Sicherungsleistungen Sanierung Lärmschutz Knoten Augsburg, Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI25374
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen Sanierung Lärmschutz Knoten Augsburg,
Augsburg
Sicherungsleistungen für Sanierung Lärmschutz Knoten Augsburg
6.500 h Sicherungsaufsicht
19.520 Sicherungsposten
4.800 m Feste Absperrung
Signalisierung, Bahnerdungsberechtiger, Schaltantragsteller
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sicherungsleistungen Sanierung Lärmschutz Knoten Augsburg,
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg
Sicherungsleistungen für Sanierung Lärmschutz Knoten Augsburg
6.500 h Sicherungsaufsicht
19.520 Sicherungsposten
4.800 m Feste Absperrung
Signalisierung, Bahnerdungsberechtiger, Schaltantragsteller
Covid-19 bedingte Mehrkosten. - LÄ03
Die geplante Fertigstellung der Lärmschutzwände 1-4 im Knoten Augsburg war in den vorgesehene Sperrpausen nicht
möglich und demzufolge die vereinbarte Sicherungsleistungen nicht wie vertragliche vereinbart erbracht konnten. Grund dafür
war die Pandemie „Covid-19“. Unter diese Umstände sind die Mehrkosten für bedingte Covid-19 Maßnahmen entstanden, die
eine geänderte Ausführung der Sicherungsleistungen für das Jahr 2021 verursacht hat.
Aufgrund der Pandemie „Covid-19“, kommt zu einer geänderten Ausführung der fehlenden vertraglichen Leistungen vor mit
der bedingte Maßnahmen, da die zeitlichen und wirtschaftliche Bedingungen des Vertrags sich geändert haben.