assessments (Teststellung) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV, siehe auch Kap. 1.1 der Ausschreibungsbestimmungen in den Vergabeunterlagen).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Gemäß Dok. T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den Auftragsunterlagen:

(1) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 GWB vorliegen

(2) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.

(3) Erklärungen des Unternehmens über das Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen

(4) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.

Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen (§ 47 VgV) müssen eigene Angaben nach Maßgabe des Dokuments T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag vorlegen.

Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung

einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gemäß Dok. T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den Auftragsunterlagen:

(1) Unternehmensumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen zu (1) nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.

Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen (§ 47 VgV) müssen eigene Angaben nach Maßgabe des Dokuments T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag vorlegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung:

Der durchschnittliche Unternehmensumsatz in den Jahren 2018, 2019 und 2020 betrug mindestens 1.000.000 €.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gemäß Dok. T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den Auftragsunterlagen:

(1) Nachweis der Zertifizierung zur Informationssicherheit nach DIN-ISO/IEC 27001 für die im Leistungsbereich eingesetzten Rechenzentren

(2) Angabe Anzahl Mitarbeiter in den Jahren 2019, 2020, 2021

(3) Abgabe von Referenzen (Auswahlkriterium, Bewertung gem. Darstellung in Dok. T01-V1_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den Auftragsunterlagen)

(4) Angabe Höchstes Bauvolumen eines mit einer CDE-PMS unterstützen BIM-Projekts (Auswahlkriterium, Bewertung gem. Darstellung in Dok. T01_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag in den

Auftragsunterlagen) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.

Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekt gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden.

Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach Maßgabe des Dokuments T01_HessMobl_CDE-PMS_Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die für den Nachweis der Eignung erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen:

Zu (1):

Nachweis der Zertifizierung zur Informationssicherheit nach DIN-ISO/IEC 27001für die im Leistungsbereich eingesetzten Rechenzentren.

Zu (2)

Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die die Bereitstellung eines CDE-PMS für ein BIM-Projekt im Leistungsbereich der Ausschreibung (gemäß Leistungsbeschreibung, B02_HessMobil_CDE-PMS_LB, in den Auftragsunterlagen) zum Gegenstand haben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen für die Auftragsdurchführung ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung im angepassten EVB-IT-Service-Vertrag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Laufzeit von 4 Jahren zzgl. der beiden jeweils einjährigen Verlängerungsoptionen soll es Hessen Mobil ermöglichen, zunächst anhand eines CDE-PMS-Systems, Erfahrungen zu sammeln, diese zu vertiefen und die damit verbundenen neuen Arbeitsprozesse zu vereinheitlichen und in der Planungstätigkeit von Hessen Mobil auszubreiten. Hierfür bedarf es hinsichtlich der IT-Serviceleistungen eines Auftragnehmers eine längerfristige Kontinuität.

IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/06/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/06/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß Dok. T01-V1_HessMobil_CDE-PMS_Teilnahmeantrag sind mit den Auftragsunterlagen ergänzend einzureichen:

(1) Vertraulichkeitserklärung

(2) Erklärung zu Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.

Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV):

Die Erklärungen zu (1) und (2) sind zusätzlich von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe gesondert abzugeben und als Anlage dem

Teilnahmeantrag beizufügen. Das Anlagenverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen. Die Erklärung ist gegebenenfalls zur Angebotsabgabe zu aktualisieren.

Auf die Zusätzlichen Angaben in Ziff. II.2.14 der Bekanntmachung wird ausdrücklich verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den

Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage

nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/05/2022

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